Die Bahn
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Die Bahn
Aus gesundheitlichen Gründen bin ich nicht mehr in der Lage meinen alten Dienstposten zu versehen.
Dies wurde auch vom Amtsarzt des BEV´s bestätigt.
Bin aber wieder voll Dienstfähig.
Nun will mich die DBAG noch zu ihrem Betriebsarzt schicken.
Muss ich da hin?Meiner Meinung nach bin ich nur verplichtet zum AA zu gehen.
Dies wurde auch vom Amtsarzt des BEV´s bestätigt.
Bin aber wieder voll Dienstfähig.
Nun will mich die DBAG noch zu ihrem Betriebsarzt schicken.
Muss ich da hin?Meiner Meinung nach bin ich nur verplichtet zum AA zu gehen.
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Re: Die Bahn
Hallo bahnbiajotta,
ich kann dir nur schreiben was ich damals erlebt habe.
Ja ich war auch beim Betriebsarzt zwecks Feststellung der Tauglichkeit.
Also, wie schwer darfst du heben, Arbeiten in Gleisbett usw.,
Auf meine Nachfrage bei der Betriebsärztin, dass der BEV AA schon alles in seinen Akten vermerkt hat, bekam ich die Antwort :" Ja, das wissen wir, wir dürfen es aber nicht verwenden."
Die AG will wissen wie weit du wieder einsetzbar bist. Das ist alles.
ich kann dir nur schreiben was ich damals erlebt habe.
Ja ich war auch beim Betriebsarzt zwecks Feststellung der Tauglichkeit.
Also, wie schwer darfst du heben, Arbeiten in Gleisbett usw.,
Auf meine Nachfrage bei der Betriebsärztin, dass der BEV AA schon alles in seinen Akten vermerkt hat, bekam ich die Antwort :" Ja, das wissen wir, wir dürfen es aber nicht verwenden."
Die AG will wissen wie weit du wieder einsetzbar bist. Das ist alles.
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Re: Die Bahn
Hallo Jaschatz,
bin set 15 jahren im Bürodienst.
Bin Alleinerziehende mit 2 Kindern.
Glaube nicht das ich da eine körperliche Untersuchung benötige.
bin set 15 jahren im Bürodienst.
Bin Alleinerziehende mit 2 Kindern.
Glaube nicht das ich da eine körperliche Untersuchung benötige.
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Re: Die Bahn
Der Amtsarzt spricht doch lediglich eine Empfehlung an den Dienstherrn
aus. An diese Empfehlung ist der Dienstherr meines Wissen nach nicht
gebunden.
Spreche da aus eigener Erfahrung als Landesbeamter.
aus. An diese Empfehlung ist der Dienstherr meines Wissen nach nicht
gebunden.
Spreche da aus eigener Erfahrung als Landesbeamter.
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
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Re: Die Bahn
Bin aber wieder voll Dienstfähig.
Aber bist du z.B. auch betriebsdiensttauglich? Also eventuell auch wechseldiensttauglich? Was du vorher gemacht hast, hast du nicht erwähnt.
Aber bist du z.B. auch betriebsdiensttauglich? Also eventuell auch wechseldiensttauglich? Was du vorher gemacht hast, hast du nicht erwähnt.
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Re: Die Bahn
Hallo Hauseltr.
Stimmt, habe ich nicht erwähnt
ich bin die letzten 15 Jahre nur im Verwaltungsbereich tätig gewesen Da ich Alleinerziehend bin.
Stimmt, habe ich nicht erwähnt
ich bin die letzten 15 Jahre nur im Verwaltungsbereich tätig gewesen Da ich Alleinerziehend bin.
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Re: Die Bahn
Jetzt habe ich die genaue Aussage:
Bis Ende des Jahres bleibe ich im Betrieb.
Ab dem 01.01.2015 soll ich zu Jobservice abgeordnet werden.
Werde auf das Abordnungsschreiben warten und dann den Gang zum ANwalt antreten.
Bis Ende des Jahres bleibe ich im Betrieb.
Ab dem 01.01.2015 soll ich zu Jobservice abgeordnet werden.
Werde auf das Abordnungsschreiben warten und dann den Gang zum ANwalt antreten.
