DDU aufgrund psychischer Diagnosen möglich?

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impiegato74
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DDU aufgrund psychischer Diagnosen möglich?

Beitrag von impiegato74 »

Hallo Kollegen!

Das ist mein erster Eintrag hier im Forum, daher ganz kurz zu meiner Person: Ich bin 39 Jahre alt, Bundesbeamter, und seit 13,5 Jahren bei meiner Behörde verbeamtet.

Seit 8 Jahren habe ich psychische Probleme, die in ganz kurzen Worten mit folgenden Ereignissen zusammenhängen:
2004 wurde ich krankenhausreif geprügelt (nicht dienstlich), nach 6 Monaten stellten sich erste psychische Probleme ein, es folgte ein mehrwöchiger Aufenthalt in einer entsprechenden Klinik - Fazit: Attest: Nicht mehr Dienstwaffentauglich.
Erste Probleme im Innendienst mit Vorgesetzten, da ich ja nun "einen an der Klatsche habe".

2007 sage ich in einem Disziplinarverfahren gegen einen Vorgesetzten aus, der eine Kollegin sexuell belästigt und bedroht hat. Ab diesem Zeitpunkt habe ich beinahe die Komplette höhere Führungsriege meiner Dienststelle gegen mich, da ich nun zusätzlich noch als eine Art "Verräter"(!) angesehen werde.

Ich bewerbe mich als einziger auf einen Außendienstposten, den keiner haben will, weil er mit Fahrstrecken von bis zu 4.000 Km pro Monat verbunden ist.
Was ich nicht wußte: Sachgebiets- und Gruppenleiter dieser Abteilung sind mit dem sexuellen Belästiger "gut Freund", entsprechend werde ich dort behandelt.
Zynismus und diverse Erniedrigungen sind an der Tagesordnung.
Ende 2007 / Anfang 2008 erleide ich innerhalb von 4 Monaten 3 unverschuldete Verkehrsunfälle im Dienst, dabei gehen 2 Dienstwagen zu Schrott. Nach einem dieser Unfälle wurde mir verboten, einen Abschleppdienst zu rufen, da dies Kosten verursacht hätte. Ich mußte ein kaum fahrbares Auto, dessen Servolenkung kaputt war, eine stark verzogene Spur hatte und Flüssigkeiten verlor (der Motorblock-/Unterboden hat hart auf einem Baumstumpf aufgesetzt) 45 Km zum Amt zurückfahren. Ich stand unter Schock, war Verletzt und habe mich nicht getraut zu widersprechen, um nicht weitere willkürliche Konsequenzen zu erdulden.

Der Rest in Kürze:
Erste BEM nach 1 Monat gescheitert, als ich für eine Andere Abteilung wieder in einen Dienstwagen steigen sollte: Nervenzusammenbruch. Danach 4 Monate DU.
Zweite BEM in der alte Außendienstabteilung nach 1 Woche gescheitert, aufgrund des Verhaltens der Vorgesetzten (ich mußte ab nun beispielsweise isoliert sitzen, Kollegen wurde verboten mir Fachwissen zu lehren und ich sollte die Liste meiner Psychopharmaka auf den Tisch legen). Folge 8 Monate DU.

Attest: Kein Kundenverkehr, keine langen Fahrten mehr.
Versetzung an ein Amt, Innendienst, einfache Papiertätigkeit.

3 Jahre Ruhe. Danach neue Vorsteherin (wieder eine aus der Riege des langen Freundschaftsarmes des Belästigers und der beiden anderen Außendienst-Vorgesetzten).
Folge: Sämtliche alten Muster reißen wieder ein, ich muß mir Arbeitsunwillen und mangelhafte Flexibilität vorwerfen lassen, da ich ihrer Meinung nach (wörtlich) keinen "psychisch gestörten" Eindruck mache und das ja auch keine echte Krankheit ist.
Der Knaller war: Als ich mich über sie beschweren wollte schaute ich ins Verzeichnis, wer die Beschwerdestelle ist - haltet Euch fest: Die Ein-Personen-Beschwerdestelle hat der Ehemann der besagten Vorsteherin inne! Da habe ich dann innerlich resigniert.

Nervenzusammenbruch, DU seit Mitte Oktober 2012.
Fast 9 Monate keine Reaktion meiner Hauptdienststelle gemäß BEM (SGB IX § 84), Kein Anruf, keine Mail, gar nichts.
Ab 01.07.2013 wurde der Vorsteher der Hauptdienststelle versetzt, sofort mit Datum 01.07.2013 erhalte ich nach 9 Monaten das "Präventionsschreiben" gem. BEM, unterschrieben vom kommissarischen Vertreter des versetzten Vorstehers!!
Täusche ich mich, oder sieht das nicht derart offensichtlich danach aus, das dieser Vorsteher das Schreiben mit den Hilfsangeboten absichtlich zurückgehalten hat?? :?

