Entlassung bei vertikalem Aufstieg als Beamter auf Probe?

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HK1
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Entlassung bei vertikalem Aufstieg als Beamter auf Probe?

Beitrag von HK1 »

Hallo zusammen,

folgender SV:

Ich bin Beamter auf Probe im gD beim Bund. Da ich einen Masterabschluss erworben habe, habe ich mich auf eine ext. Stellenausschreibung im hD beworden und das Auswahlverfahren bestanden. Nun soll ich mich als Beamter entlassen (weil ich noch nicht BAL bin (dies stünde in ca. 2 Jahren an)) und als TVÖD anstellen lassen, um dann nach den 2,5 Jahren (hoffentlich) wieder verbeamtet zu werden....
Auf welcher (Rechts)Grundlage das passiert, konnte ich bisher nicht herausfinden bzw. konnte mir bisweilen nicht mitgeteilt werden.
Kennt jemand diese Vorgehensweise? Was ist die Grundlage? Bzw. ist es überhaupt richtig so?

Danke und viele Grüße
Kater-Mikesch
Beiträge: 1454
Registriert: 19. Jul 2012, 19:22
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Re: Entlassung bei vertikalem Aufstieg als Beamter auf Probe

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

ich würde erst einmal fragen, aus welchem Grunde die neue Stelle nicht als Beamter angetreten werden kann - wenn dies in 2 Jahren möglich wäre, dann ist es heute mit Sicherheit auch möglich.
Versprechen kann man heute natürlich viel, aber zwei Jahre ist eine halbe Ewigkeit und du hast keinen Rechtsanspruch darauf...

Vielleicht ist es aber sogar besser, in die Ang-Laufbahn zu wechseln und dort zu bleiben - dadurch ist man meiner Meinung nach flexibler und bei einer entsprechenden Eignung besser verwendbar...
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