Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

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ludoandy
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Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von ludoandy »

Wie gesagt, die Postbeamtenkrankenkasse verringert nicht den monatlichen Beitrag wegen der 70% Beihilfe. Kann es sein das es mehr oder weniger so ne Rücklage ist? Hab ich mal irgendwo im Internet gelesen.

Der Amtsarzt hat mich erstmal gefragt, ob ich in Pension gehen möchte, was ich beim ersten Besuch verneint habe. Dann musste ich zu einem Termin beim Personalchef antreten. Ich hätte laut meinem und dem Amtsarzt auch eine andere Stelle machen können und bereit 50km zu fahren, wäre ich auch gewesen. Aber er sagte nur, das es nichts anderes für mich gibt.
Und so bin ich nun seit 01.01.13 in Pension. Mittlerweile bin ich sogar froh darüber! Also konnte man doch mal wieder sehen, das die einen einfach nur los werden wollten. An mir lag es ja nicht!
Conny
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Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von Conny »

ludoandy hat geschrieben:Wie gesagt, die Postbeamtenkrankenkasse verringert nicht den monatlichen Beitrag wegen der 70% Beihilfe. Kann es sein das es mehr oder weniger so ne Rücklage ist? Hab ich mal irgendwo im Internet gelesen.
Scheint wirklich so zu sein. Seltsame Spezialversicherung. :roll:
sommerkind
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Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von sommerkind »

Wie kommen Sie denn zu der Erkenntnis, dass Sie mit Ihrer Pension unter der Mindestversorgung liegen würden?
Zu der Erkenntnis kommt man ganz einfach, indem man seine Versorgungsberechnung liest.
sommerkind
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Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von sommerkind »

Natürlich erhält man dann die Mindestversorgung und nicht den darunter liegenden errechneten Betrag ;-)
sommerkind
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Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von sommerkind »

Gerda Schwäbel hat geschrieben:
sommerkind hat geschrieben:Tja, darüber kann man sich auch wirklich nur wundern, ich tue das auch.
Aber es ist tatsächlich so, dass man nach 30 Jahren nicht mehr bekommt, als nach bspw. 10 Jahren. Inwieweit das gerecht sein soll
kann sich mir auch nicht erschließen.
Wir liegen ja mit unserer Pension sogar unter der Mindestversorgung!!!
Das haben "Mindestbeträge" so an sich, dass nach unten nicht mehr weiter unterschieden wird. Es ist aber immer wieder zu erleben, dass Betroffene ein Gerechtigkeitsproblem haben, wenn andere nicht noch geringere Leistungen erhalten.
Ich weiß gar nicht, was dieser feindselige Unterton hier soll. Ist doch logisch, dass man es ungerecht findet, wenn jemand nach 30 oder 35 Jahren Arbeit den gleichen Pensionsbetrag errechnet bekommt, wie jemand, der 10 Jahre gearbeitet hat.

Dabei ist es für mich total unerheblich, ob ich persönlich zu der einen oder zu der anderen Gruppe gehöre.

Aber um dieses Thema geht es hier ja auch gar nicht, ich wollte dies nur noch einmal abschließend gesagt haben.

@ludoandy
Das mit deinem Betriebsarzt klingt wirklich seltsam. Da würde ich auch denken, dass eine Absprache mit dem AG vorher stattfand.
Beweisen kann man sowas natürlich nie. Wenn es dir dann aber letztendlich auch recht war, dann ist es ja wenigstens unterm Strich
in Ordnung für dich.
Nein, an dir lag es dann bestimmt nicht und du bist auch nicht der Einzige, bei dem so verfahren wurde/wird, denn Beamte sind besonders für die Postnachfolgeunternehmen zu teuer geworden.
Wenn du später noch eine Rente zu bekommen hast, die ja jetzt noch nicht ausgezahlt wird, dann kannst du eine vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach § 14a BeamtVG beantragen. Vielleicht hast du ja Anspruch...? Google das mal...
LG
sommerkind
ludoandy
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Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von ludoandy »

@ sommerkind
Nein, leider bekomme ich keine Rente, weil ich nie Rentenversicherungspflichtig war.
Ich versuche mal einen Antrag bei meiner Krankenkasse über einer Verringerung des Beitrages wegen der 70% Beihilfe, zu stellen. Bin mal gespannt was die zurück schreiben oder ob sie zustimmen. Hat schonmal jemand so einen Antrag bei der Postbeamtenkrankenkasse gestellt?
Conny
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Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von Conny »

sommerkind hat geschrieben:Ich weiß gar nicht, was dieser feindselige Unterton hier soll. Ist doch logisch, dass man es ungerecht findet, wenn jemand nach 30 oder 35 Jahren Arbeit den gleichen Pensionsbetrag errechnet bekommt, wie jemand, der 10 Jahre gearbeitet hat.

Dabei ist es für mich total unerheblich, ob ich persönlich zu der einen oder zu der anderen Gruppe gehöre.
Also sorry, ich muß Gerda da beipflichten. Die Diskussion ist doch uralt. Irgendwo muss man einen Schnitt machen und ob als Grundlage 65% der Endstufe A4 noch paßt, ist ein politisches Thema.Den Aufschrei der Blödzeitung könnte ich mir aber gut vorstellen.
Ob das nun bei der Mindestversorgung oder bei staatlichen Grundversorgung ist, es wird immer Gewinner und Verlierer geben. Nicht jeder sucht sich dieses Schicksal aus. Überschlagen sind das fast genau 1500€ abzüglich etwas Steuer und PKV. Ich hab bei mir Angestellte in E6, die liegen bei 1600€ netto und stehen noch mitten im Berufsleben. Is auch nicht die Welt. Wenn die in Rente gehen schaut das auch nicht so rosig aus.

