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"feindliche Übernahme" / "Raubernennung"

Verfasst: 26. Mär 2014, 10:43
von *Neuling*
Hallo Ihr Lieben, ich bin neu hier und habe mal eine Frage und wäre sehr dankbar über Antworten.
:-)

Wenn eine Versetzung/Abordnung nicht möglich ist, habe ich gehört, dass in manchen Fällen eine "feindliche Übernahme" erfolgt. Also der Beamte einfach eine neue Urkunde von dem anderen Dienstherren bekommt.

Nun meine Frage, was passiert denn dann mit dem Urlaubsanspruch? wird der dann übernommen? und die Dienstzeit wird auch mit angerechnet? Oder schneidet man sich damit quasi ins eigene Fleisch?!

Re: "feindliche Übernahme" / "Raubernennung"

Verfasst: 27. Mär 2014, 14:22
von Steinbock
Wow... was man so alles hört (feindliche Übernahme).

Auf welche §§ der Beamtengesetze bezieht sich denn da der "Neuling" ?

Gruß vom Steinbock

Re: "feindliche Übernahme" / "Raubernennung"

Verfasst: 27. Mär 2014, 17:18
von DerHagn
Tag,

"Raubernennung" gibt es sicherlich.
Ist aber wohl nicht wirklich üblich.

Gruß

Re: "feindliche Übernahme" / "Raubernennung"

Verfasst: 27. Mär 2014, 20:16
von *Neuling*
Hallo,
darum die Anführungsstriche, habe nur gehört, dass man das so nennt. ;-)

Ich meinte damit, dass man bei einem Dienstherren wie gewohnt verbeamtet ist und z.B. Versetzung oder Abordnung beantragt, dieses aber abgelehnt wird. Dann könne der neue Dienstherr einen einfach neu ernennen und das alte Beamtenverhältnis würde damit erlöschen (ohne Entlassung beantragt zu haben). Habe in Foren etc. gelesen/gehört, dass sowas bspw. "Raubernennnung" genannt wird.


Also eine neue Urkunde, neues Beamtenverhältns, bei einem neuen Dienstherren --> würde der Urlaubsanspruch, Dienstzeit etc. in so einem Fall dann bestehen bleiben oder wäre man dann irgendwie benachteiligt?