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Beamtenhase
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Beitrag von Beamtenhase »

Hallo
welche BEihilfe kann ich bekommen wenn mein Sohn studieren geht(PKV)
Sabrina564
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Re: Studenten

Beitrag von Sabrina564 »

Hallo

Deine Kinder bekommen eine spezielle Förderung.
Bis zu 80% des PKV während des Studiums sind möglich.
Das heißt auf den Studententarif(wenn er noch zu Hause ist)
kann er vom Dienstherren ein Förderung auch erhalten.
Alle wichtigen Fragen zum Thema Fragen zum Thema PKV und Studenten können am besten *** Link entfernt, MOD *** im Internet geklärt werden.
Steinbock
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Re: Studenten

Beitrag von Steinbock »

Hallo Beamtenhase,
Beamtenhase hat geschrieben:Hallo
welche BEihilfe kann ich bekommen wenn mein Sohn studieren geht(PKV)
dies kommt auf das Bundesland an. In den meisten (Ausnahme: Hessen + Bremen) 80 % und zwar bis zum 25. Lebensjahr.
Außerdem bei der PKV den Ausbildungstarif. Solange dein Sohn im Studium ist.

Bei weiteren Fragen, einfach melden.

Gruß vom Steinbock
Steinbock
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Re: Studenten

Beitrag von Steinbock »

Hallo Sabrina564,
Sabrina564 hat geschrieben:Hallo

Deine Kinder bekommen eine spezielle Förderung.
Bis zu 80% des PKV während des Studiums sind möglich.
Das heißt auf den Studententarif(wenn er noch zu Hause ist)
kann er vom Dienstherren ein Förderung auch erhalten.
Alle wichtigen Fragen zum Thema Fragen zum Thema PKV und Studenten können am besten im Internet geklärt werden.
Kurz gesagt: Du hast doch überhaupt keine Ahnung und wolltest nur mal einen Werbelink von deiner Homepage loswerden.

Gruß vom Steinbock

PS: natürlich ist es der größte Blödsinn zu schreiben, dass es nur eine Beihilfe gibt, wenn der Sohn noch zu Hause ist.
grummel2005
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Re: Studenten

Beitrag von grummel2005 »

Steinbock hat geschrieben:und zwar bis zum 25. Lebensjahr.
das ist nicht ganz korrekt, denn unter Umständen geht das auch länger
Schlumpfine
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Re: Studenten

Beitrag von Schlumpfine »

Also nach meiner Info ist Mit 25 ist Schluss und zwar in JEDEM Fall! Das Problem ist auch noch, dass sich der Student danach voll selbst privat versichern muss und später im Studium nicht mehr in die gesetzliche Versicherung wechseln kann. Aber wenn es Regelungen gibt, die ich übersehen habe, dann wäre ich über eine Aufklärung sehr dankbar!
grummel2005
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Re: Studenten

Beitrag von grummel2005 »

Die Beihilfe hat grundsätzlich nichts mit dem 25. Lebensjahr zu tun, sondern hängt davon ab, wie lange Kindergeld gezahlt wird und das kann auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt werden
hier z.B. bei abgeleistetem Wehrdienst o.ä.
also pauschal ist hier nichts zu beantworten sondern muss individuell geprüft werden
Steinbock
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Re: Studenten

Beitrag von Steinbock »

Hallo Grummel2005,

Du hast natürlich recht, es gibt auch die Möglichkeit über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld/Beihilfe zu erhalten.

Dabei sollte man aber nicht die Körperbehinderten Kinder vergessen, denn hier ist es unter Umständen sogar lebenslang möglich.
Die Behinderung muss nur vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein.

Gruß vom Steinbock
Schlumpfine
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Re: Studenten

Beitrag von Schlumpfine »

Hallo.
Danke, das wusste ich nicht, ist aber interessant zu erfahren. Das sind allerdings nur Ausnahmefällt, im "Normalfall" bleibt es bei 25 Jahren oder?

Lg
grummel2005
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Re: Studenten

Beitrag von grummel2005 »

Naja was ist schon "normal"!
Für mich z.B. ist "normal", dass die Jungs noch Wehrpflicht oder Ersatzdienst gemacht haben und somit länger Kindergeld bekommen.
Das kann eben für andere ganz anders sein.
Hier gibt es kein "normal"!
Steinbock
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Re: Studenten

Beitrag von Steinbock »

grummel2005 hat geschrieben:Naja was ist schon "normal"!
Für mich z.B. ist "normal", dass die Jungs noch Wehrpflicht oder Ersatzdienst gemacht haben und somit länger Kindergeld bekommen.
Das kann eben für andere ganz anders sein.
Hier gibt es kein "normal"!
Man sollte aber dabei beachten, dass es eine Wehrpflicht nicht mehr gibt!

http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/ ... R0UApA3igw!!/

Gruß vom Steinbock
grummel2005
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Re: Studenten

Beitrag von grummel2005 »

Steinbock hat geschrieben:Man sollte aber dabei beachten, dass es eine Wehrpflicht nicht mehr gibt!
Naja aber darum gibt es trotzdem noch viele die Wehrpflicht und Zivildienst gemacht haben und aktuell studieren oder anderweitige Ausbildungen machen und noch Kinderged nach 25 bekommen
das sind noch ne ganze Menge!
Steinbock
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Re: Studenten

Beitrag von Steinbock »

grummel2005 hat geschrieben:
Steinbock hat geschrieben:Man sollte aber dabei beachten, dass es eine Wehrpflicht nicht mehr gibt!
Naja aber darum gibt es trotzdem noch viele die Wehrpflicht und Zivildienst gemacht haben und aktuell studieren oder anderweitige Ausbildungen machen und noch Kinderged nach 25 bekommen
das sind noch ne ganze Menge!
Sicher gibt es diese noch.

Nur hat dies keinen Bezug auf die hier gestellte Frage:

"welche BEihilfe kann ich bekommen wenn mein Sohn studieren geht(PKV)"

Gruß vom Steinbock
grummel2005
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Re: Studenten

Beitrag von grummel2005 »

Wie bitte?
Natürlich hat das einen Bezug, wenn Du den Thread genau verfolgst.
Wenn nämlich Eltern von jungen Menschen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin auch nach dem 25. Lebensjahr Kindergeld bekommen, sind hier auch weiterhin Beihilfezahlungen zu erwarten.
Und das ist doch etwas genauer, als Du gesagt hast, indem Du behauptest, dass man Beihilfe generell nur bis zum 25. Lebensjahr bekommt!
Steinbock
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Re: Studenten

Beitrag von Steinbock »

grummel2005 hat geschrieben:Und das ist doch etwas genauer, als Du gesagt hast, indem Du behauptest, dass man Beihilfe generell nur bis zum 25. Lebensjahr bekommt!
Zwischen lesen und verstehen - scheinen Welten zu liegen.
Ich habe sogar darauf hingewiesen, dass Beihilfe bis zum Lebensende des Kindes möglich ist.
Für mich ist hier Schluss!

Gruß vom Steinbock
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