2. Minijob möglich?

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ludoandy
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2. Minijob möglich?

Beitrag von ludoandy »

Hallo zusammen!

Ich bin wegen Dienstunfähigkeit in Pension. Da ich körperlich fit bin und wegen psychischer Probleme in Pension gedrängt wurde, übe ich um meine Pension aufzubessern einen 450€ Job als Zeitungszusteller aus. Leider ist es trotzdem knapp mit dem Geld und es ist mir die Idee gekommen Mittwochs und Samstags Anzeigenblätter zu verteilen. Diese Firma arbeitet mehr oder weniger mit meinem jetzigen Minijob Arbeitgeber zusammen.Von daher ist es für die Firmen kein Problem!
Darf ich überhaupt zwei Minijobs ausführen und wenn die Einkünfte beider Minijobs zusammen nicht mehr als 450€ betragen, werden dann keine Steuern und Sozialabgaben fällig?
Vielen Dank für eure Hilfe im voraus!

Lg
ludoandy
Torquemada
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Re: 2. Minijob möglich?

Beitrag von Torquemada »

Die Minijobs dürfen 450 Euro nicht übersteigen.

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Hom ... ijobs.html


Schau doch im Internetzeitalter bei der MINIJOBZENTRALE vorbei. Informiere dich gemütlich und rufe im Zweifelsfall dort an.



http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html
Aubacke
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Re: 2. Minijob möglich?

Beitrag von Aubacke »

Möglich ist es. Der 1. ist kein Problem. Der 2. wird pauschal von der Versorgungskasse mit 80€ versteuert.
Gerda Schwäbel
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Re: 2. Minijob möglich?

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Au Backe!
Weshalb soll der Bund die Steuer für den Minijob übernehmen? Das macht er ja nicht einmal für die Bediensteten, die bei ihm in geringfügigem Umfangt beschäftigt sind.

Hat ein Arbeitnehmer (ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung) gleichzeitig zwei 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern, dann sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Wird beim Zusammenrechnen die monatliche Grenze von 450 € überschritten, handelt es sich nicht mehr um versicherungsfreie Minijobs. Dann sind beide Einnahmen versicherungspflichtig. Wird die Grenze von 450 € nicht überschritten, sind beide Zahlungen für den Arbeitnehmer versicherungsfrei.

Die Versteuerung hängt beim Minijob von Lust und Laune des Arbeitgebers ab: Er kann
- pauschal versteuern und selbst bezahlen,
- pauschal versteuern und die Steuer auf den Arbeitnehmer abwälzen,
- oder den Lohnsteuerabzug nach den Lohnsteuermerkmalen vornehmen.

Letzteres macht der Arbeitgeber "Bund" - ich weiß allerdings nicht, ob irgendein öffentlicher Arbeitgeber das anders handhabt.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
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