anerkannter (nicht qualifizierter) Dienstunfall

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chrisula
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anerkannter (nicht qualifizierter) Dienstunfall

Beitrag von chrisula »

Hallo, ich habe meinen Beitrag hierhin kopiert, da ich nicht weiß ob dieses Forum nicht eher dafür geeignet ist.
ich habe einen anerkannten Dienstunfall am 2.November 2012 erlitten. Mir ist die Vorfahrt auf einer Dienstfahrst genommen worden.
Es gibt also einen Verschulder.
Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder.
Ich befinde mich in der Besoldugsstufe A8, bin 79er Baujahr, eingetreten bei der BF nach 3 1/2 jähriger Lehre im März 2000.
Nun steht im Raum das ich frühpensioniert werden soll.
Mit welcher Besoldungsstufe werde ich nach einem Dienstunfall frühpensioniert?
Bei der Feuerwehr hätte ich mind. A9, vielleicht A9z erreicht.
Werde ich dann nach A8 besoldet mit mind. 66% oder mit dem was ich hätte erreichen können?
Bekomme ich noch irgendwelche Zuschläge bezahlt (z.b. Feuerwehrzulage)?
Was bleibt letzendlich unter dem Strich?
Steinbock
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Re: anerkannter (nicht qualifizierter) Dienstunfall

Beitrag von Steinbock »

wirtschaft_frei hat geschrieben:Wenn es einen Schuldigen gibt, dann hat dieser eine Haftpflichtversicherung.
Du meinst wohl die Kfz-Haftpflicht des Unvallverursachers.
Solltest du nun Dienstunfähig werden, dann muss diese Versicherung schlussendlich dafür eintreten.
Für was muss diese Versicherung eintreten ?
Für die Zahlung der Beamtenversorgung ?

Hier werden Zahlungen fällig, wie z.B. Schmerzensgeld, Rentenzahlungen usw. - nur hat dies mit der gestellten Frage überhaupt nichts zu tun.

Gruß vom Steinbock
Steinbock
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Re: anerkannter (nicht qualifizierter) Dienstunfall

Beitrag von Steinbock »

Hallo chrisula,

die Vorschriften dazu findest Du im Beamtenversorgungsgesetz entsprechend deines Bundeslandes.

Gruß vom Steinbock
Anstaltszauber
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Re: anerkannter (nicht qualifizierter) Dienstunfall

Beitrag von Anstaltszauber »

chrisula hat geschrieben:ich habe einen anerkannten Dienstunfall am 2.November 2012 erlitten. Mir ist die Vorfahrt auf einer Dienstfahrst genommen worden.
Es gibt also einen Verschulder.
Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder.
Ich befinde mich in der Besoldugsstufe A8, bin 79er Baujahr, eingetreten bei der BF nach 3 1/2 jähriger Lehre im März 2000.
Nun steht im Raum das ich frühpensioniert werden soll.
Mit welcher Besoldungsstufe werde ich nach einem Dienstunfall frühpensioniert?
Bei der Feuerwehr hätte ich mind. A9, vielleicht A9z erreicht.
Werde ich dann nach A8 besoldet mit mind. 66% oder mit dem was ich hätte erreichen können?
Bekomme ich noch irgendwelche Zuschläge bezahlt (z.b. Feuerwehrzulage)?
Was bleibt letzendlich unter dem Strich?
Die Versorgung richtet sich nach dem bereits erreichtem Amt. Für die Differenz zu den Bezügen aus einer gedachten Weiterbeschäftigung als Feuerwehrmann muß der Unfallverursacher (bzw. dessen Haftpflichtversicherung) aufkommen. Du mußt - bei unterstellter voller Haftung der Gegenseite, d.h. diese hat den Unfall alleine verschuldet - unterm Strich das rausbekommen, was Du bisher netto hattest. Dies gilt auch für die Differenz zu einer gedachten Karriere.

Praxistipp: Suche Dir schonmal Kameraden, die ungefähr ähnliche Voraussetzungen haben wie Du (ähnliches Baujahr, ähnlicher familiärer Hintergrund, ähnliche Berufsausbildung, ähnliche Beurteilungen, ähnliche Spezialausbildungen). Um einen "Karriereschaden" nachweisen zu können, ist es gut, sich an Vergleichskameraden orientieren zu können. Im Idealfall hast Du mehrere zur Hand und kannst dann bspw. nachweisen, das eine Beförderung nach A9 sehr wahrscheinlich gewesen wäre. Auch persönliche Stellungnahmen Deiner derzeitigen Vorgesetzen zu Deinen bisherigen Leistungen solltest Du beizeiten einholen. Wenn Du erstmal raus bist, wird das sehr viel schwieriger!

Es ist sehr schwer, bei all den Sorgen um die gesundheitliche Genesung an so etwas zu denken, aber es muß sein!

Alles Gute!

Gruß aus der Anstalt.
Steinbock
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Re: anerkannter (nicht qualifizierter) Dienstunfall

Beitrag von Steinbock »


Natürlich hat das etwas damit zu tun. Denn wenn der Unfall zur Dienstunfähigkeit führt, dann zahlt natürlich schlussendlich die KFZ-Haftpflicht des Unfallgegners. Was denn sonst? Der Dienstherr hat den Unfall nicht zu verantworten.
Totaler Blödsinn!

Lies mal die entsprechenden beamtenrechtlichen Vorschriften, wie auch die versicherungsrechtlichen Bedingungen + Gesetze.
Anstaltszauber
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Re: anerkannter (nicht qualifizierter) Dienstunfall

Beitrag von Anstaltszauber »

Steinbock hat geschrieben:

Natürlich hat das etwas damit zu tun. Denn wenn der Unfall zur Dienstunfähigkeit führt, dann zahlt natürlich schlussendlich die KFZ-Haftpflicht des Unfallgegners. Was denn sonst? Der Dienstherr hat den Unfall nicht zu verantworten.
Totaler Blödsinn!

Lies mal die entsprechenden beamtenrechtlichen Vorschriften, wie auch die versicherungsrechtlichen Bedingungen + Gesetze.
Beides ist richtig. Der Dienstherr holt sich die von ihm gezahlte Versorgung beim Unfallverursacher wieder, siehe bspw. § 76 BBG.

Gruß aus der Anstalt.
chrisula
Beiträge: 3
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Re: anerkannter (nicht qualifizierter) Dienstunfall

Beitrag von chrisula »

Ok, habe mir nächste Woche dann mal mit Terminen gepflastert! Danke schön an alle
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