Amtszeitberechnung
Moderator: Moderatoren
Amtszeitberechnung
Guten Morgen,
ich bräuchte mal Euren Rat zur folgenden Problematik.
Geschichte ist folgende:
Im August 2001 begann ich meine Ausbildung zur Justizfachangestellten, welche ich mit Prüfung im Januar 2004 erfolgreich beendet habe.
Danach arbeitete ich als Fachangestellte bei einer Landesbehörde bis Oktober 2006.
Danach (November 2006)begann ich die verkürzte Ausbildung im mittleren Dienst, wo ich im Juli 2007 die Prüfung erfolgreich bestanden habe.
Ich arbeitete im mittleren Dienst in einer Landesbehörde bis April 2009.
Danach wurde ich (aufgrund Bewerbung) im Mai 2009 an eine Bundesbehörde abgeordnet, wohin ich letztendlich im Mai 2011 versetzt wurde.
Mit Versetzung in die Bundesbehörde erfolgte die Beförderung zu A7.
Nach den hier herrschenden Beförderungsrichtlinien muss u. a. eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 7 Jahren (ausschließlich der Ausbildungszeiten) vorliegen, um zu A8 befördert zu werden.
Demnach habe ich mir ausgerechnet, dass die Beförderung zu A8 im Mai 2013 hätte geschehen müssen (können).
Auf Nachfrage erhielt ich die Auskunft (Personalakte liegt derzeit leider nicht vor), dass vermutet wird, dass bei mir die Amtszeit von 7 Jahren evtl. nicht erfüllt sei, da nur die Zeit als mD berechnet wird.
Daher meine Frage:
Ist das so richtig??? Als Fachangestellte wurde ich schon immer den Beamten angepasst (also von Anfang an 41 Std. Woche, gleiches Tätigkeitsfeld etc. pp.)
Ist es richtig, dass die Amtszeit erst ab Bestehen der Prüfung zum mD angerechnet werden kann?
Ich hoffe, mir kann hier jemand helfen!
Es ist sehr wichtig!
Vielen Dank im Voraus!
Gruß, Schlingi
ich bräuchte mal Euren Rat zur folgenden Problematik.
Geschichte ist folgende:
Im August 2001 begann ich meine Ausbildung zur Justizfachangestellten, welche ich mit Prüfung im Januar 2004 erfolgreich beendet habe.
Danach arbeitete ich als Fachangestellte bei einer Landesbehörde bis Oktober 2006.
Danach (November 2006)begann ich die verkürzte Ausbildung im mittleren Dienst, wo ich im Juli 2007 die Prüfung erfolgreich bestanden habe.
Ich arbeitete im mittleren Dienst in einer Landesbehörde bis April 2009.
Danach wurde ich (aufgrund Bewerbung) im Mai 2009 an eine Bundesbehörde abgeordnet, wohin ich letztendlich im Mai 2011 versetzt wurde.
Mit Versetzung in die Bundesbehörde erfolgte die Beförderung zu A7.
Nach den hier herrschenden Beförderungsrichtlinien muss u. a. eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 7 Jahren (ausschließlich der Ausbildungszeiten) vorliegen, um zu A8 befördert zu werden.
Demnach habe ich mir ausgerechnet, dass die Beförderung zu A8 im Mai 2013 hätte geschehen müssen (können).
Auf Nachfrage erhielt ich die Auskunft (Personalakte liegt derzeit leider nicht vor), dass vermutet wird, dass bei mir die Amtszeit von 7 Jahren evtl. nicht erfüllt sei, da nur die Zeit als mD berechnet wird.
Daher meine Frage:
Ist das so richtig??? Als Fachangestellte wurde ich schon immer den Beamten angepasst (also von Anfang an 41 Std. Woche, gleiches Tätigkeitsfeld etc. pp.)
Ist es richtig, dass die Amtszeit erst ab Bestehen der Prüfung zum mD angerechnet werden kann?
Ich hoffe, mir kann hier jemand helfen!
Es ist sehr wichtig!
Vielen Dank im Voraus!
Gruß, Schlingi
Re: Amtszeitberechnung
Kann mir denn keiner helfen?
Bzw. einen Tipp geben?
Bzw. einen Tipp geben?
Re: Amtszeitberechnung
So wird's wohl sein. Da keiner die Behörde kennt in der du arbeitest, kennt auch keiner die Beförderungsrichtlinie. Also kann keine qualifiziert antworten. Frag deinen Personalrat. Der sollte das wissen oder zumindest dir erklären können.