Morgen habe ich einen Termin beim Anwalt. Er soll sich über diese Vorgehensweise in meinem Namen bei der Hauptdienststelle beschweren und eine erneute BEM ablehnen, denn mittlerweile habe ich ein Attest meiner Psychologin, das mit dem Satz endet, daß sie mich aufgrund der schwere meiner Störung für dauerhaft DU ansieht.
Meine psych. Diagnosen lauten: Chronifiziertes PTBS, paranoide PS, generalisierte Angststörung, reaktive Depression.
Zudem habe ich mit diesen Diagnosen vom LRA in erster Feststellung einen GDB von 40 bekommen (Widerspruch über VDK läuft, da mir als Beamter eine Gleichstellung mit einem Scherbehinderten über das Arbeitsamt nicht viel bringt, entweder ist man in meiner Verwaltung schwerbehindert oder nicht).
Ich werde mir auch von meinem Psychiater und von meinem zuständigen BAD-Betriebsarzt die dauerhafte DU bestätigen lassen.


Sorry, kürzer konnte ich die 8 Jahre nicht zusammenfassen.
Und jetzt kommen auch schon meine Fragen: :wink:

Zuerst wollte ich alle diese Umstände ausführlich mit insgesamt 4 Dienstaufsichtsbeschwerden gegen diverse Vorgesetzte an meine übergeordnete DS senden. Das kann allerdings nach hinten losgehen... Ich möchte ja die DDU erreichen.

Neue Taktik:
Mein Anwalt soll sich über die 9 Monate des Zurückhaltens der BEM und über den Umstand der Ehepaarkonstellation (Vorsteherin/Beschwerdestelle) beschweren. Dazu mein erstes Attest auf DDU miteinreichen, allerdings ohne selber eine Entscheidung hierüber zu fordern.
Dann warte ich ab, da ja sicherlich die Mühle in Gang gesetzt wird und ich zum AA geschickt werde.
Soll der Anwalt der übergeordneten Stelle eine Kopie schicken?, oder kann mir das von wegen "Dienstweg" negativ ausgelegt werden? Allerdings vertraue ich in meiner Hauptdienststelle eigentlich niemandem mehr über den Weg.
Diesem AA knalle ich die Chronologie der letzten 8 Jahre auf den Tisch und die zusätzlichen Atteste, die ich dann zur Bestätigung noch vom Psychiater und vom Betriebsarzt bekomme. Bei dieser Geschichte und bereits zwei gescheiterten Wiedereingliederungsmaßnahmen, müßte es doch mit dem Teufel zugehen, wenn mich der AA zwingt weiterzumachen?

Haltet Ihr diesen Weg für gut? Wie hoch schätzt Ihr meine Chance ein, die DDU durchzusetzten?
Mit meinen Diagnosen läßt sich doch hoffentlich auch die perfide mögliche Idee abwenden, daß ich noch zu 50% einsatzfähig bin?
Denn meine chronischen Psychiosen verschwinden ja nicht, wenn ich nur noch 4 Stunden dieser Willkür ausgesetzt bin.
Wenn meine Diagnose lautet: Dauerhaft DU - dann schließt das doch automatisch aus, das ich noch 50% Dienst verrichten kann, oder?


Ich bin kein Simulant, wie mir gerne mal durch die Blume vorgehalten wurde, ich bin nervlich wirklich am Ende. Massive Schlafstörungen und allein während meiner augenblicklichen DU habe ich 20 Kg abgenommen, aus der inneren Anspannung, weil sich niemand bei mir meldete und ich nicht weiß, was sie gegen mich ausbrüten...

Vielen vielen Dank, Allen, die sich meine Geschichte bis hierhin durchgelesen haben! :D
Natürlich freue ich mich auch auf Eure Meinungen und Einschätzungen!

Gruß,
impiegato74
Gerda
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Re: DDU aufgrund psychischer Diagnosen möglich?

Beitrag von Gerda »

Kurze Antwort von mir: zum Thementitel deines Threads: Ja DDU ist aufgrund psychischer Erkrankungen möglich!

Würde später noch mehr dazu schreiben, muss jetzt zum Dienst. Aber wenn du dich durchs Forum liest, wirst du feststellen dass DDU wegen Psyche nicht selten ist!

Na nur vorab, irgendwie habe ich das Gefühl beim Lesen (teils Überfliegen), dass da ggf. auch Einiges hausgemacht von dir selbst scheint.....

Gerda
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Bundesfreiwild
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Re: DDU aufgrund psychischer Diagnosen möglich?

Beitrag von Bundesfreiwild »

"Hausgemacht" - ist immer, wenn man im "Haus" Unruhe stiftet.
Und wenn man der Männerriege, die eigentlich IMMER zusammenhält, egal was der eine oder andere für einen Dreck am Stecken hat, aufs Dach steigt, dann hagelt es zurück. Mit Macht.

Unser Kollege hat nichts anderes getan, als seiner menschlich völlig korrekten Pflicht nachzukommen, im Falle einer Kollegin die Wahrheit zu sagen und die Anklage einer sexuellen Belästigung mit seiner Aussage zu untermauern.
Das war sein eigentlicher "Fehler".

