KV: Studium nach Abbruch?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Ahnungsloser
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KV: Studium nach Abbruch?

Beitrag von Ahnungsloser »

Hallo,

ich werde ab dem 01.08. als Anwärter im gD eine Stelle in einer Kommunalverwaltung antreten.

Da ich mir leider noch unsicher bin, ob diese Tätigkeit wirklich meiner Wunschvorstellung meines beruflichen Lebens entspricht, spiele ich zur Zeit schon mit dem Gedanken bei nichtgefallen abzubrechen, und ein Vollzeitstudium zu beginnen.

Nun stellt sich mir die Frage, wie die ganze Sache mit der privaten Krankenversicherung laufen würde.

Einfach so wieder zurück in die gesetzliche KV kann ich ja nicht. Bedeutet das also, dass ich vorerst im Basis-Tarif der PKV bleiben, und den Beitrag selbst entrichten muss?

Welche Möglichkeit habe ich da?
Vielen Dank vorab für die Antworten

Ahnungsloser
Carrington
Beiträge: 288
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Re: KV: Studium nach Abbruch?

Beitrag von Carrington »

Ahnungsloser hat geschrieben:Hallo,

ich werde ab dem 01.08. als Anwärter im gD eine Stelle in einer Kommunalverwaltung antreten.

Da ich mir leider noch unsicher bin, ob diese Tätigkeit wirklich meiner Wunschvorstellung meines beruflichen Lebens entspricht, spiele ich zur Zeit schon mit dem Gedanken bei nichtgefallen abzubrechen, und ein Vollzeitstudium zu beginnen.

Nun stellt sich mir die Frage, wie die ganze Sache mit der privaten Krankenversicherung laufen würde.

Einfach so wieder zurück in die gesetzliche KV kann ich ja nicht. Bedeutet das also, dass ich vorerst im Basis-Tarif der PKV bleiben, und den Beitrag selbst entrichten muss?

Welche Möglichkeit habe ich da?
Vielen Dank vorab für die Antworten

Ahnungsloser

Naja der Basistarif ist als Student wohl eher unbezahlbar.

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_t ... chtcheck=2

Hoffe die Antwort hilft.
Anstaltszauber
Beiträge: 116
Registriert: 7. Jun 2012, 18:41
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Re: KV: Studium nach Abbruch?

Beitrag von Anstaltszauber »

Ahnungsloser hat geschrieben:Nun stellt sich mir die Frage, wie die ganze Sache mit der privaten Krankenversicherung laufen würde.

Einfach so wieder zurück in die gesetzliche KV kann ich ja nicht. Bedeutet das also, dass ich vorerst im Basis-Tarif der PKV bleiben, und den Beitrag selbst entrichten muss?
Wieso soll das nicht gehen? Als Student ist man grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, siehe § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V. Die private Ergänzungs-KV wird gekündigt.

Gruß aus der Anstalt.
Ahnungsloser
Beiträge: 9
Registriert: 12. Jul 2013, 17:47
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Re: KV: Studium nach Abbruch?

Beitrag von Ahnungsloser »

Vielen Dank an euch beiden für die schnelle Antwort.
Ihr habt mir sehr weitergeholfen!

LG
Steinbock
Beiträge: 916
Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
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Re: KV: Studium nach Abbruch?

Beitrag von Steinbock »

§ 5 Versicherungspflicht SGB V

9.Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wenn für sie auf Grund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht, bis zum Abschluß des vierzehnten Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahres; Studenten nach Abschluß des vierzehnten Fachsemesters oder nach Vollendung des dreißigsten Lebensjahres sind nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen,

Alternativ besteht auch die Möglichkeit in der PKV zu bleiben - nähere Informationen findet man hier:

http://www.pkv.de/publikationen/pkv_pub ... semestler/

Gruß vom Steinbock
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