eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen?
Moderator: Moderatoren
-
- Moderator
- Beiträge: 3952
- Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen?
Minijob.....und die 60 Monate sind geschafft.
-
- Beiträge: 515
- Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
- Behörde:
Re: eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen?
Hallo.
Deine 3,5 Jahre sozialversicherungpflichtige Tätigkeit war das auch ein Arbeitverhältnis im öffenlichen Dienst?
Deine 3,5 Jahre sozialversicherungpflichtige Tätigkeit war das auch ein Arbeitverhältnis im öffenlichen Dienst?
Re: eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen?
falls du aus Krankheitsgründen DDU wirst, musst du von Mindestpension leben und kannst ggf. durch einen Minijob weiter in die DRV einzahlen und dann wirst du sicher froh sein, dass du zusätzlich zum Ruhegehalt ab 67 J. noch deine DRV Rente bekommst. Ich hatte ein Beratungsgespräch bei der DRV, da hat man es mir so erklärt.
-
- Beiträge: 515
- Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
- Behörde:
Re: eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen?
Hallo.
Ich denke das ist Wunschdenken.
Wenn Du Mindestpesion bekommst ist ja ein Unterschied bis zur erdienten Pension. Dieser Unterschied wird durch die Rente die man dann vielleicht bekommt erst aufgerechnet.
Man bekommt nur die erdiente Pension plus Rente.
Wenn nicht bei der Rente durch §55 (Versorgung plus Rente) auch etwas abgezogen wird.
Ich denke das ist Wunschdenken.
Wenn Du Mindestpesion bekommst ist ja ein Unterschied bis zur erdienten Pension. Dieser Unterschied wird durch die Rente die man dann vielleicht bekommt erst aufgerechnet.
Man bekommt nur die erdiente Pension plus Rente.
Wenn nicht bei der Rente durch §55 (Versorgung plus Rente) auch etwas abgezogen wird.
Re: eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen?
Beim Minijob nur mit Eigenbeitrag sonst sind es keine Anspruchszeiten! Und bei DDU kann die Pensionskürzung nicht kompensiert werden. Das heißt wer mit 70% Pension 10,6% Abzüge hat kann maximal ~1,5% mit Rente kompensieren. In der Größenordnung dürften wir hier sein.
Re: eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen?
Vielen Dank für die zahlreichen hilfreichen Antworten. Ich bin überrascht, dass es so schnell so viele Antworten gibt.Gertrud1927 hat geschrieben: ↑15. Feb 2022, 11:31 Hallo.
Deine 3,5 Jahre sozialversicherungpflichtige Tätigkeit war das auch ein Arbeitverhältnis im öffenlichen Dienst?
@Gertrud1927: Ja, die komplette Zeit von 3,5 Jahren war ich im öffentlichen Dienst auf Bundesebene beschäftigt. Etwa ein Drittel davon bei meinem aktuellen Dienstherrn, bei dem ich auch auf Lebenszeit verbeamtet wurde. Hat das einen Einfluss auf meine Pension?
-
- Beiträge: 515
- Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
- Behörde:
Re: eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen?
Hallo.
Dann ist ja Deine Zeit vorher auch ruhegehaltsfähig und erhöht Dein Ruhegehalt.
Hab eben was gelöscht .
Ich dachte Du hast keine 5 Jahre voll.
Über 5 Jahre kann man nicht auszahlen lassen. Bekommt aber später Rente die auf die Pension angerechnet wird.
Bei der Pension wird der Betrag dann Ruhensbetrag.
Ob Dir was bleibt kommt drauf an wann Du vielleicht in Pension gehst. Ist immer bei jedem eine fiktive Berechnung für den persönlichen Höchstsatz.
Kann man erst machen wenn Pensionszeitpunkt feststeht.
Dann ist ja Deine Zeit vorher auch ruhegehaltsfähig und erhöht Dein Ruhegehalt.
Hab eben was gelöscht .
Ich dachte Du hast keine 5 Jahre voll.
Über 5 Jahre kann man nicht auszahlen lassen. Bekommt aber später Rente die auf die Pension angerechnet wird.
