Hallo,
angenommen, ein Beamter habe vor etlichen Monaten einen 4tägigen Hotelaufenthalt in einem Wellnesshotel gebucht. Jetzt hatte er eine Wirbelsäulen-OP und ist über längere Zeit krank. Er kann und soll im Wechsel liegen, sitzen und laufen. Auch nach mehreren Wochen ist sein Zustand noch nicht so, dass er seinen Job, der auch körperlich fordernd ist, ausüben könnte. Der gebuchte Hotelaufenthalt steht nun an. In dem Hotel könnte er das machen, was er tun soll: eben im Wechsel sitzen, liegen, laufen. Darüber hinaus könnte er im Wellnesshotel weitere Möglichkeiten des Relaxens nutzen. Das Hotel liegt in Österreich - 3 1/2 Stunden Autozeit entfernt. Der Orthopäde würde diesen Aufenthalt durchaus gutheißen.
Nun meinte ein anderer Kollege, dass man in Teufels Küche käme, wenn das "rauskäme" oder "etwas passieren würde", da man nicht verreisen dürfe während einer Arbeitsunfähigkeit.
Ich bin der Meinung, dass der Aufenthalt der Genesung nicht nur nicht entgegenstehen würde, sondern eher förderlich.
Aber wie ist die Rechtslage?
Gruss, Gerry
Hotelaufenthalt während Arbeitsunfähigkeit
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Re: Hotelaufenthalt während Arbeitsunfähigkeit
Lass dir von deinem Orthopäden eine schriftliche Bescheinigung geben, das dieser Aufenthalt für deine Genesung förderlich ist. Leg dies deinem Dienstherrn vor und lass dir die Reise genehmigen - der Kollege der meinte man käme in Teufels Küche hat insofern recht, wenn du dich nicht rückversicherst und deinen Dienstherrn darüber informierst.
Ich hatte selbst den Fall das ich eine Reise gebucht hatte und zu Zeitpunkt des Fluges noch krankgeschrieben war (ging um genau 2 Tage danach hatte ich eh regulären Urlaub), habe mir von meinem Arzt eine Bescheinigung geben lassen das 1. aus seiner Sicht nichts dagegen spricht und 2. dies sogar förderlich wäre für meine Genesung. Dies alles bei meinem Dienstherrn abgegeben und die Genehmigung erhalten.
egyptwoman
Ich hatte selbst den Fall das ich eine Reise gebucht hatte und zu Zeitpunkt des Fluges noch krankgeschrieben war (ging um genau 2 Tage danach hatte ich eh regulären Urlaub), habe mir von meinem Arzt eine Bescheinigung geben lassen das 1. aus seiner Sicht nichts dagegen spricht und 2. dies sogar förderlich wäre für meine Genesung. Dies alles bei meinem Dienstherrn abgegeben und die Genehmigung erhalten.
egyptwoman
Re: Hotelaufenthalt während Arbeitsunfähigkeit
Hallo BGerry,
erst einmal wünsche ich gute und schnelle Genesung!
Ich kann mir vorstellen, dass zweimal 3,5 h Autofahrt auch nicht grade "rückenschonend" sind. Was sagt denn der Orthopäde dazu? Was spräche denn dagegen, die Sache offen und ehrlich mit dem Dienstherren zu besprechen?
erst einmal wünsche ich gute und schnelle Genesung!
Ich kann mir vorstellen, dass zweimal 3,5 h Autofahrt auch nicht grade "rückenschonend" sind. Was sagt denn der Orthopäde dazu? Was spräche denn dagegen, die Sache offen und ehrlich mit dem Dienstherren zu besprechen?
Re: Hotelaufenthalt während Arbeitsunfähigkeit
Der Weg ist, wie egyptwomen beschrieben hat. Versuch es, allerdings seh ich es mit der Autofahrt auch eher skeptisch..... Aber dein Arzt muss es wissen.
Re: Hotelaufenthalt während Arbeitsunfähigkeit
Danke für Euer Feedback. Dem Rat, vom Facharzt eine Bescheinigung geben zu lassen und dem AG vorzulegen, werde ich folgen. So ist es einfach eine "saubere Sache"!
Re: Hotelaufenthalt während Arbeitsunfähigkeit
Mit einem Attest vom Arzt dürfte es da keine Probleme geben!
Die Menschen bauen zu viele Mauern und zu wenig Brücken