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familienversichert bei Beurlaubung ohne Bezüge
Verfasst: 28. Nov 2014, 11:01
von prewster
Hallo, ich bin Landkreisbeamter in Niedersachsen, 60 Jahre alt, und beabsichtige mich bis zu meiner Pensionierung (mit 63 plus 8 Monaten) ohne Bezüge und Beihilfeanspruch beurlauben zu lassen. Frage: Muss die gesetzliche Krankenversicherung meiner Frau mich als familienversichert übernehmen oder muss ich mich weiterhin privat krankenversichern und zwar zu 100 % ?
Danke für eine Antwort.
Gruß prewster
Re: familienversichert bei Beurlaubung ohne Bezüge
Verfasst: 28. Nov 2014, 14:15
von Torquemada
Ab dem 55. Lebensjahr sieht damit sehr düster aus. Einfach in der Fachabteilung der betreffenden Krankenversicherung schriftlich nachfragen und sich nicht auf das Gerede von Call-Center-Kräften und Leuten in der Filiale vor Ort verlassen.
Re: familienversichert bei Beurlaubung ohne Bezüge
Verfasst: 29. Nov 2014, 12:43
von wollewolle
Meine private KV hat auf Anfrage geantwortet: der Beitrag verdoppelt sich in etwa!!!!
Ist schlüssig, denn man muss ja die Beihilfe selbst tragen.
Bitte mal posten, wenns dazu neue/andere Nachrichten gibt!
MfG
Re: familienversichert bei Beurlaubung ohne Bezüge
Verfasst: 30. Nov 2014, 03:47
von Mikesch
Bei Beurlaubung ist Dein Dienstverhältnis nicht erloschen, ergo wird und kann Dich keine GKV annehmen und musst Dich selber privat versichern!
Re: familienversichert bei Beurlaubung ohne Bezüge
Verfasst: 6. Jan 2015, 10:40
von prewster
Für Beamte kommt für die Dauer einer längerfristigen Beurlaubung die Familienversicherung in Betracht, wenn für diese Zeit kein Anspruch auf Besoldung und Beihilfe nach beamtentßrechtlichen Vorschriften besteht. (Urteile des Bundessozialgerichts vom 23.10.1996 -4 RK 1/96 und vom 18.03. 1999-B 12 KR 13/98 R.)
Die Familienversicherung wird dann wieder mit Beginn des Ruhestandes und Beginn des Beihilfeanspruches enden.
Re: familienversichert bei Beurlaubung ohne Bezüge
Verfasst: 6. Jan 2015, 12:39
von Gertrud1927
Hallo. Dran denken. Du kannst entscheiden ob Du ab Pensionierung wieder PKV willst. Dann solltest Du eine große Anwartschaft für die Alterungsrückstellungen bei der PKV zahlen. Die würden sonst alle verfallen zu Gunsten der anderen Versicherten in der PKV. Es gibt große und kleine Anwartschaft , mußt mal googln. Du kannst dann bei Pensionierung wieder zurück in die PKV zu alten Bedingungen ohne Prüfung. In Deinem Alter ohne Anwartschaft fast unmöglich und sehr teuer. Mit Anwartschaft groß = wie nie weg gewesen. Auf Deine Pension würdet Du etwa 15% GKV Beiträge zahlen ohne einen Zuschuss. Alles Gute.