Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

Conny
Beiträge: 290
Registriert: 5. Jul 2010, 15:39
Behörde:

Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von Conny »

Nee, für Märchen bin ich nicht zuständig. Das ist eher etwas für die Gutmenschen, die glauben, dass Sozialismus funktionieren kann und das Geld auf den Bäumen wächst.
Zollkodex-Ritter
Beiträge: 830
Registriert: 30. Nov 2006, 18:40
Behörde:

Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Conny hat geschrieben:Nee, für Märchen bin ich nicht zuständig. Das ist eher etwas für die Gutmenschen, die glauben, dass Sozialismus funktionieren kann und das Geld auf den Bäumen wächst.
Nun liegt unser Finanzsystem in den letzten Zügen und es stimmt (leider) sehr wohl, dass Geld auf Bäumen wächst...
Conny
Beiträge: 290
Registriert: 5. Jul 2010, 15:39
Behörde:

Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von Conny »

Hat Kauder nicht gestern noch gesagt, dass alles unter Finanzierungsvorbehalt steht.

Wie unsere Gehälter. Immer nach Kassenlage und oft fernab der üblichen Einkommensentwicklung.
Zollkodex-Ritter
Beiträge: 830
Registriert: 30. Nov 2006, 18:40
Behörde:

Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Ja, das hat er. Damit sollte jedem klar sein, dass da nichts geschehen wird nach der Wahl.
arme Sau
Moderator
Beiträge: 890
Registriert: 10. Nov 2005, 08:25
Behörde:

Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von arme Sau »

Zollkodex-Ritter hat geschrieben:Ja, das hat er. Damit sollte jedem klar sein, dass da nichts geschehen wird nach der Wahl.
Bild
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0

Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
Herm
Beiträge: 450
Registriert: 15. Apr 2013, 17:38
Behörde:

Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von Herm »

<Ich bekomme auch 1467,33€ brutto, also genauso viel wie Du erhälst. Bin auch ledig und in Steuerklasse 1 und mir werden 73,66€ Lohnsteuer und 6,62€ <Kirchensteuer abgezogen. Falls Du noch bei Verdi Mitglied sein solltest werden dafür noch 7,41€ abgezogen, sodass Du dann auf einen Nettobetrag von
< 1385,94€ kommst

Ist dieser Versorgungsfreibetrag in der Steuertabelle "eingearbeitet" und wird bei der Bezügemitteilung
berücksichtigt ?
Oder muss man den beantragen ?
Oder kann man sagen man bekommt bei der Mindestversorgung besagte 1385 minus Krankenkasse
als Nettobezüge ?
sommerkind
Beiträge: 52
Registriert: 10. Mai 2013, 09:36
Behörde:

Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von sommerkind »

Oder kann man sagen man bekommt bei der Mindestversorgung besagte 1385 minus Krankenkasse
als Nettobezüge ?
Ja, so kann man das sagen :wink:

Mal ne Frage off Topic:

Ich finde im Netz die unterschiedlichsten Aussagen. was man hinzuverdienen darf im Vorruhestand wegen DDU.
Als ich telefonisch nachgefragt hatte, hieß es, ich dürfe über 1000,-€ dazuverdienen, ohne dass mir was abgezogen wird.
Nun habe ich einen Merkzettel erhalten, auf dem steht, man darf nur 400,-€ nebenbei verdienen,
Der § 53 beamVG sagt wieder was von 400,- + 2 Mal 400,- im Jahr + ca. 71,75 % vom letzten Gehalt. Zumindest habe ich das so verstanden.

Hier ist doch bestimmt jemand, wer schon länger einen Nebenjob hat oder jemand, wer es genau weiß.
Bitte helft mir mal auf die Sprünge. Bin total verwirrt :?
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ich habe hier schon so oft geschrieben: Wer im Ruhestand ist, kann hinzuverdienen, so viel er will und kann (sofern die Nebentätigkeit dem Arbeitgeber mitgeteilt und genehmigt wurde). Wer über die Hinzuverdienstgrenze kommt der persönlichen Pension kommt, erleidet eine Kürzung der Pension. Wer im Ruhestand RICHTIG viel verdienen kann (als gewerbliches Einkommen), der kann auch auf die Mindestruhestandspension runtergekürzt werden (rund 350 Euro).
Deshalb muss man seiner Bezügestelle ja auch immer brav mitteilen, was man in der Nebentätigkeit verdient.

Die Hinzuverdienstgrenze kann bei einem A7er oder A8er, der mit 55 in Pension geht, durchaus bei 1000 Euro liegen, OHNE dass dies Einfluss auf die Pension hat.
Es geht NICHT darum, dass begrenzt wird, wie VIEL man dazu verdienen darf, sondern NUR darum, ab welchem Hinzuverdienst, der über diese Grenze hinaus geht, die Pension nach unten angepasst wird.

