Gegen amtsärztliches Gutachten zwangspensionieren

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Oxford
Beiträge: 3
Registriert: 5. Dez 2014, 09:28
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Gegen amtsärztliches Gutachten zwangspensionieren

Beitrag von Oxford »

Hallo,

habe ich das richtig verstanden, kann der Dienstherr (z. B. Bildungsbehörde), einen Delinquenten (z. B. Lehrer) ihn gegen seinen Willen und
gegen amtsärztlichen Rat frühpensionieren, z. B. nur aufgrund von Fehlzeiten?
Hat jemand damit Erfahrung? Ein Anwalt ist sicherlich ratsam.
Aber trotzdem, auch wenn es so ist, da kann man sich den Amtsarzt ja fast schenken? Hoffe auch Antwort.
Adler
Beiträge: 172
Registriert: 5. Mär 2013, 20:18
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Re: Gegen amtsärztliches Gutachten zwangspensionieren

Beitrag von Adler »

Erst mal gilt § 27 BeamtStG für alle Beamte. Die Länder können den § 27 konkretisieren soweit es erlaubt ist.
siehe auch die Begründung zu § 27
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/040/1604027.pdf

Die Dienstbehörde ist an ärztliche Gutachten nicht gebunden.
http://www.sdrb.de.dd25630.kasserver.co ... tskraftig/

Natürlich kann man zum Anwalt gehen
http://www.sdrb.de.dd25630.kasserver.co ... hesetzung/

Es sind aber Fristen zu beachten.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
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