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Minijob - Ich bin BHs a.D.
Verfasst: 8. Feb 2015, 15:43
von Cevorion
Hab schon fleisig das Forum durchforstet, aber ich wage es, nochmal diese Frage zu stellen:
Seit zwei Jahren habe ich einen Minjob (max 400 Euro / Monat).
Nun erhalte ich von diesem Arbeitgeber zwei Schreiben:
Beide mit dem Titel : Meldebescheinigung zur Sozialversicherung
Abmeldung (Krankenkassenwechsel) vom 01.01.2014 bis 31.12.2014
Einzugstelle: Knappschaft-Bahn-See
das zweite Schreiben:
Anmeldung (Krankenkassenwechsel) zum 01.01.2015
Einzugstelle: AOK
Meine Lohnabrechnung für Januar enthielt zum ersten Mal gesetzliche Abzüge (Lohnsteuer, KV, RV, AV und Pflegeversicherung).
Bruttoentgelt 429,21 - Summer der Abzüge: 52,16
Ich muss keine KV an die AOK bezahlen, richtig? Ich bin nach wie vor privat versichert.
Dachte immer, bis 450Euro ist immer steuerfrei...
Re: Minijob - Ich bin BHs a.D.
Verfasst: 8. Feb 2015, 17:27
von Torquemada
Zur "Steuerfreiheit" (die es nicht gibt) siehe erstmal hier:
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Hom ... /node.html
Allerdings scheint es sich bei dir nicht um eine Abwälzung der Steuer auf dich durch den Arbeitgeber.
Dein Arbeitgeber hat dich zum neuen Jahr sozialversicherungspflichtig angemeldet. Kläre doch einfach mit dem Arbeitgeber, was das soll.
Re: Minijob - Ich bin BHs a.D.
Verfasst: 8. Feb 2015, 20:24
von Cevorion
Danke für die Antwort!
Ja, der Grund, warum mich der Arbeitgeber angemeldet hat, muss ich noch in Erfahrung bringen. Ich habe zwar da eine Vermutung, die mir aber nicht so richtig einleuchten will.
Aber dennoch meine Frage: Sozialabgaben JA, aber warum doppelte Beiträge bei der Krankenversicherung?
Und muss ich diese Situation meinem Dienstherren "melden"?
Re: Minijob - Ich bin BHs a.D.
Verfasst: 9. Feb 2015, 05:56
von Torquemada
Ich gehe davon aus, dass du die Tätigkeit gemeldet hattest.
Wenn du als Pensionär eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit hast, bist du NICHT krankenversicherungspflichtig (gilt auch für die Pflegeversicherung).
Re: Minijob - Ich bin BHs a.D.
Verfasst: 9. Feb 2015, 08:07
von sdh1807
Also als Privatversicherter zahlt man aus einem Minijob keine KV-Beiträge, weil man bereits versichert ist.
Die Pflegeversicherung folgt immer der Krankenversicherung.
Ein Altersvollrentner/Pensionär ist nicht Rentenversicherungspflichtig (das muss er auch nicht beantragen)
Davon ausgehend das sie bereits über 64 Jahre sind (keine Ahnung was BHs a.D.) ist, besteht auch keine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung.
Der Arbeitgeber hat sie also mit dem Personengruppenschlüssel 109 und dem Beitragsgruppenschlüssel 0500 bei der Knappschaft anzumelden.
Interessant wäre hier zu wissen, wie sich die gesetzlichen Abzüge zusammen setzen.
Re: Minijob - Ich bin BHs a.D.
Verfasst: 9. Feb 2015, 08:54
von Torquemada
sdh1807 hat geschrieben:
Der Arbeitgeber hat sie also mit dem Personengruppenschlüssel 109 und dem Beitragsgruppenschlüssel 0500 bei der Knappschaft anzumelden.
Das hat der Arbeitgeber aber nicht. Er hat die bisher korrekte Meldung sogar zum 31.12.2014 beendet.
Es hilft nichts: der Arbeitgeber muss erklären, was er damit bezweckt (Probleme mit Mindestlohn könnte der Grund sein...) und zumindest die falsche Meldung bezüglich der KV und PV korrigieren.