Und sofort, wenn der Hinzuverdienst unter diese Grenze fällt, wird auch die Pension wieder aufgestockt.

Dazu muss man aber wissen, wo die persönliche Hinzuverdienstgrenze rein rechnerisch liegt. DAS kann die Versorgungsstelle errechnen. Macht sie leider nicht in den Vorabberechnungen, sondern meines Wissens nur dann, wenn die Pension tatsächlich eintritt und diese rechtsverbindlich berechnet wird.

Du kannst aber davon ausgehen, dass deine Hinzuverdienstgrenze in etwa dort angesiedelt ist, wo dein derzeitiges Brutto im aktiven Beamtenverhältnis liegt.
Also z.B. Single A8 = rund 2700 Brutto/Pension 55er = rund 1700 Brutto = Differenz 1000 Euro.
Wenn man dann evtl. 1200 Euro aus der Nebentätigkeit hat, werden 200 Euro bei der Pension gekürzt, damit der Beamte nur jaaa nicht mehr zum Leben hat, als ihm als Alimentation zusteht.

Interessant wird es, wenn man z.B. jeden Monat mehr als die 2400 Euro nebenbei verdienen würde - als Beispiel nehme ich einfach mal 2700 Euro.
Dann bekäme man zwar nur noch die rund 350 Euro Pension, die man immer bekäme (egal wie viel Einkommen man hätte) PLUS die 2700 Euro aus der Nebentätigkeit.
Dann hätte man tatsächlich MEHR als sein ehemals aktives Beamteneinkommen und mehr, als die Hinzuverdienstgrenzenregelung einem abziehen kann, nämlich die 2700 Euro aus der Nebentätigkeit PLUS die 350 Euro Ruhestandsgrundpension.

Ein Hinweis: Die Verwaltung und die Einkommen aus eigener Vermögensverwaltung sind KEINE Nebentätigkeiten.
So gab es Kollegen, die sich im Ruhestand zusammentaten, ihr Kaptial nutzten, um sanierungsbedürftige Wohnungen in einigermaßen attraktiven Wohnlagen zu kaufen.
Dann wurde saniert (zum Teil in Eigenleistung) und die Immobilie nach 2-3 Jahren mit erheblichem Gewinn wieder verkauft.
Das ist keine Nebentätigkeit, da man ja nur mit EIGENEM Immobilieneigentum umgeht. Und wenn dabei was rausspringt, interessiert das im Zweifelsfalle nur das Finanzamt.

Wichtig bei allem ist, dass Nebentätigkeiten - auch im Ruhestand, beim Arbeitgeber gemeldet und wenn nötig, genehmigt wurden.
Kater-Mikesch
Beiträge: 1454
Registriert: 19. Jul 2012, 19:22
Behörde:

Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo zusammen,

man kann bis zum Erreichen der (aktuellen) 71,75 % aus der Endstufe insgesamt 400,- (ggf. neu 450,-) pro Monat und einmalig den zweifachen Wert dieses Betrages hinzuverdienen...
Was alles zu dem Einkommen hinzugerechnet wird, steht im § 53 BeamtVG.

Bundesfreiwild hat es richtig geschrieben, man darf so viel verdienen wie man möchte - da gibt es keine Grenzen - es werden halt ab bestimmten Summen die Pensionen anteilig gekürzt - i. d. R. bleiben aber mindestens 20 % immer übrig...also von der Pension...

Jeder kann sich selber ausrechnen, ob und wie viel angerechnet wird. Ich habe aber eine andere Rechnung wie Bundesfreiwild, weil man erst einmal nur bis 71,75 % der ruhegehaltfähigen Bezüge hinzuverdienen kann und dann nochmals die Höchstgrenzen von 400,-/450,- z. B.:
Endamt = 2700,- Brutto - erdienterPensionanspruch = 1620,- als Beispiel 60 %
max. Pensionsanspruch: 1937,50 € = 71,75 %

Zuverdienst bis zu 71,75 % = 317,50 €
Möglicher weiterer Zuverdienst pro Monat 400,-/450,- plus einmalig zweifacher Betrag pro Jahr

Oder sehe ich das falsch...?
sommerkind
Beiträge: 52
Registriert: 10. Mai 2013, 09:36
Behörde:

Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von sommerkind »

Ja hallo und vielen lieben Dank für eure Antworten.
Ich meinte natürlich, wie viel man hinzuverdienen darf, ohne dass die Versorgung gekürzt wird.

Wie gesagt: ich erhielt so einen komischen "Merkzettel" von der Telekom, wo lediglich 400,-€ genannt werden.

