Ausbildung nochmal machen

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diaan
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Ausbildung nochmal machen

Beitrag von diaan »

Hallo ihr Lieben,
ich habe 2010 die Ausbildung zur Diplom-Finanzwirtin beim Bundeszentralamt für Steuern begonnen. Für die Ausbildungszeit wurde ich an Bundesland abgeordnet und habe da die insgesamt 3 Jahre (Studium an der FA und Praxis im FA) absolviert.
Nach erfolgreich bestandener Laufbahnprüfung im September letzten Jahres war ich dann nun also wieder "voll" Bundesbeamter (war ich natürlich die ganze Zeit, aber in der Abordnungszeit galten ja die Landesregelungen). Da ich nun aus familiären Gründen gerne wieder in besagtes Bundesland möchte und auch bereits einen Versetzungsantrag gestellt habe, hatte ich mit der Landespersonalabteilung ein längeres Telefongespräch.

In dem Gespräch wurde mir mitgeteilt, dass mein Wunschbundesland nur auf Tauschebene "Externe" wieder nimmt - sprich, ich bräuchte jemanden, der sich auf einen offene Stellenausschreibung aus dem Land bewirbt und der Bund diese Person X dann auch haben möchte.

Als Alternative wurde mir geraten, mich doch nochmal für die Ausbildung - diesmal aber eben auf Landesebene - zu bewerben. Aufgrund der ja bereits erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung würde man keinen Grund sehen, warum ich nicht ein zweites Mal für die Ausbildung ausgewählt werden solle.

Jetzt ist natürlich meine Frage:
Kann ich die gleiche Ausbildung überhaupt noch einmal machen? Kommt mir schon ein wenige seltsam vor, da ich den Titel "Diplom-Finanzwirtin" ja schon habe und eben auch die Laufbahnbefähigung von den nichttechnischen Finanzverwaltungsdienst. Hat jemand schon mal ähnliche Aussagen gehört oder gibt es Rechtsgrundlagen, die eine "doppelte Ausbildung" explizit ausschließen?

Danke schon mal für eure Hilfe.
LG.
herr b
Beiträge: 308
Registriert: 27. Jul 2014, 19:11
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Re: Ausbildung nochmal machen

Beitrag von herr b »

Ohne dir jetzt zu deinem Fall genauere Infos geben zu können, eines solltest du bedenken,
ich gehe davon aus das du jetzt Beamter auf Probe bist. Folglich weisst du auch wann deine
Verbeamtung auf Lebenszeit aller voraussicht nach erfolgt.
Jetzt den "Rückschritt" zu wagen und wieder eine Urkunde aud Widerruf anzunehmen würde
ich an deiner Stelle nicht tun. (Im Falle einer neuen Ausbildung)

Ich würde ganz normal versuchen mich in dem Bundesland zu bewerben wo du hin möchtest,
dort mit dem Verantwortlichen Personalchef sprechen, gut möglich das man deine Ausbildung
"anerkennt" und dich als Beamter auf Probe dort übernimmt. Sollte das der Fall sein nimmst du
dort deine Urkunde entgegen, dein alter Dienstherr hat dann keine Handhabe mehr dich auf
deiner Reise aufzuhalten.
Wie wir alle ja wissen sind die Länder in Deutschland finanziel nicht auf Rosen gebettet, welchen
Sinn macht es da einen Komplett fertig ausgebildeten Beamten nochmals auszubilden? Die
Ausbildung kostet immerhin Geld.
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
diaan
Beiträge: 9
Registriert: 12. Mär 2014, 15:55
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Re: Ausbildung nochmal machen

Beitrag von diaan »

Danke für deine Antwort.

Ich habe ja bereits in dem Bundesland die ausbildung gemacht, da muss nichts anerkannt werden, weil es gar nichts anderes gibt.
Und über Sinn oder Unsinn dieser aussage wollte ich hier auch nicht diskutieren.

Ich möchte lediglich wissen:
Kann ich die ausbildung überhaupt noch einmal machen?

