Besoldungsvergleich 1919 und 2014
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Besoldungsvergleich 1919 und 2014
Ich möchte die Jahres-Einkommen eines heutigen Bundes-Beamten A13, Stufe 7, verheiratet, zwei Kinder mit denen eines entsprechenden Reichs-Beamten vor 95 Jahren vergleichen.
Kann mir ggf. jemand sagen, wie hoch die Jahres-Besoldung eines verheirateten Reichsbeamten mit zwei Kindern im höheren Dienst 1919 war (inkl. Frauen-, Kinder-, Orts- und Teuerungszuschlag) ?
Ich finde leider nirgends das passende Besoldungsgesetz.
Kann mir ggf. jemand sagen, wie hoch die Jahres-Besoldung eines verheirateten Reichsbeamten mit zwei Kindern im höheren Dienst 1919 war (inkl. Frauen-, Kinder-, Orts- und Teuerungszuschlag) ?
Ich finde leider nirgends das passende Besoldungsgesetz.
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Re: Besoldungsvergleich 1919 und 2014
Ich würde mich ans Bundesarchiv wenden bzw. mal in einer Uni-Bibliothek recherchieren.
http://www.bundesarchiv.de/aktenreichsk ... ra3_4.html
http://www.bundesarchiv.de/aktenreichsk ... ra3_4.html
Re: Besoldungsvergleich 1919 und 2014
Woher weißt Du denn überhaupt ob es damals schon den höheren Dienst gegeben hat ?Schwarzlicht hat geschrieben:Ich möchte die Jahres-Einkommen eines heutigen Bundes-Beamten A13, Stufe 7, verheiratet, zwei Kinder mit denen eines entsprechenden Reichs-Beamten vor 95 Jahren vergleichen.
Kann mir ggf. jemand sagen, wie hoch die Jahres-Besoldung eines verheirateten Reichsbeamten mit zwei Kindern im höheren Dienst 1919 war (inkl. Frauen-, Kinder-, Orts- und Teuerungszuschlag) ?
Ich finde leider nirgends das passende Besoldungsgesetz.
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Re: Besoldungsvergleich 1919 und 2014
Schwarzlicht hat geschrieben:Ich möchte die Jahres-Einkommen eines heutigen Bundes-Beamten A13, Stufe 7, verheiratet, zwei Kinder mit denen eines entsprechenden Reichs-Beamten vor 95 Jahren vergleichen.
Kann mir ggf. jemand sagen, wie hoch die Jahres-Besoldung eines verheirateten Reichsbeamten mit zwei Kindern im höheren Dienst 1919 war (inkl. Frauen-, Kinder-, Orts- und Teuerungszuschlag) ?
Ich finde leider nirgends das passende Besoldungsgesetz.
Hallo Schwarzlich,
wenn du keine anderen Probleme hast, dann kann ich dir nur rechtherzlich gratulieren...
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Re: Besoldungsvergleich 1919 und 2014
Dort konnte ich bisher nur einen Gesetzentwurf von 1920 finden.Torquemada hat geschrieben:Ich würde mich ans Bundesarchiv wenden bzw. mal in einer Uni-Bibliothek recherchieren.
So hieß damals der heutige Verheiratetenzuschlag.dibedupp hat geschrieben:Was ist denn eingentlich ein Frauenzuschlag?
Ich benötige diese Zahlen, um anhand der Besoldungsentwicklung die Mark von 1919 in heutige Euro umzurechnen. Kaufpreisindex, Dollakurs oder Goldwert sind hierfür nicht geeignet. Bisher habe ich für Staatsbeamte den Faktor 1 M = 5,5 € ermittelt. Mir fehlen aber noch die konkreten Zahlen für Reichsbeamte.Kater-Mikesch hat geschrieben:wenn du keine anderen Probleme hast, dann kann ich dir nur rechtherzlich gratulieren...
Durch ältere Besoldungsgesetze.Steinbock hat geschrieben:Woher weißt Du denn überhaupt ob es damals schon den höheren Dienst gegeben hat ?
