Senatorengesetz
Verfasst: 5. Jul 2013, 12:30
Wie wohl allgemein bekannt, befinden sich die Berliner Beamten am Ende der föderalen Besoldungsskala. Wie aber sieht es denn nun mit der Führungsspitze der Stadt, den Senatorinnen und Senatoren, aus?
Sie bekommen Amtsbezüge. Geregelt ist das im sog. Senatorengesetz. § 11. Man glaubt es kaum: Als Rechtsgrundlage wird das Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung vor dem 1. Juli 1997 genannt. Neben B 11 und Familienzuschlag bekommen sie auch noch einen Ortszuschlag der Stufe1. Das ist kein Uraltgesetz, das man vergessen hat zu "renovieren". Das ist Stand April 2012!
Demnach beziehen die Damen und Herren ihre Bezüge nach dem Bundesrecht! Und das ist ja bekanntlich wesentlich günstiger als das Berliner Landesrecht.
Eigentlich kaum zu glauben.
Und die Versorgung?
Natürlich haben sie als Höchstsatz 75 Prozent. Und selbstverständlich dürfen sie auch mit 55 in den Ruhestand.
http://gesetze.berlin.de/default.aspx?v ... Einh%2Ehtm
Aber eigentlich ist das ja alles gar nicht möglich und ich habe das nur einfach falsch verstanden.
Sie bekommen Amtsbezüge. Geregelt ist das im sog. Senatorengesetz. § 11. Man glaubt es kaum: Als Rechtsgrundlage wird das Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung vor dem 1. Juli 1997 genannt. Neben B 11 und Familienzuschlag bekommen sie auch noch einen Ortszuschlag der Stufe1. Das ist kein Uraltgesetz, das man vergessen hat zu "renovieren". Das ist Stand April 2012!
Demnach beziehen die Damen und Herren ihre Bezüge nach dem Bundesrecht! Und das ist ja bekanntlich wesentlich günstiger als das Berliner Landesrecht.
Eigentlich kaum zu glauben.
Und die Versorgung?
Natürlich haben sie als Höchstsatz 75 Prozent. Und selbstverständlich dürfen sie auch mit 55 in den Ruhestand.
http://gesetze.berlin.de/default.aspx?v ... Einh%2Ehtm
Aber eigentlich ist das ja alles gar nicht möglich und ich habe das nur einfach falsch verstanden.