Reha nicht durchgeführt

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hustinettschen
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Reha nicht durchgeführt

Beitrag von hustinettschen »

Ich hatte im Sommer eine Reha beantragt, die mir auch gleich bewilligt wurde. Da man eine Reha innerhalb von 4 Monaten antreten muss,( bewilligt, September, angetreten, Januar) bin ich im Januar an die Ostsee gefahren. Nun stellte sich dort raus, das mein Gesundheitszustand keine Reha zulässt, und aus einem Reha Aufenthalt ein akut Aufenthalt wurde. Ich rief bei meiner beihilfestelle an, ob ich die Reha im Sommer durchführen könne, dieses wurde mir abgelehnt. Wenn ich die Reha nicht direkt an meinen akut Aufenthalt dranhängen würde, wäre sie verfallen. Die Ärzte in der Klinik rieten mir ab im Anschluss die Reha zu machen.
Ist das rechtens, das die beihilfestelle So entscheiden kann?
Nun müsste ich erneut eine Reha beantragen, aber die würde ich bestimmt nicht mehr So leicht bekommen!?
Oder wie ist das???????
Steinbock
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Re: Reha nicht durchgeführt

Beitrag von Steinbock »

hustinettschen hat geschrieben:Ich hatte im Sommer eine Reha beantragt, die mir auch gleich bewilligt wurde.
Frage: im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung ?
Da man eine Reha innerhalb von 4 Monaten antreten muss,
Wie kommst Du auf 4 Monate ?
( bewilligt, September, angetreten, Januar) bin ich im Januar an die Ostsee gefahren. Nun stellte sich dort raus, das mein Gesundheitszustand keine Reha zulässt, und aus einem Reha Aufenthalt ein akut Aufenthalt wurde.
Ist schon sehr komisch - eine Reha wird normalerweise durch einen behandelten Facharzt/Krankenhausarzt beantragt.
Der Patient selbst kann dies nicht beantragen.

Weiteren Kommentar erspare ich mir.

Gruß vom Steinbock
hustinettschen
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Re: Reha nicht durchgeführt

Beitrag von hustinettschen »

Ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt, natürlich wurde meine Reha vom Facharzt beantragt.
Und bei der Beihilfe in Rheinland Pfalz ist das So, das die Reha nach Bewilligung innerhalb einer Frist von 4 monate angetreten sein muss.
Steinbock
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Re: Reha nicht durchgeführt

Beitrag von Steinbock »

hustinettschen hat geschrieben:Und bei der Beihilfe in Rheinland Pfalz ist das So, das die Reha nach Bewilligung innerhalb einer Frist von 4 monate angetreten sein muss.
Wenn die Reha erst nach 4 Monaten angetreten wird, dürfte sich die Krankenversicherung vermutlich an diesen Kosten nicht mehr beteiligen. Denn in den meisten KV-Versicherungsbedingungen steht, dass eine Reha immer unmittelbar nach dem Krankenhausaufenthalt durchgeführt werden muss.
Und dies bedeutet im Normalfall - innerhalb von 14 Tagen.

Gruß vom Steinbock
hustinettschen
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Re: Reha nicht durchgeführt

Beitrag von hustinettschen »

Von meiner Krankenversicherung bekomm ich für die Reha nichts, außer das Geld von meiner Krankenhaustagegeld Versicherung. Den Rest muss ich selber zahlen.
Steinbock
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Re: Reha nicht durchgeführt

Beitrag von Steinbock »

hustinettschen hat geschrieben:Von meiner Krankenversicherung bekomm ich für die Reha nichts,
Könnte es sein, dass Du eine Reha mit einer Kur verwechselst und tatsächlich eine Kur meinst ??
außer das Geld von meiner Krankenhaustagegeld Versicherung.
auch das dürfte falsch sein - Krankenhaustagegeld wird nur für einen stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus/Klinik gezahlt.

