Gegen amtsärztliches Gutachten zwangspensionieren
Verfasst: 7. Dez 2014, 20:53
Hallo,
habe ich das richtig verstanden, kann der Dienstherr (z. B. Bildungsbehörde), einen Delinquenten (z. B. Lehrer) ihn gegen seinen Willen und
gegen amtsärztlichen Rat frühpensionieren, z. B. nur aufgrund von Fehlzeiten?
Hat jemand damit Erfahrung? Ein Anwalt ist sicherlich ratsam.
Aber trotzdem, auch wenn es so ist, da kann man sich den Amtsarzt ja fast schenken? Hoffe auch Antwort.
habe ich das richtig verstanden, kann der Dienstherr (z. B. Bildungsbehörde), einen Delinquenten (z. B. Lehrer) ihn gegen seinen Willen und
gegen amtsärztlichen Rat frühpensionieren, z. B. nur aufgrund von Fehlzeiten?
Hat jemand damit Erfahrung? Ein Anwalt ist sicherlich ratsam.
Aber trotzdem, auch wenn es so ist, da kann man sich den Amtsarzt ja fast schenken? Hoffe auch Antwort.