Re: Minijob - Ich bin BHs a.D.
Verfasst: 9. Feb 2015, 09:33
von sdh1807
Ich kann ja nur sagen, wie es auf Sicht der Entgeltabrechnung korrekt wäre.
Der Arbeitgeber muss hier wirklich erklären, was er sich dabei gedacht hat.
Re: Minijob - Ich bin BHs a.D.
Verfasst: 9. Feb 2015, 19:56
von Cevorion
Die Tätigeit hab ich bereits zu Beginn vor zweieinhalb Jahren meinem Dienstherren schriftlich gemeldet. Klar doch
Dass ich nun gesetzliche Abzüge habe setzt sich wie folgt zusammen:
Stunden Aushilfe 422,75 Euro
Stunden svst-fr Aushilfe 6,46 Euro
plus 29,71 Euro ( "Personalrabatt Mehrwert" aus 2014)
ergibt einen Gesamtbetrag von MEHR als 450 Euro
Dazu muss ich erklären, dass man den geldwerten Vorteil bei Personalrabatt beachten muss. Der darf monatlich 90 Euro nicht übersteigen, oder halt die 1080 Euro im gesamten Kalenderjahr. Ich hatte bis Ende DEZ also (mit Personalrabatt) eingekauft mit einem geldwerten Vorteil von 1109,71 Euro
Nun zahle ich davon (ich runde die Beträge ab/auf )
Lohnsteuer 50 Euro
KV 20 Euro
RENTE 22 Euro
Arbeitslosenvers 4 Euro
Pflegevers 4 Euro
Meine Chefin meinte, das könne man dann mit der "Lohnsteuerjahresabgleich" verrechnen , man bekommt das dann eh über das Finanzamt wieder.
Uuahhh...so eine Aussage lässt mir meine Zehennägel kräuseln....nunja....
Sie macht ja keine Lohnbuchhaltung, das macht "unsere Zentrale".
Ich werde auf jeden Fall da weiter nachfragen und klären müssen, dass ich einfach die zwei Beträge KV und PfV nicht zahlen MUSS....und ich kann mir nicht vorstellen, dass ich das im nächsten Jahr vom Finanzamt wieder bekomme.
Sie sagt, wenn ich "was habe", einen genauen Gesetzestext, oder einfach eine sichere Quelle, dass ich von den Beiträgen befreit werde, soll ich das doch mal mitbringen....
Ich mache mich auf die Suche und freue mich, wenn Ihr mithelft
PS
a.D. = ausser Dienst.
Ich bin im vorzeitigen Ruhestand...
Re: Minijob - Ich bin BHs a.D.
Verfasst: 9. Feb 2015, 20:16
von Torquemada
Auf die Schnelle eine Sache:
Aufgrund der Meldungen des Arbeitgebers entscheidet die AOK, ob du in welchen Zweigen der Sozialversicherung "pflichtig" bist.
Im Zweifelsfall also freundlich die AOK kontaktieren und mitteilen, dass hier keine Beiträge an die AOK samt Pflegekasse fließen können (Nachweis Ruhestandsbeamter vorlegen). Zudem bist KEIN Mitglied der AOK !!!
Die Krankenkassen sind es gewöhnt, dass Arbeitgeber (z.B. so komische Chaoten und Kleinstfirmen) falsche Meldungen abgeben. Das regeln die dann.
Den Lohnsteuerabzug musst du natürlich in der Steuererklärung für 2015 angeben. Du MUSST eine Steuererklärung machen, weil bei dir Lohnsteuerklasse VI ins Spiel kam.
Re: Minijob - Ich bin BHs a.D.
Verfasst: 9. Feb 2015, 20:36
von Cevorion
Vielen Dank!
Ja, die Idee mich direkt an die AOK zu wenden, hatte ich auch schon.
Aber nu ist ja erstmal das Geld weg! Und ob die im Nachhinein mir das zurückerstatten?
EInen Anruf ist es auf jeden Fall wert.
Es ist ja nicht der RIESEN Betrag, aber es ärgert mich!!
