Richtlinien zum SGB IX, wie durchsetzen?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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pearl88
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Richtlinien zum SGB IX, wie durchsetzen?

Beitrag von pearl88 »

Hallo,
ich bin Anwärterin im ersten Jahr und gehöre zu den Schwerbehinderten.

Ich habe durch meine Erkrankung und Behinderung große gesundheitliche Probleme im Sommer und mein Praxisanleiter hat mich mittags schon einige Male nach Hause geschickt, da es mir sehr schlecht ging.

Mein Arzt machte mich auf die Richtlinie zum SGB IX aufmerksam, in denen steht: "Dienstbefreiung in angemessenem Umfang soll schwerbehinderten Menschen gewährt werden, die auf Grund ihrer Behinderung besonders von extremen Wetterlagen und sonstigen äußeren Einflüssen betroffen sind."

Bisher hat niemand in der Arbeit etwas von diesen Richtlinien gehört und keiner weiß, wie weiter verfahren werden soll. Mein Praxisanleiter, hat mit einer Frau vom Personalservice gesprochen und sie sagte, dass es folgende Möglichkeiten gibt.
1. ich lasse mich krankschreiben (was ich nicht möchte, da ich so weit es geht meine Arbeit erledigen möchte bis mittags und ich ansonsten auch nicht zur Schule gehen darf, wenn ich krankgeschrieben bin)
2. durch einen Wiedereingliederungsplan vom Arzt werden die Stunden reduziert (jedoch ist es ja keine Wiedereingliederung in dem Sinne und mir stünde offiziell kein Urlaub zu)
3. der offizielle Weg (den niemand kennt).

Eine AU, einen Wiedereingliederungsplan oder eine ärztliche Bescheinigung für den offiziellen Weg, kann ich vom Arzt bekommen.

Die Beamtenabteilung hat nun gesagt, dass ich mich einfach krankschreiben lassen soll, wenn ich aufgrund der Hitze nicht arbeiten kann. Aber es muss doch irgendwie nach den Richtlinien anders zu regeln sein.

Hat jemand vielleicht schonmal davon gehört oder weiß, wie ich vorgehen muss?

LG pearl88
Kater-Mikesch
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Re: Richtlinien zum SGB IX, wie durchsetzen?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Pearl88,

es gibt für Landesbeamte bestimmte Regelungen, die in einer Integrationsvereinbarungen getroffen wurden...hier mal eine allg. Info von Rehadat:
http://www.rehadat.de/rehadat/Download/IV0056.pdf

Es gibt auch bestimmte Regelungen und Erlasse für Behindete im Landesrecht NRW:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... n=N&menu=1

Bevor ich damit zum Arbeitgeber oder SBV renne, würde ich mich erst einmal selber erkundigen - z. B. Integrationsamt oder IFD, die kennen sich in der Regel mit solchen Angelegenheiten sehr gut aus...
Außerdem ist die SBV oftmals nicht in der Lage, über komplexe Themengebiete eine Auskunft zu geben, die fragen dann in der Regel immer beim Personsalbereich nach und teilen dir diese Auskunft mit - oft richtig oder falsch kann dort dann oftmals nicht geprüft werden...

Kannst mir ja mal sagen, ob du Landes- oder Bundesbeamte bist und wenn Landesbeamte, in welchem Bundesland...
pearl88
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Re: Richtlinien zum SGB IX, wie durchsetzen?

Beitrag von pearl88 »

Ich bin den Landesbeamten in NRW gleichgestellt.
Der IFD weiß auch keinen Rat. Die haben davon auch noch nichts gehört. Die SBV ist erst ab Dienstag wieder da. Konnte also bisher nicht mit ihr sprechen. Die richtige Richtlinie habe ich schon gefunden. Richtlinie zum SGB IX für Landesbeamte in NRW. Das Problem ist, wie wird oder soll (ist ja eine Soll-Vorschrift) diese Richtlinie durchgesetzt werden? Das ist jetzt diese Richtlinie, die mir Dienstbefreiung bei entsprechenende Wetterlagen zusagt. Und nun? Das muss ja irgendwie mit dem Personalamt geregelt werden, dass ich an gewissen Tagen mittags nach Hause gehen kann, ohne Krankmeldung und ohne großes Trara und die Zeiterfassung den Tag dann trotzdem voll erfasst.
Zuletzt geändert von pearl88 am 23. Jun 2013, 15:30, insgesamt 1-mal geändert.
pearl88
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Re: Richtlinien zum SGB IX, wie durchsetzen?