Dann habe ich mir den §53 angeschaut und verstand es so, dass man 400,-€ (oder 450,-€???) + den doppelten Betrag hiervon pro Kallenderjahr (also 800,-€)
+ 71,75 % des Gehalts, aus dem der Ruhestand berechnet wurde
verdienen darf. ohne dass die Versorgung gekürzt wird.
Hab ich das richtig verstanden, was im § 53 steht, denn es ist sehr umständlich ausgedrückt, wie ich finde.

Eigentlich möchte ich ja nur wissen, ob ich mir Sorgen machen muss, dass von der Versorgung was abgezogen wird, da ich 450,-€ im Monat verdiene.
sommerkind
Beiträge: 52
Registriert: 10. Mai 2013, 09:36
Behörde:

Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von sommerkind »

Die Hinzuverdienstgrenze kann bei einem A7er oder A8er, der mit 55 in Pension geht, durchaus bei 1000 Euro liegen, OHNE dass dies Einfluss auf die Pension hat.
Auch dann, wenn man wegen Dienstunfähigkeit im Vorruhestand ist?

Ich frage nur deshalb (so dumm?) nach, weil mir halt mitgeteilt wurde, dass ich nur 400,-€ hinzuverdienen darf, ohne dass die Pension gekürzt wird :?

Sorry, wenn ich also etwas begriffsstutzig rüberkomme aber wirklich sicher konnte mir noch keiner eine eindeutige Antwort auf die Frage der Hinzuverdienstgrenze geben.
Es herrscht allgemeine Unsicherheit schon alleine bei der Interpretation des § 53 BeamtVG.
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ich zitiere jetzt mal zu Nebentätigkeiten im Ruhestand aus dem Prot-in-Infoheft zu diesem Thema:

1. 55-er-Ruhestandsbeamte werden bei Nebentätigkeiten im Ruhestand genauso behandelt wie Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit = §53 Abs. 2 Nr. 3 BeamtenVersorgungsgesetz.

2. Dies bedeutet, sie fallen unter die Sonderregelung zur Hinzuverdienstgrenze, die wegen Dienstunfähigkeit gilt und für Schwerbehinderte eintritt (auf Antrag). Es gilt (siehe §52, Abs.1,2 BBG: Hinzuverdienstgrenze: maximal mögliche Pension von 71,75% (also nicht die, die man evtl. nur bekommt), plus 400 Euro monatlich, plus 2x400 Euro im Kalenderjahr (also evtl. Urlaubs, Weihnachtsgeld, Prämie, etc.)

Also angenommen, man bekommt als 55-er-Pensionär oder DDU-Pensionär im mittleren Dienst A8 eine Pension von 60% = ca. 1600 Euro Brutto. Die maximal mögliche Pension von 71,75% beträgt aber bei A8 rund 1800 Euro. Dann dürfte man in Summe von Pension und Nebentätigkeit 1800 Euro+ 400 Euro pro Monat aus der Nebentätigkeit verdienen und nochmal 2x400 Euro pro Jahr zusätzlich, ohne dass eine Anrechnung auf die Pension stattfindet.
Man hätte also 1600 Euro Pension und dürfte insgesamt 600 Euro pro Monat plus 2x400 Euro im Jahr verdienen, ohne dass die Pension gekürzt wurde.

Der springende Punkt ist aber eben: AB DA, wo man mehr verdient, wird die Pension teilweise gekürzt, so dass man am Ende, trotz Nebentätigkeit und zusätzlichem Einkommen, in Summe nie über die 1800+400 pro Monat, plus 2x400 im Kalenderjahr hinaus kommt.
Der Beamte DARF per Gesetz im Ruhestand sozusagen aus keinem Versorgungs- oder Erwerbseinkommen mehr Geld in der Tasche haben, als ihm zusteht an maximaler Pension plus 400 Euro, plus 2x400 im Jahr.

Ausgenommen davon sind Einkommen aus eigenem Vermögen oder Vermögens/Immobilienbesitz.
Wenn man also z.B. Kapitalzinsen als Zusatzeinkommen hat oder Mieteinnahmen aus Immobilieneigentum, davon wird nichts angerechnet.

Erreicht der 55-er- oder DDU-Pensionär allerdings irgendwann sein reguläres Pensionsälter, z.B. 65 Jahre, dann entfällt die Gegenrechnung von Nebeneinkommen.

