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Beantragung der Entlassung bei Beamten auf Probe
Verfasst: 3. Jan 2014, 15:04
von MK81
Ist in diesem Falle eine gewisse Frist einzuhalten oder kann man die Entlassung zu einem gewissen Datum (z.B 10.01.2014) beantragen?
Re: Beantragung der Entlassung bei Beamten auf Probe
Verfasst: 4. Jan 2014, 01:02
von Mikesch
Die beantragst Du nicht, die erklärst Du.
Kann ein Einzeiler auf einem Stück Klopapier sein, dass Du auf den Schreibtisch des Chefs legst und gehst nach Hause...
Re: Beantragung der Entlassung bei Beamten auf Probe
Verfasst: 5. Jan 2014, 18:52
von MK81
Aber: Der Dienstherr hat die Möglichkeit, die Entlassung solange hinauszuschieben, bis der Beamte seine Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigt hat. Allerdings darf er dabei eine Frist von drei Monaten nicht überschreiten.
Re: Beantragung der Entlassung bei Beamten auf Probe
Verfasst: 7. Jan 2014, 07:15
von DerHagn
Tag,
sollte man solche Sachverhalte nicht in der Ausbildung kennengelernt haben?
Gruß
Re: Beantragung der Entlassung bei Beamten auf Probe
Verfasst: 8. Jan 2014, 09:45
von afo1
Sollte man, aber lies dir mal die anderen Postings von MK81 so durch. Das erklärt manches ...
Re: Beantragung der Entlassung bei Beamten auf Probe
Verfasst: 8. Jan 2014, 18:44
von MK81
Wofür ein Forum, wenn man keine Fragen stellen darf? Wenn einem die Frage nicht passt muss er ja nicht drauf antworten!
Re: Beantragung der Entlassung bei Beamten auf Probe
Verfasst: 9. Jan 2014, 07:42
von DerHagn
Morgen,
es geht ja nicht darum, ob einem die Frage passt oder nicht. Jedoch sollte man in der "Beamtenschule" solche Sachverhalte zur Genüge durchgenommen haben. War bei "uns" zumindest" so.
Wie sagte ein Ausbilder mal... "erst nachdenken, bevor man (zu viel) fragt"...
Gruß
Re: Beantragung der Entlassung bei Beamten auf Probe
Verfasst: 9. Jan 2014, 11:09
von arme Sau
Schieet wat auf Ausbildung. Schon tausend Jahre her ...
Und wer nicht fragt ist dumm.
Hast also recht MK, immer her damit !
Re: Beantragung der Entlassung bei Beamten auf Probe
Verfasst: 9. Jan 2014, 11:16
von DerHagn
Nun... wer nicht überlegt ist dumm *schmunzel*.
Re: Beantragung der Entlassung bei Beamten auf Probe
Verfasst: 9. Jan 2014, 18:51
von MK81
So, und jetzt zurück zur eigentlichen Frage..................
Re: Beantragung der Entlassung bei Beamten auf Probe
Verfasst: 10. Jan 2014, 07:19
von DerHagn
Morgen,
Genau. Die eigentliche Frage kann man sich sicher anhand der gesetzlichen Bestimmungen selbst beantworten.
Gruß