Beihilfe Widerspruch = Rechnung bezahlen?
Verfasst: 19. Mär 2014, 15:56
Hallo zusammen,
folgende Situation:
Beihilfe kürzt die Analogbewertung der Rechnung, d.h. 800 € werden nicht übernommen. Wir legen Widerspruch ein, besorgen die Kommentare zur Analogbewertung (Handbuch Frauenheilkunde) und eine ärztliche Stellungnahme. Im Bereich der Pränataldiagnostik wird viel mit Analogbewertung gearbeitet, weil die GOÄ hier veraltet ist und der Fortschritt viel weiter. Wir hören drei Monate nichts vom Widerspruch, gleichzeitig haben wir einen Mahnstopp setzen lassen. Jetzt haben wir Nachricht erhalten, dass ein Amtsarzt eingeschaltet werden soll und wir diesen von der Schweigepflicht entbinden sollen. Wir können uns die Vorgehensweise nicht erklären. Was soll der Amtsarzt,der sich vielleicht gar nicht mit der speziellen Materie auskennt, entscheiden? Sollen wir die Rechnung schon bezahlen, der Mahnstopp läuft jetzt bald aus, oder auf die endgültige Entscheidung des Widerspruchs abwarten? Wann wird es Zeit einen Anwalt einzuschalten?
Freuen uns über Anregungen und Meinungen!
folgende Situation:
Beihilfe kürzt die Analogbewertung der Rechnung, d.h. 800 € werden nicht übernommen. Wir legen Widerspruch ein, besorgen die Kommentare zur Analogbewertung (Handbuch Frauenheilkunde) und eine ärztliche Stellungnahme. Im Bereich der Pränataldiagnostik wird viel mit Analogbewertung gearbeitet, weil die GOÄ hier veraltet ist und der Fortschritt viel weiter. Wir hören drei Monate nichts vom Widerspruch, gleichzeitig haben wir einen Mahnstopp setzen lassen. Jetzt haben wir Nachricht erhalten, dass ein Amtsarzt eingeschaltet werden soll und wir diesen von der Schweigepflicht entbinden sollen. Wir können uns die Vorgehensweise nicht erklären. Was soll der Amtsarzt,der sich vielleicht gar nicht mit der speziellen Materie auskennt, entscheiden? Sollen wir die Rechnung schon bezahlen, der Mahnstopp läuft jetzt bald aus, oder auf die endgültige Entscheidung des Widerspruchs abwarten? Wann wird es Zeit einen Anwalt einzuschalten?
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