Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

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Aubacke
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Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von Aubacke »

Hallo zusammen,
da ich auch in den Vorruhestand gehe, habe ich mir die Hinzuverdienstgrenze berechnen lassen:
A9, Stufe 8; 71,75%: Brutto ca. 600€ pro Monat + maximal 2x pro Kalenderjahr 400€; das ergibt im Jahr maximal 8084€.
Zu bedenken ist jedoch, dass 450€ (neu) absolut Abzugsfrei sind, ab 451€ ist der gesammte Betrag zum Jahresverdienst hinzuzurechnen. Vorab Pauschalbesteuerung von ca. 83€ im Monat.
Beispiel: Arbeitszeit 45 Std. im Monat a' 10€ sind 450€. Um 10€ mehr zu bekommen, muss man 543€ erzielen, bedeutet 55 Stunden arbeiten, ergo je Stunde Mehrarbeit 1€. Um Brutto 600€ zu erhalten, muss ich 60 Std. arbeiten, erhalte aber trotzdem nur 515€ Netto. Also 15 Std. mehr arbeiten, um 65€ mehr zu bekommen ergibt einen Stundenlohn von 8,5€. Vielleicht hilft dieses ja jemandem.
Gruß
Aubacke
Kater-Mikesch
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Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von Kater-Mikesch »

also kann man immer bis zu den 71,75 % plus zweimal 450,- im Jahr hinzuverdienen...?

Das wäre ja alles einfach - ein wenig komplizierter wirde es bei der Anrechnung, wenn man über diesen Sätzen kommt...
Aber das steht meiner Meinung nach auch in den Gesetzen beschrieben...
Aubacke
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Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von Aubacke »

Hallo, so kann man es nicht rechnen. Die Berechnung (auf Nachfrage) belief sich auf 2 DIN A4 Seiten. Habe ich leider nicht erhalten. Nur das Endergebnis. Wer die 71,75% nicht erreicht hat, sollte mehr erhalten. Dieses sollte man sich ausrechnen lassen. Mein Beitrag sollte nur als Info dienen.
Gruß
Aubacke
sommerkind
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Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von sommerkind »

Mir (Vorruhestand wegen DDU, A7, 31 Jahre gearbeitet, Ruhegehalt netto: 1.400,-€) wurde mitgeteilt, dass ich
1.300,-€ brutto dazuverdienen darf.
Ich mache aber nur einen Minijob (450,-€) und mehr schaffe ich gesundheitlich auch absolut nicht.

Trotzdem frage ich mich, wie das gehen sollte.
Ich dachte immer, man darf nur Minijobs machen - das wären dann ja 3 Jobs dieser Art.
Oder irre ich mich und man dürfte auch einen "normalen" Teilzeitjob oder sogar Vollzeitjob machen??
Irgendwie seltsam das Ganze... :roll:

LG vom sommerkind
Mad Max
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Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von Mad Max »

sommerkind hat geschrieben:Mir (Vorruhestand wegen DDU, A7, 31 Jahre gearbeitet, Ruhegehalt netto: 1.400,-€) wurde mitgeteilt, dass ich
1.300,-€ brutto dazuverdienen darf.
Anrechnungsfrei??
Bei Erwerbsminderungsrente dürfen sagenhafte 450 Euro anrechnungsfrei dazuverdient werden. Und die Erwerbsminderungsrente wird praktisch nie bei 1400 netto liegen.
sommerkind
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Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von sommerkind »

Mad Max hat geschrieben:
sommerkind hat geschrieben:Mir (Vorruhestand wegen DDU, A7, 31 Jahre gearbeitet, Ruhegehalt netto: 1.400,-€) wurde mitgeteilt, dass ich
1.300,-€ brutto dazuverdienen darf.
Anrechnungsfrei??
Bei Erwerbsminderungsrente dürfen sagenhafte 450 Euro anrechnungsfrei dazuverdient werden. Und die Erwerbsminderungsrente wird praktisch nie bei 1400 netto liegen.
Ist aber so
sommerkind
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Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von sommerkind »

Also jetzt nochmal zum nachvollziehen:

Ich bekomme überwiesen: 1413,33 € - damit hatte ich selbst nicht gerechnet.

Ich habe meine Berechnungsunterlagen sogar noch an Verdi zur Prüfung geschickt und mir wurde bestätigt, dass
alles richtig ist. Ich will ja auch nicht irgendwann was zurückzahlen müssen.
Auch was Erwerbseinkommen angeht nach § 53, ohne dass mir von der Pension was abgezogen wird, habe
ich mir erklären lassen.
Und mir wurde gesagt, dass ich 1.300,-€ (sogar etwas darüber) anrechnungsfrei hinzuverdienen dürfte.

Wie gesagt, ich bin gesundheitlich gar nicht in der Lage, so viel dazuzuverdienen aber mich interessiert
halt, ob man das nur mit mehreren Minijobs (also steuerfrei) verdienen darf oder ob man sogar einen "normalen"
Job auf Steuerkarte machen könnte.

Ich werde das nochmal erfragen.

