Einkommensteuererklärung für verrentete Bundesbeamte

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BW11113
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Einkommensteuererklärung für verrentete Bundesbeamte

Beitrag von BW11113 »

Hallo, ich wurde zum 01.12.2012 in Frühpension geschickt und habe seitdem keine Lohnsteuer mehr bezahlt mit Ausnahme des Monats 12/2013, an dem ich mein Urlaubsgeld ausbezahlt bekommen habe (aus nicht genommenen Urlaub 2012 :D ) wo cih 36,00 Euro Lohnsteuer bezahlt habe. Meine Frage: Muss ich deswegen eine Einkommensteuererklärung für 2012 einreichen? Meine Frau ist nicht berufstätig, Kinder nicht vorhanden. Wäre schön, wenn jemand Bescheid weiß darüber. Vielen Dank !
Torquemada
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Re: Einkommensteuererklärung für verrentete Bundesbeamte

Beitrag von Torquemada »

Ich würde zum Finanzamt gehen und die Sache für die Zukunft klären. natürlich kannst du dir die 36 Euro per Steuererklärung zurückholen. Es empfiehlt sich für die Zukunft eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen.
BW11113
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Re: Einkommensteuererklärung für verrentete Bundesbeamte

Beitrag von BW11113 »

Guten Abend....Vielen Dank für die schnelle Antwort ....und dann von einem Großinquisitor .toll :) Aber im Ernst, ich wusste tatsächlich nichts von einer Nichtveranlagungsbescheidnigung. Werde morgen mal direkt beim Finanzamt vorbeischauen.

Nur als Erklärung, da ich nicht las "Gierschlund" hier erscheinen möchte: Es geht mir nicht um die 36 Euro es geht mir nur um den Aufwand doie ich mit einer Einkommenssteuererklärung wieder hätte.
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Hauseltr
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Re: Einkommensteuererklärung für verrentete Bundesbeamte

Beitrag von Hauseltr »

Soweit mir bekannt ist, musst du als Beamter immer eine Einkommensteuererklärung machen, auch wenn dabei 0,00 rauskommt.
Die Nichtveranlagungsbescheinigung kommt für Dich nach meiner Kenntnis nicht in Frage.

Außerdem bist du nicht "verrentet"!, sondern pensioniert! Rente steht Dir vielleicht ab 65 + Jahren zu!
Gerda Schwäbel
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Re: Einkommensteuererklärung für verrentete Bundesbeamte

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Und was wollen Sie mit der Nichtveranlagungsbescheinigung erreichen? Die Nichtveranlagungsbescheinigung brauchen Sie nur damit Ihre Bank von bestimmten Kapitalerträgen keine Abgeltungssteuer einbehält.

Wenn Sie und Ihre Ehefrau außer der Pensionszahlung keine Einkünfte aus anderen Einkunftsarten haben, dann sind Sie nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Wenn Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind und auch keine Lust zur Abgabe einer Erklärung haben, dann lassen Sie es bleiben. Ob es aufwendig ist, die 36 € zurück zu bekommen, lässt sich anhand dieser dünnen Sachverhaltsschilderung nicht sagen. Sie bekommen die 36 € aber auf jeden Fall nicht wegen der erwähnten Bescheinigung zurück.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
El Pocho
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Re: Einkommensteuererklärung für verrentete Bundesbeamte

Beitrag von El Pocho »

Hauseltr hat geschrieben:Soweit mir bekannt ist, musst du als Beamter immer eine Einkommensteuererklärung machen, auch wenn dabei 0,00 rauskommt.
Die Nichtveranlagungsbescheinigung kommt für Dich nach meiner Kenntnis nicht in Frage.
Das ist falsch. Kurze Aufklärung: Beamte beziehen Bezüge, welche Einkünte aus nichtselbständiger Arbeit (§19 EStG) darstellen. Eine Veranlagung ist nur Pflicht, wenn Voraussetzungen nach § 46 EStG vorliegen (wie bei jeden anderen Arbeitnehmer auch). Auch die Pension gehört zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Demnach müssten auch hier die Voraussetzung nach §46 gegeben sein um zu einer Pflichtveranlagung zu kommen.

Sich eine NV-Bescheinigung zu besorgen ist eine Möglichkeit um für einen Zeitraum "Ruhe zu haben" (in der Regel 3 Jahre). Von Vorteil, wenn man noch Kapitalerträge hat.
Torquemada
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Re: Einkommensteuererklärung für verrentete Bundesbeamte

Beitrag von Torquemada »

El Pocho hat geschrieben:Das ist falsch. Kurze Aufklärung: Beamte beziehen Bezüge, welche Einkünte aus nichtselbständiger Arbeit (§19 EStG) darstellen. Eine Veranlagung ist nur Pflicht, wenn Voraussetzungen nach § 46 EStG vorliegen (wie bei jeden anderen Arbeitnehmer auch). Auch die Pension gehört zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Demnach müssten auch hier die Voraussetzung nach §46 gegeben sein um zu einer Pflichtveranlagung zu kommen.

Sich eine NV-Bescheinigung zu besorgen ist eine Möglichkeit um für einen Zeitraum "Ruhe zu haben" (in der Regel 3 Jahre). Von Vorteil, wenn man noch Kapitalerträge hat.
Genau das ist der Grund, warum ich (aus eigener Erfahrung) diesen Tipp gegeben habe. Man geht zum Finanzamt, beantragt die NV-Bescheinigung und ist für den Zeitraum dann raus aus der Pflicht zur Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt hat DAS dann entschieden.
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