Denn... sexuelle Belästigung ist immer noch ein Kavaliersdelikt (also eines des "Kavaliers", des "Chevaliers", also des übersetzt "Reiters". Und Reiter waren eigentlich immer nur Adelige. Und Adelige hatten das Vorrecht, eigentlich alles zu tun, was ihnen passete, ohne dass es rechtliche Konsequenzen gehabt hätte. Und ein "Kavalier" durfte auch mal eine Dame "hernehmen" oder das Vorrecht der Entjungerung einer Braut für sich in Anspruch nehmen.
Diesem wirren Verhältnis Frauen gegenüber folgen noch immer recht viele Männer. Und je höher sie in Machtpositionen sitzen, je mehr abhängig Beschäftigte sie unter ihrer Fuchtel haben, desto eher gewinnen sie den Eindruck, dass sie sich ausleben dürften - in jeder Hinsicht.
Wenn es hart auf hart kommt, halten die Männer natürlich zusammen, weil es jeden erwischen könnte, der in dieser Hinsicht "Dreck am Stecken hat". Da wird zusammengehalten.

Wenn da auch noch ein Mann den Mund aufmacht und eine Kollegin unterstützt...
Alles andere ist im Endeffekt nur Folgeerscheinung von Mobbing, Bossing, Druck, Stress, etc.

Und ja: Man nimmt sogar psychische Probleme (auch angebliche) gerne dafür her, Beamte loszuwerden Richtung DDU, wenn andere gesundheitliche Probleme nicht feststellbar sind.

Wenn du also mit Mindestpension den Dienst verlassen WILLST (ein Wechsel der Behörde wäre vielleicht eine letzte andere Möglichkeit), dann leide beim Amtsarzt maximal vor dich hin und demonstriere deine Dienstunfähigkeit aus psychologischen Gründen. Dann kannst du wenigsten was anderes mit deinem Leben anfangen, ohne diese geballte Ladung Führungsriege ein Leben lang ertragen zu müssen.
Herm
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Re: DDU aufgrund psychischer Diagnosen möglich?

Beitrag von Herm »

9 Monate AU und kein Amtsarzt Besuch...die meinen es gut mit Dir.
Bezüge laufen ja weiter.

<4 Dienstaufsichtsbeschwerden / Anwalt
Was soll das bringen...es geht um Deine Gesundheit !

< nach 9 Monaten Wiedereingliederung ?
Du gibst das Attest ab...
"Zitat":
"denn mittlerweile habe ich ein Attest meiner Psychologin, das mit dem Satz endet,
daß sie mich aufgrund der schwere meiner Störung für dauerhaft DU ansieht."

Ich nehm mal an das sich die Dienststelle/ Amtsarzt dann meldet...

Da erzählst Du dann Deine Sorgen und zeigst die Befunde.

<39 Jahre alt
Das ist noch sehr jung....bestimmt schlägt der AA noch eine Reha vor.

Gerda schreibt:

< dass da ggf. auch Einiges hausgemacht von dir selbst scheint.....

Das erscheint mir auch so...eine DDU kann man nicht erzwingen.
Mit psychischen Diagnosen kenn ich mich aber auch nicht aus....
Gerda
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Re: DDU aufgrund psychischer Diagnosen möglich?

Beitrag von Gerda »

...nu will ich mich auch nochmals äußern.

Die Reaktion zu "hausgemacht" lass ich mal einfach stehen :wink:

Ich kann dir raten, "einfach DU zu bleiben und den Lauf der Dinge entscheiden lassen, was kommt. Ich würde DU nicht beschleunigen. Die Unterlagen von Haus-, Facharzt und Psychologin kannst du, wenn es soweit ist, noch vorlegen.
Wenn du allerdings besser damit umgehen kannst, das Prozedere hinter dir zu haben, dann beschleunige. Fakt ist, ein Amtsarzt (so habe ich kennengelernt) schreibt ganz schnell DDU und das gleich mit evtl. neuer Vorstellung in zwei Jahren..... und dafür braucht er/sie/es nur eine knappe Stunde.....pah

Dass man sich auf dich nicht zubewegt, ist (so meine Erfahrung an mir selbst) normal. Bei mir erste amtsärtzliche Untersuchung nach 1 Jahr, zweite amtsärztliche Untersuchung nach 1 3/4 Jahr und dann Einleitung Pensionsverfahren (wegen psych. Erkrankung). BEM habe ich nie abgelehnt, das erste wurde mir nach knapp 1 Jahr angeboten. Da mir ein Wunsch verwehrt wurde, habe ich "verschoben". Zweites BEM wurde mir gleichzeitig mit zweiter amtsärztlicher Untersuchung angeboten. Dieses nahm ich an (es wurde zwischenzeitlich reformiert und ist tatsächlich ein gutes Gespräch geworden)......

Würde ich zuviele Details schreiben, wäre der Wiedererkennungswert gegeben, daher nur das Oberflächengeplänkel, aber ich vermute, uns beschäftigt der gleiche Dienstherr :?

Gerda
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