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Re: Besoldungsvergleich 1919 und 2014
Welche Aussagekraft soll denn diese Zahl haben?
Fließen in diese berechneten Faktoren auch Dinge wie Krankenversorgung, Pensionsansprüche, Alter des Pensionsalters, Urlaubsansprüche, Wochenarbeitszeit etc. ein?
Leider kann ich nichts brauchbares zum Thema beitragen, evtl. einen Link, aber das ist eher der Alltagskultur zuzuschreiben:
http://einestages.spiegel.de/external/S ... /l0/F.html
Fließen in diese berechneten Faktoren auch Dinge wie Krankenversorgung, Pensionsansprüche, Alter des Pensionsalters, Urlaubsansprüche, Wochenarbeitszeit etc. ein?
Leider kann ich nichts brauchbares zum Thema beitragen, evtl. einen Link, aber das ist eher der Alltagskultur zuzuschreiben:
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Re: Besoldungsvergleich 1919 und 2014
Es geht um die Ermittlung der Ablösesummen für die am Stichtag 14. August 1919 (Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung) bestehenden Staatsleistungsansprüche nach Art. 138 I WRV. Diese damaligen Ansprüche möchte ich in heutige Euro umrechnen um eine sinnvolle Ablösesumme zu berechnen. In Betracht kommt hier der 18,6-fache Wert der jährlichen Ansprüche gem. § 13 II BewG.Zollkodex-Ritter hat geschrieben:Welche Aussagekraft soll denn diese Zahl haben?
Bisher habe ich dies nicht berücksichtigt. Ist aber ein sehr interessanter Gedanke. Macht meine Berechnung aber natürlich noch komplizierter.Zollkodex-Ritter hat geschrieben:Fließen in diese berechneten Faktoren auch Dinge wie Krankenversorgung, Pensionsansprüche, Alter des Pensionsalters, Urlaubsansprüche, Wochenarbeitszeit etc. ein?
Trotzdem Danke!Zollkodex-Ritter hat geschrieben:Leider kann ich nichts brauchbares zum Thema beitragen, evtl. einen Link, aber das ist eher der Alltagskultur zuzuschreiben:
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Re: Besoldungsvergleich 1919 und 2014
Danke - diesen Kaufkraftrechner habe ich auch schon in Betracht gezogen. Wie schon in der Kaufkrafttabelle der Bundesbank entspäche hier 1 Mark = 1 Euro.dibedupp hat geschrieben:Wie wäre es denn damit? http://fredriks.de/HVV/kaufkraft.htm
Für die Umrechnung der Staatsleistungsansprüche von 1919 halte ich aber die Besoldungsentwicklung für geeigneter, da die Staatsleistungen damals und heute überwiegend für die Besoldung der Kirchenbeamten bestimmt sind.
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Re: Besoldungsvergleich 1919 und 2014
Ich glaube nicht, dass man mit diesen Zahlen rechnen kann. Ist genauso nur hilfsweise wie der Verbraucherpreisindex oder der Goldpreis.
Alleine schon wenn ich mir bei den Bundesbeamten die letzten 15 Jahre anschaue, sprechen wir gegenüber der "Realwirtschaft" um Kaufkraftverluste im zweistelligen Prozentbereich, den es so aber nicht bei dem Wert der Kirchenbesitzungen gegeben haben dürfte, weil es ja in diesen Jahren auch nicht in der Wirtschaft der Fall war.
Alleine schon wenn ich mir bei den Bundesbeamten die letzten 15 Jahre anschaue, sprechen wir gegenüber der "Realwirtschaft" um Kaufkraftverluste im zweistelligen Prozentbereich, den es so aber nicht bei dem Wert der Kirchenbesitzungen gegeben haben dürfte, weil es ja in diesen Jahren auch nicht in der Wirtschaft der Fall war.
