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Re: Disziplinarverfahren ?

Verfasst: 6. Jul 2014, 07:09
von Gerda
Mmh, find ich eigenwillig, da fehlt m. E. irgendwie die Fairness, dies geben sollte (!!!)

Aber schau mal hier : http://www.anwalt24.de/beitraege-news/f ... isteilhabe

Da steht zwar nichts über die Schwärzung von Namen in Zeugenvernehmungen drin, aber es ist recht hilfreich, find ich und man kann erst einmal argumentieren....

LG Gerda

Re: Disziplinarverfahren ?

Verfasst: 6. Jul 2014, 08:21
von Baumschubser
Die Sache bei mir ist lange abgeschlossen, wurde letztlich eingestellt damals. Es war jedenfalls so, dass die Namen der "Anscheißer" geschwärzt waren. Hat sich dann zwar trotzdem rumgeschwiegen, wer es war, aber das ist wieder eine andere Geschichte.

Wenn ich nochmal nachhaken darf, es wurde trotz Verfahrenseinstellung ein Eintrag in meiner Personalakte vorgenommen, von dem ich nichtmal was erfahren habe. Erst als es nach 2 Jahren zur Löschung kommen sollte, wurde ich gefragt, ob ich das will oder ob der Eintrag in der Akte bleiben soll. Ich war da schon etwas verblüfft, war ich doch der Meinung, dass nur dann was in der Akte landet, wenn es auch ein Disziplinarurteil gegeben hat. Kann man zu der Sache irgendwo die Regelung nachlesen?

Re: Disziplinarverfahren ?

Verfasst: 6. Jul 2014, 15:07
von Mikesch
Baumschubser hat geschrieben:war ich doch der Meinung, dass nur dann was in der Akte landet, wenn es auch ein Disziplinarurteil gegeben hat.
So viel ich weiß, wird jeder Pups erfasst...
Ich hatte mal meine Gehaltsabrechnung angemosert, weil da was nicht stimmte, selbst das war in der Akte zu finden... :-0
Die PersAkte ist wie ein Belegheft bei meinen Firmen, alles Schriftliche wird erfasst.
Wo das geregelt ist, keine Ahnung...

Re: Disziplinarverfahren ?

Verfasst: 6. Jul 2014, 15:14
von Steinbock
Hallo Mikesch,

das findest Du im Beamtenstatusgesetz:

§ 50 Personalakte.

Für jede Beamtin und jeden Beamten ist eine Personalakte zu führen. Zur Personalakte gehören alle Unterlagen, die die Beamtin oder den Beamten betreffen, soweit sie mit dem Dienstverhältnis in einem unmittelbaren inneren Zusammenhang stehen (Personalaktendaten). Die Personalakte ist vertraulich zu behandeln. Personalaktendaten dürfen nur für Zwecke der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft verwendet werden, es sei denn, die Beamtin oder der Beamte willigt in die anderweitige Verwendung ein. Für Ausnahmefälle kann landesrechtlich eine von Satz 4 abweichende Verwendung vorgesehen werden.

Ergänzend gibt es noch in den einzelnen Ländern Richtlinien, wie z.B. hier in NRW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... n=N&menu=1


Gruß vom Steinbock

Re: Disziplinarverfahren ?

Verfasst: 6. Jul 2014, 21:22
von Baumschubser
Vielen Dank für die Hinweise und Quellen. :wink:

Re: Disziplinarverfahren ?

Verfasst: 15. Jul 2014, 22:02
von bernd41844
also, da ich sehr pflichtbewußt arbeite und mir eigentlich nichts zu schulden kommen lassen möchte habe ich den Tipp meiner Gewerkschaftlerin befolgt und durch meine Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt eingeschaltet, das Blatt mit den Vorwürfen mitgenommen und der hat eigentlich darüber gelacht. Er findet es eine Unverschämtheit sowas mit mir zu machen. Es seien sämtliche Gesetze oder Vorschriften die es bedarf ein Diszi einzuleiten mißachtet. Ich habe nicht alles behalten was er mir erzählt hat, habe es nur mit I Phone aufgenommen. Was ich behalten habe ist z.B. Beschwerdeführer fehlt, die Stelle an die man sich wenden kann ist gar nicht in dem Schreiben betitelt. Ich darf mich im nachhinen nicht zu sehr über die Sache aufregen. Ich sehe es inzwischen so daß der Chef ein paar Sachen sich gemerkt hat, das an die nächsthöhere Stelle weitergibt, es setzen sich 5 Leute aus höheren Positionen zum Kaffeekränzchen zusammen und versuchen mir die Hölle heis zu machen um mich irgenwie loszuwerden. Der Rechtsanwalt hat die Stelle angeschrieben mit der Bitte um Akteneinsicht hat aber gleichzeitig ein separates Disziplinarverfahren angekündigt gegen die erhobene Stelle weil diese selbst sämtlich geltende Regeln zur Einleitung eines Diszis mißachtet haben. Sollte es dennoch eine Aktenlage geben wovon wir im Moment nicht ausgehen müßte vor Gericht unter Eid ausgesagt werden welcher Kollege bezeugenkann daß´ich so ein Schimpfwort gesagt haben soll. Sollte daß dann ein Richter urteilen würde für mich eine Abmahnung inFrage kommen mit einer geringen Strafe....vielleicht du du du mach das nicht noch einmal, oder einer kleinen Geldstrafe

Re: Disziplinarverfahren ?

