Hallo,
ich studieren nun das 2. Jahr beim Finanzamt zur Diplom-Finanzwirt und habe eine Frage an Euch, die mir den Schlaf raubt:
Wie ist es, wenn man bereits Beamter auf Widerruf ist und während dessen wegen eines kleinen Delikts angezeigt wird. Wird man dann entlassen oder nachher nicht als Beamter auf Lebenszeit eingestellt ?
Würde mich über sachliche und kompetente Antworten freuen.
Lieben Grüß!
Scholle
Anzeige wegen X?
Moderator: Moderatoren
Re: Anzeige wegen X?
Eine Anzeige allein hat wohl keine Konsequenzen. Aber du musst es deinem Dienstherren melden.
Lies mal § 24 Beamtenstatusgesetz durch. Ich denke, dass bei geringen Vergehen nichts passieren sollte.
Lies mal § 24 Beamtenstatusgesetz durch. Ich denke, dass bei geringen Vergehen nichts passieren sollte.
- Mikesch
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Re: Anzeige wegen X?
Wenn Du z.B. als Finanzbeamter eine Steuerstraftat begehst kommt das bestimmt nicht gut? 
Ich kenne Fälle, da wurden Leute ohne dass sie eine Straftat begangen raus geschmissen, alleine weil der Ruf des Beamtentums geschädigt werden könnte.
Andererseits passierte selbst mit Straftat Leuten nichts.
Wie dibedupp schrieb, kommt drauf an und ohne zu wissen, um was es geht, kann man noch nicht einmal eine Meinung wagen...

Ich kenne Fälle, da wurden Leute ohne dass sie eine Straftat begangen raus geschmissen, alleine weil der Ruf des Beamtentums geschädigt werden könnte.
Andererseits passierte selbst mit Straftat Leuten nichts.
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Re: Anzeige wegen X?
Es ergibt sich aus § 24 BeamtStG nicht das er irgendetwas melden muss, sondern im Rahmen von § 49 BeamtStG erfolgt ggf. eine entsprechende Mitteilung an den Dienstherrn. Er als Beamter hat in diesem Zusammenhang keinerlei Mitteilungspflichten.El Pocho hat geschrieben:Eine Anzeige allein hat wohl keine Konsequenzen. Aber du musst es deinem Dienstherren melden.
Lies mal § 24 Beamtenstatusgesetz durch. Ich denke, dass bei geringen Vergehen nichts passieren sollte.