Richtlinien zum SGB IX, wie durchsetzen?
Verfasst: 23. Jun 2013, 13:00
Hallo,
ich bin Anwärterin im ersten Jahr und gehöre zu den Schwerbehinderten.
Ich habe durch meine Erkrankung und Behinderung große gesundheitliche Probleme im Sommer und mein Praxisanleiter hat mich mittags schon einige Male nach Hause geschickt, da es mir sehr schlecht ging.
Mein Arzt machte mich auf die Richtlinie zum SGB IX aufmerksam, in denen steht: "Dienstbefreiung in angemessenem Umfang soll schwerbehinderten Menschen gewährt werden, die auf Grund ihrer Behinderung besonders von extremen Wetterlagen und sonstigen äußeren Einflüssen betroffen sind."
Bisher hat niemand in der Arbeit etwas von diesen Richtlinien gehört und keiner weiß, wie weiter verfahren werden soll. Mein Praxisanleiter, hat mit einer Frau vom Personalservice gesprochen und sie sagte, dass es folgende Möglichkeiten gibt.
1. ich lasse mich krankschreiben (was ich nicht möchte, da ich so weit es geht meine Arbeit erledigen möchte bis mittags und ich ansonsten auch nicht zur Schule gehen darf, wenn ich krankgeschrieben bin)
2. durch einen Wiedereingliederungsplan vom Arzt werden die Stunden reduziert (jedoch ist es ja keine Wiedereingliederung in dem Sinne und mir stünde offiziell kein Urlaub zu)
3. der offizielle Weg (den niemand kennt).
Eine AU, einen Wiedereingliederungsplan oder eine ärztliche Bescheinigung für den offiziellen Weg, kann ich vom Arzt bekommen.
Die Beamtenabteilung hat nun gesagt, dass ich mich einfach krankschreiben lassen soll, wenn ich aufgrund der Hitze nicht arbeiten kann. Aber es muss doch irgendwie nach den Richtlinien anders zu regeln sein.
Hat jemand vielleicht schonmal davon gehört oder weiß, wie ich vorgehen muss?
LG pearl88
ich bin Anwärterin im ersten Jahr und gehöre zu den Schwerbehinderten.
Ich habe durch meine Erkrankung und Behinderung große gesundheitliche Probleme im Sommer und mein Praxisanleiter hat mich mittags schon einige Male nach Hause geschickt, da es mir sehr schlecht ging.
Mein Arzt machte mich auf die Richtlinie zum SGB IX aufmerksam, in denen steht: "Dienstbefreiung in angemessenem Umfang soll schwerbehinderten Menschen gewährt werden, die auf Grund ihrer Behinderung besonders von extremen Wetterlagen und sonstigen äußeren Einflüssen betroffen sind."
Bisher hat niemand in der Arbeit etwas von diesen Richtlinien gehört und keiner weiß, wie weiter verfahren werden soll. Mein Praxisanleiter, hat mit einer Frau vom Personalservice gesprochen und sie sagte, dass es folgende Möglichkeiten gibt.
1. ich lasse mich krankschreiben (was ich nicht möchte, da ich so weit es geht meine Arbeit erledigen möchte bis mittags und ich ansonsten auch nicht zur Schule gehen darf, wenn ich krankgeschrieben bin)
2. durch einen Wiedereingliederungsplan vom Arzt werden die Stunden reduziert (jedoch ist es ja keine Wiedereingliederung in dem Sinne und mir stünde offiziell kein Urlaub zu)
3. der offizielle Weg (den niemand kennt).
Eine AU, einen Wiedereingliederungsplan oder eine ärztliche Bescheinigung für den offiziellen Weg, kann ich vom Arzt bekommen.
Die Beamtenabteilung hat nun gesagt, dass ich mich einfach krankschreiben lassen soll, wenn ich aufgrund der Hitze nicht arbeiten kann. Aber es muss doch irgendwie nach den Richtlinien anders zu regeln sein.
Hat jemand vielleicht schonmal davon gehört oder weiß, wie ich vorgehen muss?
LG pearl88