Bewerbung auf Angestelltenstelle

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Feeling
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Bewerbung auf Angestelltenstelle

Beitrag von Feeling »

Ich grüße euch,

ich bin Bundesbeamter und das auch schon auf Lebenszeit. Mein Arbeitsweg beträgt täglich hin und zurück 160 Km und ich bin 2 Stunden unterwegs. Ich und meine Frau haben in dem Ort wo wir wohnen ein Haus gebaut und wir haben ein Kind 2 Jahre alt. Meine Eltern wohnen im gleichen Ort und meine Schwiegereltern wohnen 10 Minuten entfernt.

Jetzt hat die Gemeinde (im Land Sachsen-Anhalt) bei uns eine unbefristete Angestelltenstelle ausgeschrieben mit EG 6, worauf ich mich beworben habe (Ich A7). Das Auswahlverfahren ist auch abgeschlossen und die wollen mich nehmen, haben aber Probleme damit, den Stellenplan von einer Angestelltenstelle in eine Beamtenstelle zu ändern. Die Kommunalverwaltung zieht da irgendwie nicht mit (Hoheitliche Aufgaben fehlen).

Die trauen sich aber nicht so richtig den Stellenplan zu ändern, weil fast ausschließlich Angestellte beschäftigt sind und wissen nicht so richtig, was sie machen sollen.

Mit meiner eigenen Dienststelle kann ich darüber gut reden und die würden auch vieles mitmachen. Jetzt meine Frage, kann ich mich für mehrere Jahre dorthin abordnen lassen und die Gemeinde erstattet meiner jetzigen Behörde einfach die Kosten und man wartet bis irgendwann eine Beamtenstelle im Stellenplan für mich geschaffen werden kann ?

Ich bin echt verzweifelt :( Die meinten, ich soll einfach meinen Beamtenstatus aufgeben, was ich dann mit vielen besprochen habe und alle sagten, mach das auf keinen Fall, was ich jetzt auch für richtig halte. Falls Ihr noch andere Varianten kennt, sagt es mir bitte :!:

Liebe Grüße

Feeling
BaL
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Re: Bewerbung auf Angestelltenstelle

Beitrag von BaL »

Hallo,

deine Motive kann ich sehr gut nachvollziehen, ich antworte dir jedoch überwiegend aus Sicht des Dienstherrn Bund, der die Abordnung verfügen müsste.

Eine Abordnung wäre grds. möglich. Allerdings macht der Bund dies in den mir bekannten Bereichen zu einem anderen Dienstherrn (hier: Gemeinde) regelmäßig nur mit dem Ziel der Versetzung. Daher wäre mit der Gemeinde zu klären, ob überhaupt und wenn ja bis wann dort die Stelle (Tarifbeschäftigter) in eine Planstelle (Beamter) gewandelt werden kann. Dies sollte spätestens innerhalb von max. 6 Monaten der Fall werden, denn du wirst bei einer Abordnung weiterhin auf einer Planstelle deiner Bundesbehörde geführt, d.h. du "besetzt" diese weiter (wenn auch kostenneutral, siehe unten). Insofern besteht bei deiner jetzigen Dienststelle das Interesse, solcherlei Zeiträume möglichst kurz zu halten, andernfalls gibt man dem Haushaltsgesetzgeber konkludent zu verstehen, so wichtig ist mit diese Planstelle nicht - wir können es uns sogar erlauben unsere Beamten "auszuleihen". Auch wird man dich nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag an einen anderen Dienstherrrn abordnen, da für den Falle deiner Rückkehr immer eine Planstelle auf "Halde" gelegt werden muss.
Das große Problem auf Seite desaufnehmenden Dienstherrn (Gemeinde): Die Umwandlung der Stelle im Stellenplan bei der Gemeinde wird idR der Gemeindevertretung obliegen. Da gleich noch ein Hinweis: Aus E6 mache A7 wird nicht durchsetzbar sein, es sei denn die Gemeinde "schwimmt" im Geld, daher dürfte wenn überhaupt aus E6 auch A6 werden, es sei denn es handelt sich um eine gebündelt ausgebrachte Stelle (z.B. E6-E8).

Zur –auf bestimmte Zeit angelegten- Abordnung vgl. § 27 Bundesbeamtengesetz:


§ 27 Abordnung

(1) Eine Abordnung ist die vorübergehende Übertragung einer dem Amt der Beamtin

oder des Beamten entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben

oder eines anderen Dienstherrn unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur bisherigen

Dienststelle. Die Abordnung kann ganz oder teilweise erfolgen.

(2) Eine Abordnung ist ganz oder teilweise aus dienstlichen Gründen auch zu einer

nicht dem bisherigen Amt entsprechenden Tätigkeit möglich, wenn die Wahrnehmung der

neuen Tätigkeit aufgrund der Vorbildung oder Berufsausbildung zumutbar ist. Dabei

ist auch die Abordnung zu einer Tätigkeit zulässig, die nicht einem Amt mit demselben

Endgrundgehalt entspricht.


Es erfolgt -bei Ausräumung aller geschilderten Probleme- eine Kostenerstattung von der Gemeinde an den Bund nach der Bestimmungen für die Auszahlungen und den rechnungsmäßigen Nachweis der Besoldungen und Vergütungen bei Versetzung und Abordnung (Versetzung/Abordnung NachwBest): http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... 077594.htm

Dann kommt noch hinzu, dass die Beamten des Bundes besoldungsrechtlich vglw. "gut" dastehen; die durch dich verursachten Personalkosten sind Grundlage für die Kostenerstattung, d.h. die Gemeinde müsste ggf. sogar mehr Haushaltsmittel aufwenden, als es der Fall wäre, wenn du Beamter der Gemedne wirst (und damit dem Besoldungsrecht des Landes S-A unterliegst).

Vom Antrag auf entlassung aus dem Beamtenverhältnis rate ich dringend ab!

Soweit erst einmal...

Gruß
BaL
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