Schöne Grüße :wink:
Mad Max
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Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von Mad Max »

Tja, womit die vielen Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit erklärt wären. :)
Wozu noch als Beamter regulär arbeiten (vor allem in mD), wenn die "Dienstunfähigkeit" solche Verlockungen bietet?
Als A7er dürfest Du unter Ausschöpfung dieser Hinzuverdienstgrenze ja sogar netto mehr haben, als ein aktiver A7er.....

Du lieferst hier eine super Argumentationshilfe für Kritiker der Beamtenversorgung (wie mich).
sommerkind
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Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von sommerkind »

Mad Max hat geschrieben:Tja, womit die vielen Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit erklärt wären. :)
Wozu noch als Beamter regulär arbeiten (vor allem in mD), wenn die "Dienstunfähigkeit" solche Verlockungen bietet?
Als A7er dürfest Du unter Ausschöpfung dieser Hinzuverdienstgrenze ja sogar netto mehr haben, als ein aktiver A7er.....

Du lieferst hier eine super Argumentationshilfe für Kritiker der Beamtenversorgung (wie mich).
OH MANN - na dann kritisier mal schön !

Ist schon klar... ich hab nur keinen Bock zu arbeiten und krank bin ich natürlich gar nicht. Ich habe
meinen Arzt von meinem vielen, vielen Geld bezahlt, damit er mir Gefälligkeitsatteste ausstellt.
Aubacke
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Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von Aubacke »

Zur Info: Nur der 1.Minijob ist Steuerfrei. Und auch nur bis maximal 450€. Sonst ist es Teilzeit! Es ist auch nicht möglich, dass ich im Ruhestand mehr Netto habe als vorher. Da man dann die Zuverdienstgrenze überschneidet, wird die Pension gekürzt! Bei mir komme ich bis auf 100€ an meinen alten Verdienst ran. Maximal!
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Bundesfreiwild
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Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von Bundesfreiwild »

Leute - wenn ihr immer wieder nicht glaubt, dass die Hinzuverdienstgrenze eben nur eine rechnerische Grenze ist, ab der die Pension mit dem Hinzuverdienst verrechnet wird, dann machts doch einfach mal mit einem NORMALEN Nebenjob. Dann werdet ihr sehen, was mit der Pension verrechnet wird und was nicht.
JEDER muss sich die persönliche Berechnung vom Versorgungsservice einholen und dann sehen, was geht und was nicht, und das differenziert nach VORZEITIGEM Ruhestand oder regulärem Pensionsalter.
Zu beachten ist, ob man sich VOR oder IM regulären Pensionsalter befindet. Denn - wenn man das persönliche REGULÄRE Pensionsalter (Jahrgang 1957 liegt es bei 65+) werden Nebenverdienste nicht mehr angerechnet, es sei denn, es wäre eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst.

DESHALB kann die Berechnung von Nebentätigkeitseinkommen auch bei zwei Pensionären anders ausfallen, je nachdem ob man mit z.B. 57 oder mit 65 in Pension gegangen ist. Es lässt sich keine allgemeine Aussage machen!

Ein Nebenjob/Erwerbseinkommen von z.B. 5000 Euro würde zwar die Pension auf den Minimum-Basisrest von rund 350 Euro absenken, aber dennoch würde man dann 4650 Euro Brutto im Nebenjob haben (also MEHR als die maximale reguläre Pension).
Kater-Mikesch
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Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Bundesfreiwild,

du hast es mal wieder treffen erklärt...
Sollbruchstelle
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Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von Sollbruchstelle »

Hallo zusammen,
leider werde ich wohl demnächst in DDU versetzt. Ich war am Freitag beim Amtsarzt.
Für mich kam das etwas überraschend, aber nicht zu ändern. Nun stellt sich für mich natürlich die Frage, mit welchen finanziellen Mitteln ich demnächst auskommen muss.
Die Personalstelle konnte mir nicht weiterhelfen, da die Berechnung zu kompliziert sei. Vielleicht gibt es hier jemanden mit ähnlicher Vorgeschichte, der mir weiterhelfen kann!?
Ich bin 54 Jahre alt, ruhegehaltsfähig seit 3.10.1990, davor habe ich Rentenpunkte in der DDR erarbeitet. Habe z.Zt. mit A12 ein Grundgehalt von 4329,28€.
Kann mir jemand Auskunft über ein evtl. zu erwartendes Ruhegehalt geben?
Danke im voraus.
sommerkind
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Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von sommerkind »

Du kannst dir bei deinem Personalservice/Versorgungsservice die Berechnung schriftlich anfordern.
Hab ich auch gemacht. Ging ganz schnell.
Gerda
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Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von Gerda »

Stimmt, unbedingt die Versorgungsstelle kontaktieren - ich musste das schriftlich tun, dann fordern die Bediensteten die Personalakte an und dann wird berechnet und du bekommst eine schriftliche Info.

Du kannst auch selbst vorab den Pensionsrechner NRW (irgendwo hier im Forum, musst mal in die Suchzeile eingeben) vorab selbst berechnen, so hast du eine etwaige "Kennung"

Gerda

Hier ist er: http://www.beamtenversorgung.nrw.de/
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