GRUNDSÄTZLICH gilt aber: Man KANN und DARF so viel in Nebentätigkeiten verdienen wie man Lust und Laune hat, es wird einem finanziell aber nichts nützen, weil man immer auf die Höchstgrenze von maximal 71,75% maximale Pension+ 400 Euro pro Monat, plus 2x400 Euro im Jahr heruntergeputzt wird von der pensionsauszahlenden Stelle des Dienstherren. Der man seinen Verdienst aus Nebentätigkeit ja einmal anzeigen und genehmigen lassen muss (wenn er immer gleich ist) oder monatlich, wenn er unterschiedlich oder unregelmässig ausfällt. Gegebenenfalls wird halbjährlich oder jährlich von der Pensionsstelle eine Betrachtung gemacht und rückwirkend gegengerechnet, wozu man dann die unterschiedlichen Verdienstnachweise einreichen muss.

Es ist also nicht relevant, ob du 400 Euro im Monat oder 4000 im Monat nebenbei verdienst; es ist nur wichtig, dass der Verdienst gemeldet wird, damit die Gegenrechnung erfolgen kann.
Es ist also wichtig, dass die Versorgungsstelle einem die persönliche Hinzuverdienstgrenze genau ausrechnet, wenn man nicht zuviel Arbeitszeit und Nebeneinkommen in den Wind schiessen will.

Dann sieht man nach, wie hoch die Differenz zwischen tatsächlicher Pension und den 71,75 Prozent ist.
Angenommen, das sind 300 Euro.
Also dann 300 Euro plus 400 Euro= 700 Euro pro Monat, die man ohne Pensionsabzug dazuverdienen darf pro Monat und nochmal 2x400 Euro im Jahr.

Aber... niemand kann einen daran hindern, mehr zu verdienen - nur hat man nix davon, jedenfalls solange nicht, wie man noch nicht sein reguläres Pensionsalter erreicht hat.

Warum warnen die Pensionsstellen vor MEHR Einkommen, das über die Hinzuverdientgrenze hinaus geht?
Weil sie dann Arbeit hätten. Schliesslich müssten sie dann dauernd Pensionsrückberechnungen machen, bei neuen oder immer mal wieder endenden Nebentätigkeiten.
Rückberechnungen am Jahresende, usw. Und das mit den Personalbuchführungs und Bezügezahlungssystemen, die immer mindestens einen Monat, wenn nicht zwei hinterherhinken. Das gibt dann schönen Stubbel auf den Bezügemitteilungen. Darauf hat da bestimmt keiner Lust.
Deshalb warnt man so strikt vor Überschreitungen der Hinzuverdienstgrenzen, obwohl man sie natürlich überschreiten darf.
Aber das macht eben bloss mehr Arbeit.


3. Für die Pensionäre, die ganz normal in den Altersruhestand mit normaler Regelaltersgrenze (je nach Geburtsjahrgang) gehen, gilt folgendes:
Man kann soviel verdienen wie man will - WENN man regulär zu seinem Regelpensionsalter pensioniert wird (also mit 65 oder 67 oderoder je nach Jahrgang).
NUR Einkommen aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst werden nach Erreichen der Regelaltersgrenze auf die Pension angerechnet.
Wer also nach z.B. 65 Regelpension noch topfitt ist, der kann sich mit Nebeneinkommen austoben, was die Knochen noch hergeben, ohne dass das Einkommen gegen die Pension gerechnet würde.

4. Grundsätzlich wird dem Beamten mindestens ein Betrag von 20% der Versorgungsbezüge belassen.
Bedeutet: Man kann runtergekürzt werden bis auf rund 300 Euro (außer wieder bei Nebeneinkommen aus Tätigkeiten in öffentlichen Dienst).
Herm
Beiträge: 450
Registriert: 15. Apr 2013, 17:38
Behörde:

Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von Herm »

Die Bezüge steigen ja zum 01.08.13...erhalten die Versorgungsempfänger die gleiche Steigerung ?
Oder gekürzt ?
sommerkind
Beiträge: 52
Registriert: 10. Mai 2013, 09:36
Behörde:

Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von sommerkind »

DANKE @ Bundesfreiwild :D :D :D
Ich hab´s endlich mal richtig begriffen :idea: - vielen Dank für deine Mühe :P :wink:

Liebe Gruß vom Sommerkind
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Beitrag von Bundesfreiwild »

Herm, bei den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst werden in der Regel die Gehaltssteigerungen, die für die Tarifkräfte ausgehandelt wurden, für aktive und Ruhestandbeamte übernommen. Entweder voll und sofort oder in für die Beamten angepassten Prozentsätzen und Terminen.
Es muss ja auch so sein, dass die Pensionäre an Gehaltssteigerungen teilhaben, weil sie sonst nach 10 Jahren mit 2,5% Inflation ohne Ausgleich bald in der Altersarmut wären.

Was genau für die jeweilige Behörde/Land/Bund in der letzten Tarifrunde abgeschlossen und für die jeweiligen Beamten übernommen wurde, lässt sich im Internet gewiss nachlesen.
Antworten