Mir wurde gessgt, man würde lieber anwärter einstellen und Ausbildung als jemand fertigen zu nehmen, weil so die Planstellen besser im Haushalt vertreten werden können.
staunkei
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Re: Ausbildung nochmal machen

Beitrag von staunkei »

Guten Morgen,

du willst wissen ob es möglich ist die gleiche Ausbildung bei einem anderen Dienstherren nochmal zu machen ?

Ja, es ist grundsätzlich möglich.

1. Schritt, du kündigst bei deinem jetzigen Dienstherren (das dürfte ganz einfach gehen, vorsicht ggf. kommen da Forderung hinsichtlich der entstandenen Ausbildungskosten auf dich zu!)

2. Schritt, du findest einen neuen Dienstherren der dich in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernimmt. (ob das einfach ist weiß ich nicht).


Ich kenne aber niemand der das nach bestandener Laufbahnprüfung gemacht hat :D

liebe Grüße

Staunkei
DerHagn
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Registriert: 10. Apr 2010, 21:11
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Re: Ausbildung nochmal machen

Beitrag von DerHagn »

Ein Beamter kann nicht kündigen.
Warum Übernahme? Bei Absolvierung des Vorbvereitungsdienstes wird man "automatisch" Beamter auf Widerruf.
staunkei
Beiträge: 53
Registriert: 21. Feb 2011, 15:25
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Re: Ausbildung nochmal machen

Beitrag von staunkei »

Hallo,

kündigen kann er nicht, aber jederzeit eine Entlassung beantragen (hab ich mich falsch ausgedrückt) und ja, wenn ein Bewerber nach einem Auswahlverfahren genommen (nicht übernommen) wird, ist er bei aushändigen der Ernennungsurkunde "automatisch" Beamter auf Widerruf :wink:

liebe Grüße

Staunkei
herr b
Beiträge: 308
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Re: Ausbildung nochmal machen

Beitrag von herr b »

diaan hat geschrieben: Ich habe ja bereits in dem Bundesland die ausbildung gemacht, da muss nichts anerkannt werden, weil es gar nichts anderes gibt.
Und über Sinn oder Unsinn dieser aussage wollte ich hier auch nicht diskutieren.

Ich möchte lediglich wissen:
Kann ich die ausbildung überhaupt noch einmal machen?
Wenn du die Ausbildung in dem Bundesland bereits erfolgreich absolviert hast würde ich versuchen dort
als "anderer Bewerber" in ein Beamtenverhältnis berufen zu werden. Ich hab da mal was von der Seite
des dbb:

Mit den Vorschriften in Beamtengesetzen des Bundes und der Länder (z. B. im Bund § 22 Bundeslaufbahnverordnung – BLV) zu den sogenannten anderen Bewerbern werden kontrollierte Ausnahmemöglichkeiten geschaffen, um dem Dienstherrn zu ermöglichen, in Einzelfällen auf die besonderen Kenntnisse und Erfahrungen solcher Fachleute zurückzugreifen, die sich entweder außerhalb des öffentlichen Dienstes oder als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst auf einem ihrer künftigen Laufbahn als Beamter entsprechenden Gebiet und in vergleichbarer Position qualifiziert haben, ohne die eigentlich verlangte Laufbahnbefähigung zu besitzen. Allerdings handelt es sich hierbei um Ausnahmeregelungen; die Einstellung von Laufbahnbewerbern ist nach wie vor die Regel.

Ich persönlich bin der Meinung das du in diese Kategorie gehörst. Deswegen nachhaken! Prüfe ob das Bundesland
in welches du gerne möchtest diese Regelung ebenfalls vorsieht.
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
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afo1
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Re: Ausbildung nochmal machen

Beitrag von afo1 »

So ein Quatsch! Hast du überhaupt vorherige Postings gelesen??? diaan hat eine Laufbahnbefähigung nur das Land hat keine Planstelle. Es bietet nur einen nochmaligen Vorbereitungsdienst an mit Aussicht auf eine Planstelle (vielleicht).
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
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