Fragen zu Beihilfe, Privatversicherung oder Familienvers.

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CaLa1381
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Fragen zu Beihilfe, Privatversicherung oder Familienvers.

Beitrag von CaLa1381 »

Ich hoffe hier kann jemand Ordnung in mein inneres Chaos bringen. Ich bin vor 8 Wochen Mama geworden und bin mit dem Kindsvater nicht verheiratet. Ich bin Beamtin, verdiene nicht über die Bemessungsgrenze hinaus und bin privat versichert. Mein Freund ist Angestellter und gesetzlich versichert. Ich dachte nun, dass ich unser Kind bei mir privat versichern kann. Da aber über den Kindsvater ein Anspruch auf gesetzliche Versicherung besteht, hat mir die Beihilfe nun mitgeteilt, dass ich, wenn ich unser Kind privat versichere, einen geringeren Prozentsatz von denen erstattet bekomme und den Rest privat dazu zahlen muss. :shock: Habe ich das richtig verstanden? Muss ich unser Kind also gesetzlich versichern lassen? Kann ich es auch privat versichern und von der Beihilfe den Rest erstattet bekommen? (Also z.B. Versicherung zahlt 45%, Beihilfe 55%)? Oder gibt es wirklich "nur" den Weg über die gesetzliche Versicherung?
Steinbock
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Re: Fragen zu Beihilfe, Privatversicherung oder Familienvers

Beitrag von Steinbock »

Hallo,
dann versuchen wir es einmal.

Bitte informiere uns einmal über das zuständige Beihilferecht.
Aus dem Beihilfesatz von 55 % könnte man evt. das Beihilferecht von Hessen bzw. Bremen ableiten.
CaLa1381 hat geschrieben:Ich hoffe hier kann jemand Ordnung in mein inneres Chaos bringen. Ich bin vor 8 Wochen Mama geworden und bin mit dem Kindsvater nicht verheiratet. Ich bin Beamtin, verdiene nicht über die Bemessungsgrenze hinaus und bin privat versichert. Mein Freund ist Angestellter und gesetzlich versichert.
nun... das Beihilferecht von Bremen ist mir nicht bekannt.
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass hier nach dem Kindesvater gefragt wird, da die Kindesmutter ja noch ledig ist und der ledige Kindesvater im Beihilfesatz nicht mitberücksichtigt wird.

Das Kind kann jederzeit bei der Mutter mitversichert werden und zwar nach folgenden Beihilfesätzen:
Für Bremen - 55 % Beihilfe / 45 % PKV und zwar für Mutter + Kind.
Stationäre Heilbehandlung im 2-Bett-Zimmer + Chefarztbehandlung 100 % PKV
Für Hessen - 55 % Beihilife für ambulante Heilbehandlung + Zahnbehandlung - 45 % PKV
70 % Beihilfe für stationäre Heilbehandlung - 30 % für PKV
Auch hier identisch für Mutter und Kind.

Nach der Heirat hätte man die Möglichkeit das Kind in der Familienversicherung des Vaters beitragsfrei mitzuversichern, wenn das Einkommen des Vaters unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Die bestehende PKV kann dann in Anwartschaft gestellt werden und Zusatztarife wie z.B. Chefarztbehandlung im 2-Bett-Zimmer wie auch Zahnzusatzversicherungen usw. können dann abgeschlossen werden.

Gruß vom Steinbock
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