Beitrag von pearl88 »

Das ist die entsprechende Richtlinie
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Kater-Mikesch
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Re: Richtlinien zum SGB IX, wie durchsetzen?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Du hast richtig erkannt, dass es sich um eine sogenannte Soll-Verschrift handelt...

Ich würde die Dienstbefreiung schriftlich beantragen - wenn der AG die Dienstbefreiung ablehnt, dann soll er bitte diese Ablehnung begründen...dann kannst du dich mit der SBV oder BR in Verbindung setzten - zur Not auch mal ein Rechtsberatungsgespräch bei einem Fachanwalt nehmen - wenn du eine RS-Versicherung hast, ist das Bechtsberatungsgespräch in der Regel kostenfrei...
pearl88
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Re: Richtlinien zum SGB IX, wie durchsetzen?

Beitrag von pearl88 »

Hallo Kater-Mikesch,

ich bin bei Verdi und habe da eine Rechtsschutz-Versicherung,
Werde mich da morgen mal erkundigen.

pearl88
Kater-Mikesch
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Re: Richtlinien zum SGB IX, wie durchsetzen?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Es gibt bei den meisten RS-Versicherungen und bei den Gewerkschaften doch eine Rechtsberatung.
Sprech einfach mal zuerst verdi an, damit die die rechtliche Lage klären - dann weißt du, wie du vorgehen musst...
Gerda Schwäbel
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Re: Richtlinien zum SGB IX, wie durchsetzen?

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Wie wäre es denn, wenn Sie zuallererst Ihre Dienststelle an Ihrem Wissen teilhaben ließen bevor Sie mit "Gewerkschaft", "Anwalt" und "Rechtschutz" um sich schlagen?
Das Problem ist doch, dass die Richtlinie dort nicht bekannt ist und nicht, dass man sie nicht anwenden will! So wahnsinnig dringend wird das Problem ja - bei den aktuellen Temperaturen - auch nicht gelöst werden müssen.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Kater-Mikesch
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Re: Richtlinien zum SGB IX, wie durchsetzen?

Beitrag von Kater-Mikesch »

ich gehe mal davon aus, dass sie das längst gemacht hat - bevor ich aber dann ein Recht durchsetzen möchte, ist eine Info immer sehr gut...
Gerda Schwäbel
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Re: Richtlinien zum SGB IX, wie durchsetzen?

Beitrag von Gerda Schwäbel »

pearl88 hat geschrieben:Bisher hat niemand in der Arbeit etwas von diesen Richtlinien gehört und keiner weiß, wie weiter verfahren werden soll.
Ich verstehe das so, dass die Richtlinie am Sonntag um 12:00 Uhr noch unbekannt war.
pearl88
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Re: Richtlinien zum SGB IX, wie durchsetzen?

Beitrag von pearl88 »

Der Abteilungsleiter hat die Personalabteilung über die Richtlinie am Mittwoch informiert. Er teilte mir mit, dass bis dato niemand diese Richtlinie dort kannte. Mittlerweile kennen sie die Richtlinie nun ja. Trotzdem wird mir gesagt, ich solle mich doch einfach krankschreiben lassen, wenn ich aufgrund des Wetters nicht arbeiten kann. Klar, das ist eine Soll-Vorschrift, aber wieso wird darauf nicht mal eingegangen? Werde mich morgen mal mit der SBV unterhalten.

Vielen Dank erstmal für die zahlreichen Tipps.
Ich halte Sie gerne auf dem Laufenden.

LG pearl88
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