Bei der Pension wird der Betrag dann Ruhensbetrag.
Ob Dir was bleibt kommt drauf an wann Du vielleicht in Pension gehst. Ist immer bei jedem eine fiktive Berechnung für den persönlichen Höchstsatz.
Kann man erst machen wenn Pensionszeitpunkt feststeht.
Re: eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen?
Vielen Dank.Gertrud1927 hat geschrieben: ↑17. Feb 2022, 14:12 Hallo.
Dann ist ja Deine Zeit vorher auch ruhegehaltsfähig und erhöht Dein Ruhegehalt.
Hab eben was gelöscht .
Ich dachte Du hast keine 5 Jahre voll.
Über 5 Jahre kann man nicht auszahlen lassen. Bekommt aber später Rente die auf die Pension angerechnet wird.
Bei der Pension wird der Betrag dann Ruhensbetrag.
Ob Dir was bleibt kommt drauf an wann Du vielleicht in Pension gehst. Ist immer bei jedem eine fiktive Berechnung für den persönlichen Höchstsatz.
Kann man erst machen wenn Pensionszeitpunkt feststeht.
Das heißt, dass meine 3,5 Jahre mit 1,79375% pro Jahr bewertet werden? Also erhöht sich das Ruhegehalt um 6,278125% für die 3,5 Jahre?
Die RV hat mir mitgeteilt, dass ich die Wartezeit von 60 Monaten noch nicht erreicht habe (3,5 Jahre gezahlte RV-Beiträge als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und 9 Monate Zivildienst). Gilt dies nicht, wenn die RV-Beitragsjahre auf die Pension angerechnet werden? Und wie verhält sich das zu einer Auszahlung der gezahlten RV-Beiträge (würde das die Pension mindern?!)?
Re: eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen?
Die Anerkennung von Vordienstzeiten hat immer was mit der Laufbahn zu tun. Beispiel: Ein Fernmeldehandwerker bekommt seine Lehre im mittleren Dienst als Dienstzeiten anerkannt, geht er im Anschluss studieren und ist im gehobenen Dienst bekommt er diese nicht anerkannt. Einen Rentenanspruch hat er, wenn die 60 Monate voll sind. Es werden für die Rente ALLE Monate gezählt, wo du Rentenbeiträge entrichtet hast. Das sollte auch für deinen Zivildienst der Fall sein. Du kannst dir eine Übersicht von der Rentenversicherung zuschicken lassen. Solltest du aus welchen Gründen auch immer (z.B. Teilzeit) deine 40 Dienstjahre nicht voll bekommen, kannst du bis zu 71,75% mit Rente aufstocken. Die fehlenden Rentenmonate kannst du auch mit einem Minijob und Eigenanteil füllen. Es kann also nur von Vorteil sein, heute aus die Auszahlung zu verzichten, wenn du das Geld nicht brauchst.Markus88 hat geschrieben: ↑18. Feb 2022, 12:45 Das heißt, dass meine 3,5 Jahre mit 1,79375% pro Jahr bewertet werden? Also erhöht sich das Ruhegehalt um 6,278125% für die 3,5 Jahre?
Die RV hat mir mitgeteilt, dass ich die Wartezeit von 60 Monaten noch nicht erreicht habe (3,5 Jahre gezahlte RV-Beiträge als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und 9 Monate Zivildienst). Gilt dies nicht, wenn die RV-Beitragsjahre auf die Pension angerechnet werden? Und wie verhält sich das zu einer Auszahlung der gezahlten RV-Beiträge (würde das die Pension mindern?!)?
P.S.: Bei DDU kannst du nur bis zu dem gekürzten Pensionssatz aufstocken. Das wären maximal 71,75%-10,6% ~ 64%.
-
- Beiträge: 515
- Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
- Behörde:
Re: eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen?
Hallo.
Auszahlen lassen kannst Du wenn Du 24 Monate Beamter auf Lebenszeit bist und keine 60Monate voll hast. Aber nur während Deiner aktiven Zeit.