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Re: Die Bahn
Die Abordnung von Beamten zu Beschäftigungsgesellschaften ist nicht zulässig, weil damit eine amtsangemessene Beschäftigung umgangen wird. Das ist mittlerweile ein alter Hut. Natürlich versuchen sie es immer wieder, verboten ist nicht, was man sich gefallen läßt. Leider unterstützt die "Gewerkschaft" EVG die Vorgehensweise der Bahn. Der betriebsärztliche Dienst der Deutschen Bahn weigert sich mittlerweile (nach meiner Erfahrung) krankgeschriebene Beamte überhaupt zu untersuchen. Nach Betriebsdienstuntauglichkeit und nach 6 oder 8 Monaten Krankschreibung ist die Versetzung in den Ruhestand der Regelfall.
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Re: Die Bahn
Das ist auch die von den Postnachfolgeunternehmen immer wieder versuchte Praxis. Urteile von Verwaltungsgerichten hierzu findet man hier in der frei zugänglichen Datenbank.Gloster hat geschrieben: Nach Betriebsdienstuntauglichkeit und nach 6 oder 8 Monaten Krankschreibung ist die Versetzung in den Ruhestand der Regelfall.
http://prot-in.de/viewforum.php?f=21/
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Re: Die Bahn
Es geht jetzt weiter im Spiel....
Ich soll nochmal zum Betriebsarzt um meine Leistungsfähigkeit zu überprüfen.
Jetzt stellt sich mir eine Frage:
Der AA sagt voll Dienstfähig ausser Ort A und B.
Was ist in meinem Fall bindend? Aussage AA oder Beirtiebsarzt?
Man will mich, trotz Gutachten des Amtsarztes , wieder auf den alten Posten setzen wenn man keinen adäquaten Platz findet.
Allerdings habe ich dort unter Mobbing und den Golgen gelitten und weiß das es mich wieder krank machen würde wenn ich dort hin komme.
Ich soll nochmal zum Betriebsarzt um meine Leistungsfähigkeit zu überprüfen.
Jetzt stellt sich mir eine Frage:
Der AA sagt voll Dienstfähig ausser Ort A und B.
Was ist in meinem Fall bindend? Aussage AA oder Beirtiebsarzt?
Man will mich, trotz Gutachten des Amtsarztes , wieder auf den alten Posten setzen wenn man keinen adäquaten Platz findet.
Allerdings habe ich dort unter Mobbing und den Golgen gelitten und weiß das es mich wieder krank machen würde wenn ich dort hin komme.
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Re: Die Bahn
Eigentlich das Amtsarztgutachten. Nimm dir mal lieber einen Fachanwalt, falls die die Versetzung in den Ruhestand abwehren willst. Das ganze hat doch ersichtlich System, um jemanden krank zu machen.bahnbiajotta hat geschrieben:
Was ist in meinem Fall bindend? Aussage AA oder Beirtiebsarzt?
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Re: Die Bahn
Der Amtsarzt (BEV-Bahnarzt) stellt lediglich fest, ob Du diensttauglich im Sinne des Beamtenrechtsbahnbiajotta hat geschrieben:Es geht jetzt weiter im Spiel....
Ich soll nochmal zum Betriebsarzt um meine Leistungsfähigkeit zu überprüfen.
Jetzt stellt sich mir eine Frage:
Der AA sagt voll Dienstfähig ausser Ort A und B.
Was ist in meinem Fall bindend? Aussage AA oder Beirtiebsarzt?
oder dienstunfähig bist. Im letzteren Fall wird das BEV der Empfehlung des BEV-Arztes folgen
und Dich in den Ruhestand versetzen. Stellt der Amtsarzt (BEV-Bahnarzt) fest, daß Du nicht
dienstuntauglich bist, liegt die Entscheidung über die konkrete Verwendung bei der Bahn-AG.
Außer den allgemeinen beamtenrechtlichen Bedingungen (z.B. amtsangemessene Verwendung)
hat sie dabei zum Beispiel nur noch die Tauglichkeitsvorschriften auf dem konkreten Posten
zu berücksichtigen. Dies ist dann die Aufgabe des betriebsärtztlichen Dienstes der Bahn. (z.B. ias)
Es hat nicht viel Sinn, mit dem BEV-Arzt über Sachen zu diskutieren, auf die er keinen Einfluß
hat. Nach der Rechtslage (Eisenbahnzuständigkeitsverordnung) ist der Dienstherr (BEV) nicht
für die Zuteilung des Beamten zu einem konkreten Arbeitsplatz zuständig.
