Ausgleichszahlung bei besonderen Altersgrenzen
Verfasst: 13. Jun 2014, 11:22
Hallo, in die Runde!
Es wird einigen bestimmt bekannt sein, dass z. B. in Niedersachsen bestimmte Vollzugsbeamte, wenn sie bereits mit 62 (statt mit 65/67, wie andere Beamte) in den Ruhestand treten, einen Anspruch auf Zahlung einer Ausgleichszahlung nach § 48 BeamtVG haben.
Im Höchstfall, der gleichzeitig auch der Regelfall ist, beträgt diese Zahlung immerhin 4.091 €.
Jetzt habe ich aber gehört, dass Beamte, die vor Eintritt in die Pension z. B. 1,5 Jahre "Urlaub ohne Bezüge" hatten, KEINE Ausgleichszahlung bekommen sollen.
Weiß jemand, ob das so ist und wenn ja, warum?
M. E. hat doch der Beamte, der "Urlaub ohne Bezüge" in Anspruch genommen hat, einige Nachteile in Kauf genommen (kein Gehalt, Auswirkung auf die Höhe der Versorgungsbezüge).
Freundliche Grüße
Florian
P.S.: Hier ist der Beamte gemeint, der "Urlaub ohne Bezüge" aus privaten Gründen in Anspruch genommen hat, nicht z. B. wegen Bekleidung eines öff. Amtes o. ä..
Es wird einigen bestimmt bekannt sein, dass z. B. in Niedersachsen bestimmte Vollzugsbeamte, wenn sie bereits mit 62 (statt mit 65/67, wie andere Beamte) in den Ruhestand treten, einen Anspruch auf Zahlung einer Ausgleichszahlung nach § 48 BeamtVG haben.
Im Höchstfall, der gleichzeitig auch der Regelfall ist, beträgt diese Zahlung immerhin 4.091 €.
Jetzt habe ich aber gehört, dass Beamte, die vor Eintritt in die Pension z. B. 1,5 Jahre "Urlaub ohne Bezüge" hatten, KEINE Ausgleichszahlung bekommen sollen.
Weiß jemand, ob das so ist und wenn ja, warum?
M. E. hat doch der Beamte, der "Urlaub ohne Bezüge" in Anspruch genommen hat, einige Nachteile in Kauf genommen (kein Gehalt, Auswirkung auf die Höhe der Versorgungsbezüge).
Freundliche Grüße
Florian
P.S.: Hier ist der Beamte gemeint, der "Urlaub ohne Bezüge" aus privaten Gründen in Anspruch genommen hat, nicht z. B. wegen Bekleidung eines öff. Amtes o. ä..