Hallo zusammen
erst mal Danke für eure Antworten auf meine erste Frage, war echt hilfreich
Nun die 2. Frage
Werde zum 1.7.14 in den Ruhestand versetzt AU bis 30.06)
Aus dem Jahre 2013 hab ich noch einen Resturlaub von 14 Tagen.
Wird der Resturlaub ausbezahlt und erhalte ich auch anteilig Urlaub für 2014.
Dazu hab ich seit 14.12.13 eine Schwerbehinderung von 50%
Danke wieder mal
Grüsse aus Nürnberg
Urlaubsanspruch
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Re: Urlaubsanspruch
Regulärer Urlaub 2013 waren 30 Tage. Davon 16 Tage genommen. Ergibt laut Europäischen Gerichtshof 4 Tage Rest bis zum Mindesturlaub.
Regulärer Urlaub 2014 sind 15 Tage. Erstattung 15 Tage.
Erstattung kann erst nach dem Eintritt in den Ruhe stand erfolgen.Schwerbehindertenzusatzurlaub ist egal.
Regulärer Urlaub 2014 sind 15 Tage. Erstattung 15 Tage.
Erstattung kann erst nach dem Eintritt in den Ruhe stand erfolgen.Schwerbehindertenzusatzurlaub ist egal.
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Re: Urlaubsanspruch
vielen dank für die Antwort,