Du hast geschrieben:
Aufgrund der Meldungen des Arbeitgebers entscheidet die AOK, ob du in welchen Zweigen der Sozialversicherung "pflichtig" bist.
Das würde ja bedeuten, dass mein Arbeitgeber die Meldung "Achtung! Beamter im Ruhestand" nicht gemacht hat, oder?
Dass ich die Steuererklärung machen muss und dies auch angeben muss ist auch klar! Aber die Aussage meiner Chefin: Dann kriegt ihr da alles wieder...
??
Wozu dann erst bezahlen, wenn man es wiederbekommt....so ein Blödsinn, oder?
Vielen vielen Dank erstmal!
Ich werde berichten, wie es weitergeht...
Achja, zum Thema:
Die Krankenkassen sind es gewöhnt, dass Arbeitgeber (z.B. so komische Chaoten und Kleinstfirmen) falsche Meldungen abgeben. Das regeln die dann.
Mein Arbeitgeber ist nicht besonders "klein" - weltweit rund 8.000 MA in Deutschland ca. 5.000 MA.
Und ich frage mich, ob ich ein Einzelfall als Aushilfe bin?
Re: Minijob - Ich bin BHs a.D.
Verfasst: 9. Feb 2015, 20:38
von Cevorion
dibedupp hat geschrieben:Was heisst den BHs?
Bundesbahnhauptsekretär
Re: Minijob - Ich bin BHs a.D.
Verfasst: 9. Feb 2015, 21:23
von Torquemada
Cevorion hat geschrieben:
Du hast geschrieben:
Aufgrund der Meldungen des Arbeitgebers entscheidet die AOK, ob du in welchen Zweigen der Sozialversicherung "pflichtig" bist.
Das würde ja bedeuten, dass mein Arbeitgeber die Meldung "Achtung! Beamter im Ruhestand" nicht gemacht hat, oder?
Genau.
Re: Minijob - Ich bin BHs a.D.
Verfasst: 10. Feb 2015, 08:28
von sdh1807
ich bin mir da nicht sicher ob der Arbeitgeber da alles richtig gemacht hat
die einmalige Überschreitung der 450 € Grenze bringt einen Minijobber nicht in die Versicherungspflicht, wenn die Überschreitung unvorhersehbar ist und nicht öfter als 3x im Jahr auftritt
nur wenn jetzt schon feststeht das das Gehalt innerhalb 12 Monate 5400 € überschreiten wird (sorgfältige Prognose der mit Sicherheit eintretenden Einnahmen) führt das zur Versicherungspflicht
Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze
Überschreitet in einem 450-Euro-Minijob das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt den Betrag von 450 Euro, so tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit sind die Minijob-Regelungen anzuwenden.
Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der monatlichen Arbeitsentgeltgrenze von 450 Euro führt hingegen nicht zur Versicherungspflicht. Als gelegentlich ist dabei ein Zeitraum von bis zu drei Monaten innerhalb eines Zeitjahres anzusehen (bis 31. Dezember 2014 sowie ab 1. Januar 2019: zwei Monate).
Der 12-Monats-Zeitraum für die Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts ist ausgehend vom Beschäftigungsbeginn zu bestimmen. Eine neuerliche vorausschauende Betrachtung unter Zugrundelegung eines neuen 12-Monats-Zeitraums ist dann vorzunehmen, wenn sich eine dauerhafte Änderung im Beschäftigungsverhältnis ergibt. Aus Vereinfachungsgründen empfehlen wir, stets zu Beginn eines jeden Kalenderjahres eine erneute vorausschauende Betrachtung zur Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts vorzunehmen.
Im Einzelfall kann es somit nicht nur zum Überschreiten der monatlichen Arbeitsentgeltgrenze von 450 Euro, sondern auch der jährlichen Arbeitsentgeltgrenze von 5.400 Euro kommen. Dabei ist die Höhe des Arbeitsentgelts in dem Monat, in dem die Entgeltgrenze unvorhersehbar überschritten wird, unerheblich. Der für die Prüfung maßgebliche Jahreszeitraum endet in diesen Fällen mit Ablauf des Monats, in dem die Entgeltgrenze von 450 Euro überschritten wird. Unvorhersehbar wäre z. B. ein erhöhter Arbeitseinsatz wegen des krankheitsbedingten Ausfalls eines anderen Arbeitnehmers.