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Klar ist es auch nur ein Hilfswert. Aber aus meiner Sicht gibt es keinen geeigneteren Hilfswert, um den heutigen Wert der damaligen Ansprüche zu ermitteln.Zollkodex-Ritter hat geschrieben:Ich glaube nicht, dass man mit diesen Zahlen rechnen kann. Ist genauso nur hilfsweise wie der Verbraucherpreisindex oder der Goldpreis.
Zudem sind in vielen Bundesländern die Staatsleistungen direkt an die Besoldung der Beamten gekoppelt.
Bemessungsgrundlage ist heute üblicherweise die Besoldung eines verheirateten Beamten A13 Dienstaltersstufe 7 mit zwei Kindern.
Ich möchte doch aber nicht den Wert von Kirchenbesitzungen ermitteln, sondern den heutigen Wert der Staatsleistungsansprüche aus dem Jahr 1919.Zollkodex-Ritter hat geschrieben:Alleine schon wenn ich mir bei den Bundesbeamten die letzten 15 Jahre anschaue, sprechen wir gegenüber der "Realwirtschaft" um Kaufkraftverluste im zweistelligen Prozentbereich, den es so aber nicht bei dem Wert der Kirchenbesitzungen gegeben haben dürfte, weil es ja in diesen Jahren auch nicht in der Wirtschaft der Fall war.
Diese Staatsleistungen wurden damals oft aus Gründen der Fürsorgepflicht der Landesherren (cura religionis) für die Besoldung und Versorgung der Pfarrer/Pastoren gezahlt.
Der Wert von Kirchenbesitz spielt nur in den Bundesländern eine Rolle, in denen die Staatsleistungen 1919 als Entschädigung für vorherige Enteignungen gezahlt wurden.
Zuletzt geändert von Schwarzlicht am 13. Mär 2014, 11:45, insgesamt 1-mal geändert.
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für eine Abschlussarbeitdibedupp hat geschrieben:Nur mal so aus Neugier, wofür brauchst du dass denn?
Und bisher habe ich eben nur die Besoldungsgesetze vom 15. Juli 1909 und vom 30. April 1920 gefunden.
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Re: Besoldungsvergleich 1919 und 2014
Hallo Schwarzlich,
nichts für ungut - aber hier im Forum gibt es Fragen, bei denen die Fragesteller mal große oder mal
kleinere Probleme haben. Dieses Forum ist meiner Meinung nicht dafür da, dass wir hier deine Abschlussarbeit
schreiben bzw. dir dabei helfen sollen - recherchiere doch bitte in den geeigneten Unterlagen, wie z. B.
historische Bibiliotheken oder sonst wo.
Vor allen Dingen hast du auf jeden Hinweis schon ein neue Belehrung !
Wenn du dies wirklich für eine Abschlussarbeit vergleichbar mit einer Projekt- oder einem Abschluss machen
musst, dann recherchier mal lieber auf eine vernünftige und ordentliche Art.
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Das habe ich schon getan. Nur leider eben bisher ohne Erfolg in Bezug auf die Reichsbeamten.Rechtlerin hat geschrieben:Wenn du dies wirklich für eine Abschlussarbeit vergleichbar mit einer Projekt- oder einem Abschluss machen musst, dann recherchier mal lieber auf eine vernünftige und ordentliche Art.
Und es hätte ja sein können, dass sich gerade unter den Beamten hier im Forum jemand findet, der sich mit dem Thema historische Besoldung besonders gut auskennt.
Ich wollte niemanden belehren, sondern habe auf Fragen und Hinweise geantwortet. Falls sich dadurch jemand angegriffen fühlte, bitte ich um Entschuldigung.
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Re: Besoldungsvergleich 1919 und 2014
Sei mal nicht so hart zu dem Fragesteller. Er hat ein ernsthaftes Anliegen.Rechtlerin hat geschrieben:Hallo Schwarzlich,
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Re: Besoldungsvergleich 1919 und 2014
Versuche dein Glück mal mit diesem Link:
https://opacplus.bsb-muenchen.de/metaop ... neType=new
Gruß vom Steinbock
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Gruß vom Steinbock