Trennungsentschädigung bei Abordn...mit Ziel der Versetzung

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Hunter
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Registriert: 20. Mär 2013, 11:59
Behörde:

Trennungsentschädigung bei Abordn...mit Ziel der Versetzung

Beitrag von Hunter »

Hallo zusammen..
Ich habe eine wichtige Frage an die Experten.
Ich bin Justizvollzugsbeamter und bin seit dem 15. April diesen Jahres in eine andere Behörde abgeordnet, ins Landesamt für Besoldung und Versorgung mit dem Ziel der endgültigen Versetzung, da ich dienstunfähig geworden bin und es zu einer vorzeitigen Zurruhesetzung gekommen wäre, hätte ich mich nicht beim LBV beworben.
Die neue Behörde schickt mich zu Fortbildungen und Schulungen, mit dem Ziel, dass ich dann nächstes Jahr bezüglich des Laufbahnwechsels alle die dafür nötigen Schulungen hinter mir habe, damit man neu oder anders ernannt wird, also Regierungs......sekretär..sehr gut.

Nun aber zu meiner Frage:
Seit meiner Abordnung seitens der JVA zum LBV, die Abordnung läuft erst mal 6 Monate und wird danach wohl verlängert und zwar solange, bis das LBV mich fest nimmt, .... bekomme ich Trennungsentschädigung vom LBV. ( Vom Heimatort bis zum LBV..75 km eine Strecke)
Nun, seit letztem Monat, teilte mir die neue Dienststelle mit, dass die Trennungsentschädigung, nachdem sie ausbezahlt wäre, zusätzlich auf der Bezügemitteilung versteuert wird...
Dazu ist es nun gekommen.
Ich bekomme monatlich ca. 279 Euro Trennungsentschädigung ungefähr Mitte des Monats und in der nächsten Bezügerechnung steht dann:
279 Euro, geldwerter Vorteil..wird versteuert und dann ca. 94 Euro in Abzug gebracht.

Auf meine Frage hin, warum das so seie, sagte man mir, dass das der Fall wäre, wenn man davon ausgehen kann, dass es sich um eine Abordnung handele, mit dem Ziel der Versetzung, also erst mal auf Dauer..
Wenn ich abgeordnet wäre, mit dem Ziel, dass dies nur für eine bestimmte Zeit wäre, also klar stünde, dass ich wieder zurück gehen würde, dann würde die Trennungsentschädigung nicht versteuert....

Stimmt das so ???ß
Ich fahre nun 75 Km zur Dienststelle, eine STrecke..
Wenn ich versetzt bin, klar, dass es dann keine Trennungsentschädigung mehr gibt..aber während der Abordnung, bis zur endgültigen Versetzung ???

Kann mir hier einer helfen und genaue Auskunft geben ??
Ich weiß momentan gar nicht, was ich glauben kann, will aber auch keinen Terror machen, wenn ich nicht genau weiß, ob es stimmt.

lg
Hunter
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