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Gegen amtsärztliches Gutachten zwangspensionieren

Verfasst: 7. Dez 2014, 20:53
von Oxford
Hallo,

habe ich das richtig verstanden, kann der Dienstherr (z. B. Bildungsbehörde), einen Delinquenten (z. B. Lehrer) ihn gegen seinen Willen und
gegen amtsärztlichen Rat frühpensionieren, z. B. nur aufgrund von Fehlzeiten?
Hat jemand damit Erfahrung? Ein Anwalt ist sicherlich ratsam.
Aber trotzdem, auch wenn es so ist, da kann man sich den Amtsarzt ja fast schenken? Hoffe auch Antwort.

Re: Gegen amtsärztliches Gutachten zwangspensionieren

Verfasst: 7. Dez 2014, 21:39
von Adler
Erst mal gilt § 27 BeamtStG für alle Beamte. Die Länder können den § 27 konkretisieren soweit es erlaubt ist.
siehe auch die Begründung zu § 27
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/040/1604027.pdf

Die Dienstbehörde ist an ärztliche Gutachten nicht gebunden.
http://www.sdrb.de.dd25630.kasserver.co ... tskraftig/

Natürlich kann man zum Anwalt gehen
http://www.sdrb.de.dd25630.kasserver.co ... hesetzung/

Es sind aber Fristen zu beachten.