Gruß
afo
Gruß
afo
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
Re: Amtszeitberechnung
Als Fachangestellte den Beamten angepasst? Haben Angestellte regulär auch ne 41-Std.-Woche? Bei "uns" hier jedenfalls nur 39...
Gibt's da nicht noch Zusatzkriterien zwecks Beförderung? Z. B. Beurteilung, ZEit seit der letzten Beförderung...??
Gibt's da nicht noch Zusatzkriterien zwecks Beförderung? Z. B. Beurteilung, ZEit seit der letzten Beförderung...??
Re: Amtszeitberechnung
Es geht ja auch um die Beantwortung der Frage, ob die Fachangestelltenzeit nun angerechnet werden kann oder nicht.
Für diese Frage sind die Beförderungsrichtlinien mal egal. (Wobei diese in Punkto Bewährungszeit und Beurteilung mehr als erfüllt ist)
Das ist eine Grundsatzfrage.
Und ja, ich war als Fachangestellte den Beamten angepasst. Von Anfang an 41-Std.-Woche und die gleichen Tätigkeiten!
Für diese Frage sind die Beförderungsrichtlinien mal egal. (Wobei diese in Punkto Bewährungszeit und Beurteilung mehr als erfüllt ist)
Das ist eine Grundsatzfrage.
Und ja, ich war als Fachangestellte den Beamten angepasst. Von Anfang an 41-Std.-Woche und die gleichen Tätigkeiten!
Re: Amtszeitberechnung
In NRW ist der Begriff Amtszeit definiert mit der Verleihung eines ersten Amtes. Im mD sprich: Mit der Ernennung zum Sekretär (A6).
Re: Amtszeitberechnung
Und du hast dich dann freiwilliger auf 41 Stunden eingelassen? Wow...
Nun, die gleichen Aufgaben erfüllen in unserem Amt die Angestellten auch. Nur eben auf 39 Std. und anders eingruppiert...
Nun, die gleichen Aufgaben erfüllen in unserem Amt die Angestellten auch. Nur eben auf 39 Std. und anders eingruppiert...
Re: Amtszeitberechnung
Als ruhegehaltfähig sollen auch folgende Zeiten berücksichtigt werden, in denen ein Beamter nach Vollendung des siebzehnten Lebensjahres vor der Berufung in das Beamtenverhältnis im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ohne von dem Beamten zu vertretende Unterbrechung tätig war, sofern diese Tätigkeit zu seiner Ernennung geführt hat:
1.
Zeiten einer hauptberuflichen in der Regel einem Beamten obliegenden oder später einem Beamten übertragenen entgeltlichen Beschäftigung oder
2.
Zeiten einer für die Laufbahn des Beamten förderlichen Tätigkeit.
Steht so im § 10 BeamtVG - Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
Ob das auf Dich zutrifft ?
Da würde ich auch mal den im Personalrat zuständigen Kollegen fragen.
1.
Zeiten einer hauptberuflichen in der Regel einem Beamten obliegenden oder später einem Beamten übertragenen entgeltlichen Beschäftigung oder
2.
Zeiten einer für die Laufbahn des Beamten förderlichen Tätigkeit.
Steht so im § 10 BeamtVG - Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
Ob das auf Dich zutrifft ?
Da würde ich auch mal den im Personalrat zuständigen Kollegen fragen.
Re: Amtszeitberechnung
@ DerHagn: Was hatte ich denn damals für eine Wahl? Friss oder stirb war die Devise. Wie bereits oben beschrieben, bin ich seit 2001 im Dienst und da war es bei uns halt so! Tarifvertrag lässt grüßen
@Siedler: Den Paragraphen kenne ich wohl und schon des Öfteren studiert. Allerdings bezieht sich dieser auf das Thema "ruhegehaltfähig"...
Naja, das Ganze liegt ja in der Verwaltung (seit längerem) und dort soll eine Grundsatzentscheidung getroffen werden, ob angerechnet wird oder nicht.
Hätte ja sein können, das sich hier jemand damit auskennt und mit evtl. Tipps geben oder helfen kann!
@Siedler: Den Paragraphen kenne ich wohl und schon des Öfteren studiert. Allerdings bezieht sich dieser auf das Thema "ruhegehaltfähig"...
Naja, das Ganze liegt ja in der Verwaltung (seit längerem) und dort soll eine Grundsatzentscheidung getroffen werden, ob angerechnet wird oder nicht.
Hätte ja sein können, das sich hier jemand damit auskennt und mit evtl. Tipps geben oder helfen kann!