Möglich wäre natürlich, dass Du noch ein Kurtagegeldversicherung abgeschlossen hast, die dann leistet.
hustinettschen
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Re: Reha nicht durchgeführt

Beitrag von hustinettschen »

Ich habe definitiv einen sanatoriumsaufenthalt sprich Reha bewilligt bekommen, und da eine Private Krankenkasse eine Reha bzw. Sanatorium in ihrem Leistungsspektrum nicht enthalten ist, bekomm ich lediglich aus meiner krankenhaustagegeldversicherung eine Leistung.
Steinbock
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Re: Reha nicht durchgeführt

Beitrag von Steinbock »

hustinettschen hat geschrieben:Ich habe definitiv einen sanatoriumsaufenthalt sprich Reha bewilligt bekommen, und da eine Private Krankenkasse eine Reha bzw. Sanatorium in ihrem Leistungsspektrum nicht enthalten ist, bekomm ich lediglich aus meiner krankenhaustagegeldversicherung eine Leistung.
In diesem Fall würde mich einmal dein Versicherer, bzw. der Krankehaustagegeldtarif interessieren.
Denn hier passt etwas nicht.

Gruß vom Steinbock
hustinettschen
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Re: Reha nicht durchgeführt

Beitrag von hustinettschen »

Ist in meiner privaten Krankenversicherung integriert bei der debeka
Steinbock
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Re: Reha nicht durchgeführt

Beitrag von Steinbock »

hustinettschen hat geschrieben:Ist in meiner privaten Krankenversicherung integriert bei der debeka
zum Thema Krankenhaustagegeld steht in den Versicherungsbedingungen des Tarifes KHT der Debeka folgendes:

II. Versicherungsleistungen
1. Es kann ein Krankenhaustagegeld von 5 Euro oder einem Vielfachen
davon vereinbart werden.
2. Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag des
Krankenhausaufenthaltes ohne Kostennachweis gezahlt
2.1 bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung wegen
Krankheit oder Unfallfolgen (§ 4 Abs. 4 und 5 MB/KK 2009),
2.2 bei stationärer Entbindung,
2.3 bei stationärem Schwangerschaftsabbruch aufgrund medizinisch
notwendiger Indikation (§ 218a Abs. 2 Strafgesetzbuch - StGB)
oder kriminogener Indikation (§ 218a Abs. 3 StGB).
Bei teilstationärer Behandlung wird kein Krankenhaustagegeld
gezahlt.

Dies bedeutet - also keine Zahlung bei einem Aufenthalt in einer Reha.
Steinbock
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Re: Reha nicht durchgeführt

Beitrag von Steinbock »

hustinettschen hat geschrieben:Ist in meiner privaten Krankenversicherung integriert bei der debeka
zum Thema Reha, steht in den Versicherungsbedingungen des Tarifes B folgendes:

4. Anschlussheilbehandlung und medizinische Rehabilitation
Der Versicherer erstattet Aufwendungen für eine medizinisch notwendige
Anschlussheilbehandlung oder medizinische Rehabilitation
im Umfang der Nummer 1. Die Anschlussheilbehandlung muss
unmittelbar im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung
medizinisch notwendig sein. Als unmittelbar gilt der Anschluss,
wenn die Maßnahme innerhalb von 28 Tagen beginnt,
es sei denn,
die Einhaltung dieser Frist ist aus medizinischen Gründen (zum
Beispiel nach Strahlentherapie zur Tumorbehandlung) nicht möglich.
Als medizinische Rehabilitation gelten nicht Kur- und Sanatoriumsbehandlungen
nach Buchstabe F sowie Rehabilitationsmaßnahmen,
die von den gesetzlichen Rehabilitationsträgern übernommen werden.

Also bitte in Zukunft, wenn man dich schon darauf hinweist, nicht einfach Behauptungen aufstellen die völlig falsch sind.
Sinnvoll wäre zumindest wenn man die Tarifbedingungen einmal durchlesen würde.
hustinettschen
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Re: Reha nicht durchgeführt

Beitrag von hustinettschen »

Ich habe schriftlich ein Schreiben von der Debeka das während der Reha ein Betrag aus meiner krankenhaustagegeldversicherung gezahlt wird.
Ich muss es ja wohl besser wissen. Und nur um eines klar zustellen, ich stelle keine Behauptungen auf, die nicht stimmen. Und übrigens weisst du ja auch gar nicht, wie lange ich den Tarif schon habe.
hustinettschen
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Re: Reha nicht durchgeführt

Beitrag von hustinettschen »

Hier hast du es genau es handelt sich um den Tarif B und den Tarif BE
hustinettschen
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Re: Reha nicht durchgeführt