Bei DDU nicht, erst wieder wenn Du die richtige Altersgrenze erreichst.
Wenn Du die fehlenden Zeiten bis 60 Monate nachzahlst wird immer der Teil mit Arbeitgeberbeteiligung bei Pension und Renten auf die Höchstversorgung angerechnet. Wie meine Post von gestern.
Das mit Deinen 3,5 Jahren kommt hin.
Hat keine Auswirkung auf die spätere Pension.
Auszahlen lassen kannst Du wenn Du 24 Monate Beamter auf Lebenszeit bist und keine 60Monate voll hast. Aber nur während Deiner aktiven Zeit.
Bei DDU nicht, erst wieder wenn Du die richtige Altersgrenze erreichst.
Wenn Du die fehlenden Zeiten bis 60 Monate nachzahlst wird immer der Teil mit Arbeitgeberbeteiligung bei Pension und Renten auf die Höchstversorgung angerechnet. Wie meine Post von gestern.
Das mit Deinen 3,5 Jahren kommt hin.
Hat keine Auswirkung auf die spätere Pension.
-
- Beiträge: 905
- Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
- Behörde:
Re: eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen?
Ist es nicht sinnvoll beim Dienstherrn jetzt zu beantragen, die 3,5 Jahre als Vordienstzeit anerkennen zu lassen?
-
- Beiträge: 515
- Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
- Behörde:
Re: eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen?
Hallo.
Ich denke das gibt es nicht. Er bekommt seine Pension so berechnet wie es bei seiner Pensionierung dann im Gesetz steht.
BeamtVG §3
Ich denke das gibt es nicht. Er bekommt seine Pension so berechnet wie es bei seiner Pensionierung dann im Gesetz steht.
BeamtVG §3
Re: eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen?
Also unsere Fernmeldehandwerker im mittleren Dienst wissen es:Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑18. Feb 2022, 18:38 Ist es nicht sinnvoll beim Dienstherrn jetzt zu beantragen, die 3,5 Jahre als Vordienstzeit anerkennen zu lassen?
https://tk-it-bayern.verdi.de/beamte/++ ... 5400438ccf
Und so sollte es in der hiesigen Verwaltung genauso bekannt sein, ob die Zeiten Stand heute anerkannt werden oder nicht. Fragen kostet nichts.
Re: eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen?
Guten Morgen Kolleginnen und Kollegen,
die Diskussion verfolge ich aufmerksam, da auch bei mir Rente u. Pension koalieren. Ich möchte u. a. Link in die Diskussion einbringen. Dieses Merkblatt kann die Entscheidung, sich die Rentenbeiträge auszahlen zu lassen, beeinflussen. Ich hoffe der Link funktioniert bei euch.
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... evzb-Xo9_4
die Diskussion verfolge ich aufmerksam, da auch bei mir Rente u. Pension koalieren. Ich möchte u. a. Link in die Diskussion einbringen. Dieses Merkblatt kann die Entscheidung, sich die Rentenbeiträge auszahlen zu lassen, beeinflussen. Ich hoffe der Link funktioniert bei euch.
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... evzb-Xo9_4
-
- Beiträge: 515
- Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
- Behörde:
Re: eingezahlte Rentenbeiträge auszahlen lassen?
Hallo.
Ich denke das Merkblatt für §14 informiert nur darüber welche Zeiten bei der --abschlagsfreien Pensionierung mit 45-- berücksichtigt werden.
Hängt aber ja alles etwas zusammen.
Beim Fragesteller werden es Zeiten nach §10 BeamtVG sein. Da gibt es in der Verwaltungsanweisung über 30 Einträge wie die Behörde bei solchen Zeiten entscheiden soll.
Ich denke das Merkblatt für §14 informiert nur darüber welche Zeiten bei der --abschlagsfreien Pensionierung mit 45-- berücksichtigt werden.
Hängt aber ja alles etwas zusammen.
Beim Fragesteller werden es Zeiten nach §10 BeamtVG sein. Da gibt es in der Verwaltungsanweisung über 30 Einträge wie die Behörde bei solchen Zeiten entscheiden soll.