Hotelaufenthalt während Arbeitsunfähigkeit
Verfasst: 29. Mai 2013, 16:46
Hallo,
angenommen, ein Beamter habe vor etlichen Monaten einen 4tägigen Hotelaufenthalt in einem Wellnesshotel gebucht. Jetzt hatte er eine Wirbelsäulen-OP und ist über längere Zeit krank. Er kann und soll im Wechsel liegen, sitzen und laufen. Auch nach mehreren Wochen ist sein Zustand noch nicht so, dass er seinen Job, der auch körperlich fordernd ist, ausüben könnte. Der gebuchte Hotelaufenthalt steht nun an. In dem Hotel könnte er das machen, was er tun soll: eben im Wechsel sitzen, liegen, laufen. Darüber hinaus könnte er im Wellnesshotel weitere Möglichkeiten des Relaxens nutzen. Das Hotel liegt in Österreich - 3 1/2 Stunden Autozeit entfernt. Der Orthopäde würde diesen Aufenthalt durchaus gutheißen.
Nun meinte ein anderer Kollege, dass man in Teufels Küche käme, wenn das "rauskäme" oder "etwas passieren würde", da man nicht verreisen dürfe während einer Arbeitsunfähigkeit.
Ich bin der Meinung, dass der Aufenthalt der Genesung nicht nur nicht entgegenstehen würde, sondern eher förderlich.
Aber wie ist die Rechtslage?
Gruss, Gerry
angenommen, ein Beamter habe vor etlichen Monaten einen 4tägigen Hotelaufenthalt in einem Wellnesshotel gebucht. Jetzt hatte er eine Wirbelsäulen-OP und ist über längere Zeit krank. Er kann und soll im Wechsel liegen, sitzen und laufen. Auch nach mehreren Wochen ist sein Zustand noch nicht so, dass er seinen Job, der auch körperlich fordernd ist, ausüben könnte. Der gebuchte Hotelaufenthalt steht nun an. In dem Hotel könnte er das machen, was er tun soll: eben im Wechsel sitzen, liegen, laufen. Darüber hinaus könnte er im Wellnesshotel weitere Möglichkeiten des Relaxens nutzen. Das Hotel liegt in Österreich - 3 1/2 Stunden Autozeit entfernt. Der Orthopäde würde diesen Aufenthalt durchaus gutheißen.
Nun meinte ein anderer Kollege, dass man in Teufels Küche käme, wenn das "rauskäme" oder "etwas passieren würde", da man nicht verreisen dürfe während einer Arbeitsunfähigkeit.
Ich bin der Meinung, dass der Aufenthalt der Genesung nicht nur nicht entgegenstehen würde, sondern eher förderlich.
Aber wie ist die Rechtslage?
Gruss, Gerry