Wer bekommt den Familienzuschlag?

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Adler
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Re: Wer bekommt den Familienzuschlag?

Beitrag von Adler »

Nach dem Urteil
http://www.bverwg.de/entscheidungen/ent ... 4U2C2.13.0

ist bei geschiedenen Beamten mit gemeinsamen Sorgerecht
der kinderbezogene Familienzuschlag zur Stufe 1 2x voll zu gewähren wenn die Kinder auch bei beiden im Wechsel wohnen.
Bei verheirateten Beamten wird der Zuschlag nur 1x voll gewährt.

Jetzt zu deinem Problem:
Die Kinder wohnen bei keinem der geschiedenen Beamten, sind aber in Ausbildung.


Da entnimmt man den obigen Urteil mal mutig:
Dem Familienzuschlag kommt eine soziale, nämlich ehe- und familienbezogene Ausgleichsfunktion zu.
Er tritt zu den leistungsbezogenen Besoldungsbestandteilen hinzu, um diejenigen Mehraufwendungen auszugleichen, die typischerweise durch Ehe und Familie entstehen.
Der kinderbezogene Bestandteil des Familienzuschlags ist dazu bestimmt, den von Kindern verursachten Mehrbedarf einschließlich der Mehraufwendungen für Unterkunft und Heizung zu decken (Urteil vom 9. Mai 2006 - BVerwG 2 C 12.05 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 37 Rn. 19; Beschluss vom 8. Juni 2011 - BVerwG 2 B 76.11 - juris Rn. 6).
Fraglich, ob die Kinder in Ausbildung und mit eigener Unterkunft noch einen "Mehrbedarf" verursachen. Es sei denn, sie sind wirtschaftlich nicht selbstständig.

Bei Geschiedenen müsste die "Ausgleichsfunktion" auch 2x voll gewährt werden.
Die laufende Unterstützung der Kinder muss ggf. per Kontoauszug nachgewiesen werden können.
Die Höhe der Unterstützung müsste meiner Meinung nach mindestens in Höhe des kinderbezogegen Zuschlages liegen.

Aber das ist nur meine Meinung.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
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