Verfasst: 17. Jul 2014, 20:06
von arme Sau
hi @bernd41844,

halt uns auf dem laufenden !-)

Danke

arme Sau

Re: Disziplinarverfahren ?

Verfasst: 17. Jul 2014, 21:10
von Florian Hanebüchen
Ja, sehe ich ähnlich, das ist ein Papier mit Vorwürfen, die ggf. noch nicht einmal selbiges wert sind, auf dem sie stehen.

Man kann übrigens sogar ein Diszi gegen sich selbst beantragen, um sich von dem Verdacht eines Dienstvergehens zu entlasten: § 18 BDG.

Re: Disziplinarverfahren ?

Verfasst: 18. Jul 2014, 13:16
von Siedler
[quote="dibedupp"

Und Abmahnungen gibt es beiBeamten immer noch nicht[/quote]

@dibedupp: Immer diese Wortklauberei. Dieses engstirniges, pedantisches Denken!


Beim Beamten heißt es Verweis.

Der Verweis ist der schriftliche Tadel eines bestimmten Verhaltens des Beamten.
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Arbeitsrecht:
Die Abmahnung ist im Arbeitsrecht die Rüge des Arbeitgebers über konkret dem Arbeitnehmer vorgeworfene Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis. Sie muss auf bestimmten Tatsachen beruhen und deutlich machen, dass im Wiederholungsfall eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses droht. Die Abmahnung ist an keine besondere Form gebunden, wird jedoch in Schriftform abgefasst und ist vom Disziplinarvorgesetzten zu unterschreiben, nicht jedoch vom betroffenen Arbeitnehmer.
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Abmahnung und Verweis. Ich sehe da keinen Unterschied. Und oftmals wird bei uns auch der Begriff Abmahnung verwandt. Undf jeder weiß was damit gemeint ist.

Re: Disziplinarverfahren ?

Verfasst: 18. Jul 2014, 20:24
von Gerda
Florian Hanebüchen hat geschrieben:Man kann übrigens sogar ein Diszi gegen sich selbst beantragen, um sich von dem Verdacht eines Dienstvergehens zu entlasten: § 18 BDG.
Schaust du hier:
Gerda hat geschrieben:Allerdings kannst du auch, sollte dir alles zu schwammig sein und du das Gefühl haben, dass man dich klein machen will, ein Selbstreinigungsverfahren beantragen. DAs ist ein Diszi, welches du selbst wünschst. Der Diensherr muss überlegen, ob er einleitet, wenn er das nicht tut, dann ist alles für immer und ewig (vor dem Antrag) null und nichtig und nicht mehr verfolgbar.
:wink: :wink:
Selbst beantragtes Diszi = Selbstreinigungsverfahren.... allerdings sollte man sich immer bewusst sein, dass man damit dem Dienstherrn mächtig an die "Karre" fährt, denn er muss dann entscheiden. Man sollte ein dickes Fell, gute Vertretungsmöglichkeiten haben und sich zu eigen machen: Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren :wink:

LG Gerda

Re: Disziplinarverfahren ?

Verfasst: 20. Jul 2014, 18:12
von Gerda
Daher ja auch mein Satz am Schluss des Postings...... ist ne heikle Sache, allerdings sollte man auch nicht aufgeben. Es lohnt sich, wenn man die Kraft dafür hat. Sonst kann der Dienstherr auf lange Zeit einfach wahllos sammeln und irgendwann, wenns mal passt oder eben "aus aktuellem Anlass" agieren.....

Schwere Entscheidung.....

Gerda

Re: Disziplinarverfahren ?

Verfasst: 7. Sep 2014, 10:43
von PaulOSNABR
bernd41844 hat geschrieben: Dann unten am Blatt : Belehrung über Rechte daß man derzeit davonausgehe daß die gegen Sie erhobenen Vorwürfe die Einleitung eines Diszi rechtfertigen. Ist sowas ausreichend ?

Es ist keine Rechtsmittelbelehrung, sondern der Hinweis, dass die Entscheidung für ein Diszi bereits abgeschlossen ist. Die Frage ist hier, was in der Anhörung des Betroffenen wirklich herausgekommen ist.

Meistens redet sich der Betroffene um Kopf und Kragen und liefert weitere Argumente für sein Diszi. Deshalb ist es immer anzuraten zur Sache zu schweigen und unbedingt einen Beistand bei den Anhörungen hinzuzuziehen.


Die abschießende Entscheidung in einem Disziplinarverfahren beinhaltet häufig, dass man die Schuld verringert, dafür aber die Strafe erhöht. DANN, wenn der Betroffene geständig ist.

Dies beinhaltet ansonsten eine Umerziehung, wenn man von einer Strafe absieht, aber trotzdem an die große Schuld festhalten will.
Soetwas führt eigentlich immer zu späteren Schauprozessen.


Ich sehe eine günstige Vorgehensweise vor dem Anhörungstermin. Man sollte rechtzeitig sich über die vorgeworfenen Dinge im klaren sein und erstmal ein Informationsgespräch führen.