Beispiel:
Ein Minijobber arbeitet seit dem 1. Januar gegen ein Entgelt von 450 Euro im Monat. In den Monaten Februar, Juni, Juli und November wird wegen Krankheitsvertretung jeweils ein erhöhtes Entgelt von 1.200 Euro gezahlt.
Das unvorhersehbare Überschreiten der Entgeltgrenze in den Monaten Februar, Juni und Juli bleibt ohne Auswirkung auf den Minijob. Das Überschreiten der Verdienstgrenze im Monat November hingegen ist nicht mehr als gelegentlich anzusehen, weil innerhalb des Jahreszeitraumes (1. Januar - 31. Dezember) die 450-Euro-Grenze in mehr als drei Monaten überschritten wurde.
Re: Minijob - Ich bin BHs a.D.
Verfasst: 10. Feb 2015, 12:16
von Cevorion
Ein Anruf bei der AOK - dei mal verbunden worden, dann wieder an der Zentrale gelandet
So was macht mir Spaß
Die Zentrale hat mich dann gefragt, wohin mich denn der letzte Sachbearbeiter verbunden wollte?! Ich musste ja schon echt lachen....
Sie hat mir dann einen Namen und eine Durchwahl genannt, da wäre gerade besetzt, ich könne später dort mal anrufen.
Dann hatte ich die nette Dame am Telefon, die mich etwas genervt fragte, wer denn überhaupt mir IHRE Durchwahl gegeben hat.
Okay, ich komme mal lieber zum Wesentlichen
Sie hat mir dann eine neue Rufnummer gegeben, und zwar vom zuständigen Sachbearbeiter meines Arbeitgebers.
Der ist erst Freitag wieder da, meinte seine Kollegin. Ob sie mir weiterhelfen könne...
Ich also wieder den Sachverhalt erklärt.
Das erste was sie sagte, der Arbeitgeber muss mich nicht wegen einmal 2Euro überschreiten gleich versichern. Man dürfe ja schliesslich öfter.
Aber mir ging es erstmal wegen der bezahlten KV.
Ich hab dann doch bei unserer Lohnbuchhaltung angerufen und wieder meinen Spruch aufgesagt, dass Versorgungsempfänger von der KV befreit sind....
Ich solle meinen Rentenbscheid doch mal rüberfaxen
Eine Kopie von meinem "Ausweis für Versorgungsempfänger" liegt schon seit zwei Jahren vor.... aber ob ich nicht noch was anderes hätte.
Ich überlege noch, ob ich nicht meine "letzte Urkunde" kopieren soll
Dann habe ich sie noch gefragt, wieso das denn mit einmal überschreiten überhaupt alles passiert ist. Man dürfe doch öfter.
Das hat sie damit erklärt, dass es ausgerechnet JANUAR sei. Das wäre der Monat, wonach sich die zukünftigen Abrechnungen errechnen liessen.
Ab Februar bin ich dann wieder bei der Knappschaft und die Beträge KV und Pflege werden mir dann gut geschrieben.
Ich bin gespannt!
Vielen Dank für Eure tollen und hilfreichen Beiträge!
Super!
Re: Minijob - Ich bin BHs a.D.
Verfasst: 10. Feb 2015, 12:36
von Torquemada
Cevorion hat geschrieben:
Das hat sie damit erklärt, dass es ausgerechnet JANUAR sei. Das wäre der Monat, wonach sich die zukünftigen Abrechnungen errechnen liessen.
Ab Februar bin ich dann wieder bei der Knappschaft und die Beträge KV und Pflege werden mir dann gut geschrieben.
Ich bin gespannt!
Vielen Dank für Eure tollen und hilfreichen Beiträge!
Super!
Gerne geschehen......aber dein Arbeitgeber (egal wie groß der ist) beschäftigt so manche Pappnase in seiner Personalabteilung.
Warte mal ab was passiert und berichte weiter.