Hallo zusammen!
Die Suche gibt für meine spezielle Frage in Bezug auf das o.g. Thema nicht viel her, daher hoffe ich, dass jemand eine Idee hat, ob das so richtig ist:
Ich bin Bundesbeamter und beziehe die Familienzulage 1 und 2, Letztere für meinen Sohn, der mit seiner Mutter (Ex-Frau) in einem anderen Haushalt lebt.
Familienzuschlag 1 beziehe ich aufgrund der bestehenden Ehe (natürlich) zu einer anderen Frau.
Die Kindsmutter ist selbständig und hat nun einen Landesbeamten geheiratet, der in den bereits bestehenden Haushalt zugezogen ist.
Steht dem "Stiefvater" nun der Familienzuschlag der Stufe 2 zu?
Ich wäre froh, wenn ich ein bißchen Licht ins Dunkel bekäme, denn dass Lesen der §§ 39 ff. BBesG haben mir kein Licht aufgehen lassen.
Beste Grüße
Axel
Familienzuschlag Stufe 2
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Re: Familienzuschlag Stufe 2
Hallo.....
ich bin der Meinung NEIN! Dir steht der Familienzuschlag zu, da du der leibliche Vater bist und (so nehme ich an) zum Unterhalt verpflichtet bist!
Aber frag doch mal beim Betriebsrat/Sozialberater nach! Ich bin sicher dort wird dir mit einer stichhaltigen Antwort geholfen!
mfg
ich bin der Meinung NEIN! Dir steht der Familienzuschlag zu, da du der leibliche Vater bist und (so nehme ich an) zum Unterhalt verpflichtet bist!
Aber frag doch mal beim Betriebsrat/Sozialberater nach! Ich bin sicher dort wird dir mit einer stichhaltigen Antwort geholfen!
mfg
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Re: Familienzuschlag Stufe 2
Die "Unterhaltsverpflichtung" und "Unterhaltszahlung" haben mit der Frage, ob der Kinderanteil im Familienzuschlag zusteht nichts zu tun - genauso wenig mit der Frage, wer von mehreren Berechtigten den vorrangigen Anspruch hat. Grundsätzlich familienzuschlagsberechtigt können - genauso wie kindergeldberechtigt - nicht nur die leiblichen Eltern sein, sondern auch Pflegeeltern, Großeltern, und Ehegatten eines Elternteils.
Sobald - wie hier - zwei Personen vorhanden sind, die für den Familienzuschlag in Frage kommen weil sie grundsätzlich kindergeldberechtigt sind, ist § 40 Abs. 5 zu beachten: "Stünde neben dem Beamten ... einer anderen Person, die im öffentlichen Dient steht ... , der Familienzuschlag nach Stufe 2 ... zu, so wird der auf das Kind entfallende Betrag des Familienzuschlages dem Beamten ...gewährt, wenn und soweit ihm das Kindergeld ... gewährt wird ..."
Da Sie das Kindergeld nicht bekommen und auch gar nicht bekommen können, so lange das Kind im Haushalt der Mutter und/oder des Stiefvaters lebt, sind Sie "raus" aus der Familienzuschlagszahlung.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Sobald - wie hier - zwei Personen vorhanden sind, die für den Familienzuschlag in Frage kommen weil sie grundsätzlich kindergeldberechtigt sind, ist § 40 Abs. 5 zu beachten: "Stünde neben dem Beamten ... einer anderen Person, die im öffentlichen Dient steht ... , der Familienzuschlag nach Stufe 2 ... zu, so wird der auf das Kind entfallende Betrag des Familienzuschlages dem Beamten ...gewährt, wenn und soweit ihm das Kindergeld ... gewährt wird ..."
Da Sie das Kindergeld nicht bekommen und auch gar nicht bekommen können, so lange das Kind im Haushalt der Mutter und/oder des Stiefvaters lebt, sind Sie "raus" aus der Familienzuschlagszahlung.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Re: Familienzuschlag Stufe 2
Hallo!
@Gerda Schwäbel
Vielen Dank für die aussagekräftige (wenn auch nicht erhoffte) Antwort.
Die Antwort hatte ich aufgrund von Kollegengesprächen zwar befürchtet, jedoch gehofft, dass mir das erspart bleibt.
Die daraus entstehende weitere bange Frage ist, inwiefern der Familienzuschlag Stufe 2 zurückgefordert werden kann/wird und wie weit rückwirkend?
Frau Schwäbel, haben Sie darauf eventuell auch eine Antwort??
Bis hierher vielen Dank für die Antworten.
Viele Grüße
Axel
@Gerda Schwäbel
Vielen Dank für die aussagekräftige (wenn auch nicht erhoffte) Antwort.
Die Antwort hatte ich aufgrund von Kollegengesprächen zwar befürchtet, jedoch gehofft, dass mir das erspart bleibt.
Die daraus entstehende weitere bange Frage ist, inwiefern der Familienzuschlag Stufe 2 zurückgefordert werden kann/wird und wie weit rückwirkend?
Frau Schwäbel, haben Sie darauf eventuell auch eine Antwort??
Bis hierher vielen Dank für die Antworten.
Viele Grüße
Axel
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Re: Familienzuschlag Stufe 2
Ich versuche, mich heute Abend mit der Materie zu beschäftigen.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Re: Familienzuschlag Stufe 2
Aber frag doch mal beim Betriebsrat/Sozialberater nach! Ich bin sicher dort wird dir mit einer stichhaltigen Antwort geholfen!
Smile PleazZZZzzzZZZzzzz……