Beitrag von hustinettschen »

Du hast dir den Tarif B nicht richtig durchgelesen. Hier eine Kopie des richtigen abschnittes

F. Kur- und Sanatoriumsbehandlung Für Arzt- und Kurmittelaufwendungen (zum Beispiel Heilmittel, Verbandmittel, Arzneimittel, Kurplanerstellung, Kurtaxe) bei ärztlich verordneter Kurbehandlung oder ärztlich verordneter Sanatoriumsbehandlung innerhalb von drei aufeinander folgenden Kalenderjahren erstattet der Versicherer bis zu vier Wochen je Tag Aufwendungen bis zu dem Betrag nach der Leistungstabelle. Als drei aufeinander folgende Kalenderjahre gelten das Jahr der Kur- beziehungsweise der Sanatoriumsbehandlung und die beiden vorangegangenen Jahre

Und hier des Tarif BE
C. Kur- und Sanatoriumstagegeld Bei ärztlich verordneter Kur- und Sanatoriumsbehandlung wird ein Tagegeld gezahlt, und zwar innerhalb von drei aufeinander folgenden Kalenderjahren insgesamt bis zu vier Wochen. Als drei aufeinander folgende Kalenderjahre gelten das Jahr der Kur- bzw. der Sanatoriumsbehandlung und die beiden vorangegangenen Jahre. Das Tagegeld beträgt 1. bei Kurbehandlung unter ärztlicher Leitung nach einem Kurplan mit Unterkunft in einem anerkannten Kurort............................................... 11 EUR, 2. bei stationärer Kur- und Sanatoriumsbehandlung in Krankenhäusern (Sanatorien) gemäß § 4 Abs. 4 und 5 MB/KK 2009.................... 22 EUR
Steinbock
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Re: Reha nicht durchgeführt

Beitrag von Steinbock »

Wenn Du hier schon Behauptungen aufstellst, solltest Du dir zuerst einmal im klaren sein über was Du schreibst.
hustinettschen hat geschrieben:Du hast dir den Tarif B nicht richtig durchgelesen. Hier eine Kopie des richtigen abschnittes

F. Kur- und Sanatoriumsbehandlung Für Arzt- und Kurmittelaufwendungen (zum Beispiel Heilmittel, Verbandmittel, Arzneimittel, Kurplanerstellung, Kurtaxe) bei ärztlich verordneter Kurbehandlung oder ärztlich verordneter Sanatoriumsbehandlung innerhalb von drei aufeinander folgenden Kalenderjahren erstattet der Versicherer bis zu vier Wochen je Tag Aufwendungen bis zu dem Betrag nach der Leistungstabelle. Als drei aufeinander folgende Kalenderjahre gelten das Jahr der Kur- beziehungsweise der Sanatoriumsbehandlung und die beiden vorangegangenen Jahre
Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass Du vermutlich eine Reha mit einer Kur verwechselst.

Der Abschnitt F der Vertragsbedingungen bezieht sich auf eine Kur und nicht auf eine Reha (Anschlussheilbehandlung)!
Und hier des Tarif BE
C. Kur- und Sanatoriumstagegeld Bei ärztlich verordneter Kur- und Sanatoriumsbehandlung wird ein Tagegeld gezahlt, und zwar innerhalb von drei aufeinander folgenden Kalenderjahren insgesamt bis zu vier Wochen. Als drei aufeinander folgende Kalenderjahre gelten das Jahr der Kur- bzw. der Sanatoriumsbehandlung und die beiden vorangegangenen Jahre. Das Tagegeld beträgt 1. bei Kurbehandlung unter ärztlicher Leitung nach einem Kurplan mit Unterkunft in einem anerkannten Kurort............................................... 11 EUR, 2. bei stationärer Kur- und Sanatoriumsbehandlung in Krankenhäusern (Sanatorien) gemäß § 4 Abs. 4 und 5 MB/KK 2009.................... 22 EUR
Bei diesem Tarif BE handelt es sich um eine Beihilfeergänzungstarif und nicht um einen Krankenhaustagegeldtarif.

Bitte in Zukunft die Vertragsbedingungen richtig lesen und bitte keine falschen Behauptungen mehr aufstellen.

Für mich ist hier Schluss!

Gruß vom Steinbock
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