Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und hab mich auch schon etwas eingelesen. Jedoch find ich nicht ganz genau das passende für mich.
Ich werde im September meine Ausbildung an meinem Heimatfinanzamt machen (ca. 25 km einfach entfernt).
Nund war ich gestern beim Tag der offenen Tür in Ansbach und hab mir hier einen Vortrag einer Lehrerin angehört. Als es um die Vergütung ging sprach sie auch noch kurz das sog. Trennungsgeld an. Leider wurde hierrauf nicht näher eingegangen.
Ich wohne in einer eigenen Wohnung allein und bin nicht verheiratet.
Wie ist dies dann bei Anwärtern die nach Ansbach in den theoretischen Abschnitt müssen. Gibt es hier für Anwärter ein Trennungsgeld? Wenn ja ab wann und in welcher Höhe. (Unterkunft wird ja gestellt, Verpflegung pro Tag 11,50 Euro)
Ich werde während dieser Zeit denke ich das erste mal mit dem Auto hinfahren und in der 1. Woche wieder heimfahren (ca. 180 km einfach) um einige Sachen leichter zu transportieren und dann wöchentlich immer heim fahren. Dies dann aber immer mit der Bahn. (macht es hier Sinn eine Bahncard zu beantragen oder bekommt man hier automatisch eine Zugfahrt 2. Klasse bezahlt. (soweit ich gelesen habe 1x bei nichtverheirateten).
Auch wird doch wenn ich das richtig verstanden habe die Anfahrt 1x und die Heimfahrt 1x bezahlt. Wird hier die KM-Pauschale oder das Zugticket übernommen?
Und zu guter letzt noch: falls mir Trennungsgeld zusteht, wo bekomme ich diesen Antrag und wo muss ich diesen einreichen? Bei meinem Heimatfinanzamt?
Vielen lieben Dank im Voraus für eure Hilfe.
Trennungsgeld
Moderator: Moderatoren
Re: Trennungsgeld
Kurz und knapp, dafür gibt es kein Trennungsgeld o.Ä.franz84 hat geschrieben: Ich werde im September meine Ausbildung an meinem Heimatfinanzamt machen (ca. 25 km einfach entfernt).
Für den theoretischen Abschnitt steht dir Trennungsgeld dem Grund nach zu. In welcher Höhe, kann ich dir nicht sagen. Du solltest jedenfalls mal die folgende Seite durchlesen, dort sind die für dich wichtigen Information insbesondere unter dem Punkt "Sondervorschriften für Berechtigte in Ausbildung".Ich wohne in einer eigenen Wohnung allein und bin nicht verheiratet.
Wie ist dies dann bei Anwärtern die nach Ansbach in den theoretischen Abschnitt müssen. Gibt es hier für Anwärter ein Trennungsgeld? Wenn ja ab wann und in welcher Höhe. (Unterkunft wird ja gestellt, Verpflegung pro Tag 11,50 Euro)
http://www.lff.bayern.de/nebenleistunge ... index.aspx
Ohne mich genau in dem bayrischen Recht auszukennen, ist es zumeist so, dass die erste Fahrt sowie die letzte Fahrt erstattungsfähig ist, sowie ein bzw. zwei Heimfahrten im Monat in Höhe der öffentlichen Verkehrsmittel 2. Klasse. Ob du mit der Bahn fährst oder mit Auto ist dir überlassen.
Mehr erfährst du sicherlich noch in deiner Ausbildung bzw. du musst dich dann mit den Bearbeitern der zuständigen Stellen auseinandersetzen.