Du mußt also - was die Verwendung angeht - mit der Bahn AG klarkommen.
Bei fortgesetzter Krankschreibung wirst Du dann wieder beim BEV-Arzt landen....
Für eine Empfehlung müßte man Alter, Dienstbezeichnung etc. wissen.
Zum Schluß muß jeder entscheiden, ob er das Affentheater weiter mitmachen will
oder / und ob man es sich leisten kann und will, sich in den Ruhestand versetzen zu lassen.
Ein kurzer formloser Antrag an das BEV reicht, und Du bekommst nach einigen Wochen
ein fiktive Aufstellung über das Brutto-Ruhegehalt, das Du nach einer Pensionierung
wegen Dienstunfähigkeit erwarten darfst. Davon ab geht dann noch KVB und Steuer.
MfG
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Re: Die Bahn
@Torquemeda
Termin beim Anwalt habe ich schon gemacht. Steht nächsten Mittwoch an.
@Gloster
DDU will ich nicht.Bin Gesund außer an diesen Orten.
Ich habe die letzten 15 Jahre nur Bürodienst gemacht.Was will man da denn überprüfen?
Termin beim Anwalt habe ich schon gemacht. Steht nächsten Mittwoch an.
@Gloster
DDU will ich nicht.Bin Gesund außer an diesen Orten.
Ich habe die letzten 15 Jahre nur Bürodienst gemacht.Was will man da denn überprüfen?
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Re: Die Bahn
ei einem Gespräch gestern ließ die Bahn durchblicken da sie mich im Zugbegleitdienst einsetzen will.
Dabei bin ich allein erziehend und seit mehr als 15 Jahren nicht mehr im Schichtdienst tätig.
Zählen die Sozialen Vorgaben bei einer Arbeitsplatz suche nicht?
Dabei bin ich allein erziehend und seit mehr als 15 Jahren nicht mehr im Schichtdienst tätig.
Zählen die Sozialen Vorgaben bei einer Arbeitsplatz suche nicht?
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Re: Die Bahn
Hallo zusammen
Bin neu hier und in ähnlicher Lage wie bahnbiajotta.
Bin seit 01.11 2014 bei Jobservice.Dort soll man weitervermittelt werden ,dies ist ein Drugschluß.
Außer teuren Seminare und dummes geschwätz war dort nichts zu bekommen.
Vorab zu meinem Werdegang:
Seit 1970 bei der Bahn in verschiedenen Stellen tätig. Zuletzt 25 Jahre als Fahrdienstleiter.
Vom Arbeitsmediziner Bedriebsdienst - und Schichtdienstuntauglich geschrieben. Für das H
eben von 10kg (Persilschein) tauglich.
Jetzt meine Frage an euch:
Wie kommt man aus dem Jobservice wieder Raus (ohne Gewerkschaft)?
Meine Auskunft vom Betriebsrat, wieder voll tauglich schreiben lassen, dann wäre es möglich aus dem Jobservice herauszukommen.
Mfg
KRAMER
Bin neu hier und in ähnlicher Lage wie bahnbiajotta.
Bin seit 01.11 2014 bei Jobservice.Dort soll man weitervermittelt werden ,dies ist ein Drugschluß.
Außer teuren Seminare und dummes geschwätz war dort nichts zu bekommen.
Vorab zu meinem Werdegang:
Seit 1970 bei der Bahn in verschiedenen Stellen tätig. Zuletzt 25 Jahre als Fahrdienstleiter.
Vom Arbeitsmediziner Bedriebsdienst - und Schichtdienstuntauglich geschrieben. Für das H
eben von 10kg (Persilschein) tauglich.
Jetzt meine Frage an euch:
Wie kommt man aus dem Jobservice wieder Raus (ohne Gewerkschaft)?
Meine Auskunft vom Betriebsrat, wieder voll tauglich schreiben lassen, dann wäre es möglich aus dem Jobservice herauszukommen.
Mfg
KRAMER