Gruß
Conny
sheela
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Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von sheela »

Mindestversorgung ist Mindestversorgung! Weniger geht Gott sei Dank nicht. Ich lag nach 28 Jahren als Vollzeitkraft über der Mindestversorgung abzüglich der 10,8% aber darunter. Deshalb bekomme ich die Mindestversorgung. Auf Grund meiner Schwerbehinderung habe ich einen Steuerfreibetrag von cirka 45 €. Diese Summe zahle ich monatlich weniger an Steuern. Netto bekomme ich bei Steuerklasse VIER (fast identisch zur Klasse EINS) 1400 €. Davon gehen noch 30% (240 €) ab für die Krankenkasse ab. Zwischendurch habe ich noch drei Kinder groß gezogen :roll: .
LG
sheela
Mad Max
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Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von Mad Max »

Conny hat geschrieben: Ob das nun bei der Mindestversorgung oder bei staatlichen Grundversorgung ist, es wird immer Gewinner und Verlierer geben.
Ja, nur dass bei einem Vergleich die erstere fast immer auf der Siegerstraße fährt :)
Nicht jeder sucht sich dieses Schicksal aus. Überschlagen sind das fast genau 1500€ abzüglich etwas Steuer und PKV. Ich hab bei mir Angestellte in E6, die liegen bei 1600€ netto und stehen noch mitten im Berufsleben. Is auch nicht die Welt. Wenn die in Rente gehen schaut das auch nicht so rosig aus.

Gruß
Conny
Tja, wieviel Betriebsrente die wohl bekommen?

Die Ungleichbehandlung von Beamten und Angestellten (ob nun freie Wirtschaft oder Staat) ist insbesondere in Hinblick auf die Altersversorgung skandalös.
sommerkind
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Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von sommerkind »

ludoandy hat geschrieben:@ sommerkind
Nein, leider bekomme ich keine Rente, weil ich nie Rentenversicherungspflichtig war.
Ich versuche mal einen Antrag bei meiner Krankenkasse über einer Verringerung des Beitrages wegen der 70% Beihilfe, zu stellen. Bin mal gespannt was die zurück schreiben oder ob sie zustimmen. Hat schonmal jemand so einen Antrag bei der Postbeamtenkrankenkasse gestellt?
Moin moin ludoandy,
gestellt habe ich so einen Antrag nicht aber ich hatte ihn schon einmal auf der Seite der PBeaKK gesehen - es gibt also einen Vordruck.
Ich werde aber noch einmal schauen, ob ich ihn wiederfinde :wink: :wink:
Liebe Grüße
Sommerkind
sommerkind
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Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von sommerkind »

@ludoandy

schau mal hier:
http://www.pbeakk.de/service/ihre-frage ... haft.html‎

Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung wegen Überschreitens der Belastungsgrenze



und auch hier (mußt mal googlen und suchen, mit fehlt gerade die Zeit):

Antrag auf Festsetzung eines ermäßigten Beitrags nach §26 Abs.4

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen :wink:
sommerkind
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Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von sommerkind »

Bestimmt auch für den einen oder anderen hier interessant :)


Ermäßigter Beitrag gemäß § 26 Absatz 4 ab 01.01.2013

Zum Beispiel:
Mitglieder der Gruppe A und Gruppe B 1 :

bei einer Mindestversorgungsbezug ohne Familienzuschlag von 1.100,50 EUR bis 1.467,32 EUR

beträgt der ermäßigter Monatsbeitrag 153,59 EUR
-------------------------------------------------------------------------------------

Aber es muss beantragt werden!!!

Frage an PBeaKK:
Genügt es, wenn ich meine Daten bei meiner Personalstelle melde?

Antwort der PBeaKK:
Änderungen in den persönlichen Daten werden von den Unternehmen nicht an die PBeaKK weiter gemeldet und müssen uns deshalb vom Versicherten selbst mitgeteilt werden.
.............................................................................................................................................................................
Ich denke, wenn man 20 oder 30,-€ im Monat mehr hat, ist das schon nicht zu verachten. Ich werde es beantragen, sobald ich meine
Netto-Versorgungsbezüge schriftlich bekommen habe (obwohl bei der Beantragung nur nach den Bruttobeträgen gefragt wird - übrigens auch
die Bezüge einer geringfügigen Beschäftigung :? )

LG
sommerkind
Drahtesel
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Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von Drahtesel »

ggf. ist auch der Wechsel von der Mitgliedergruppe B1 nach Gruppe A möglich um den Beitrag zu senken.
Die Ersparnis hängt vom Lebensalter und den Mitversicherten ab.


Zitat PBKK
"Wechsel auf Antrag:
von B1 nach A bei Ruhestandsbeamten oder ihren Hinterbliebenen innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen;

Man bekommt dann eine Krankenversicherungskarte und die ärztlichen Leistungen werden darüber abgerechnet.
Lediglich Zahnarztrechnungen müssen eingereicht werden.

einfach mal nachfragen bei der Kasse :arrow: :D
:arrow:
Gruß

drahtiger Esel ;)
Conny
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Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von Conny »

Mad Max hat geschrieben:Die Ungleichbehandlung von Beamten und Angestellten (ob nun freie Wirtschaft oder Staat) ist insbesondere in Hinblick auf die Altersversorgung skandalös.
Du scheinst Dich nie mit der VBL beschäftigt zu haben. :roll:
Mad Max
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Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von Mad Max »

VBL gibt es aber nur für den öffentlichen Dienst.
Aber Du wirst mir jetzt sicher wieder das Märchen von den sagenhaften Betriebsrenten erzählen, die jeder Arbeitnehmer für lau bekommt.
Richtig?
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