Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeige bei der Staatsanwaltsc

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walkuere
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Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeige bei der Staatsanwaltsc

Beitrag von walkuere »

Hallo Leute,
ich muss Euch von einem unglaublichen Vorgang berichten.
Ich habe derzeit ein Verfahren beim Verwaltungsgericht wegen Anerkennung Dienstunfall laufen.
Die Dienstunfallfürsorge hat diesen abgeleht. Ich habe nunmehr vom Gericht die Akteneinsicht erhalten, die Dienstunfallfürsorge hatte diese bis dato verweigert!
Bei der Durchsicht der Dienstunfallakte habe ich folgende Eintragungen vorgefunden, welche keineswegs der Wahrheit entsprechen und auch von mir belegt werden können.
Zudem liegen mit Hinweise vor, dass der zuständige Sachbearbeiter mit dem Schadensverursacher / Unfallverursacher sein dreijähriges Studium absolviert hat und zudem freundschaftlich verbunden sein soll.....
Ich habe in zwei Telefonvermerken des Sachbearbeiters offensichtliche LÜGEN und Falschbehauptungen vorgefunden, welche ich niemals telefonisch gesagt habe, zum einem gibt er an, dass ich behauptet hätte, dass meine Lebensgefährtin Fachärztin für Psychiatrie und Gutachterin sei...sie habe den Dienstunfall schon lange bejaht - ( absolute Falschaussage im Telefonvermerk!). Weiterhin hätte ich am Telefon behauptet, dass die Dienstunfallfürsorge beim Verwaltungsgericht "hinten runter fallen würde" = solch eine Aussage, welche vom Sachberarbeiter aktenkundig gemacht wurde, habe ich NIEMALS GETROFFEN !

Weiterhin habe ich festgestellt, dass die Dienstunfallfürsorge in einem Aktenvermerk festhielt, dass nach Rücksprache mit einem Facharzt mein vorliegendes Krankheitsbild aufgrund der außerordentlichen Schwere nur bei einem stationären Aufenthalt von 3-4 Tagen in einer Fachklinik durch einen Gutachter festgestellt werden kann ( auch bei angespannter Haushaltslage, so die Referentin der Dienstunfallfürsorge, sei dies erforderlich).

Der Sachbearbeiter hat dies nicht befolgt, sonder mich zu einer ambulanten Fachärztin geschickt, welche in 45 Minuten feststellte, dass keineswegs mein Krankheitsbild PTBS gegeben sei.
Weiterhin habe ich bei der Akteneinsicht festgestellt, dass der Sachbearbeiter ( Freund des Unfallverursachers ) bei meiner Dienststelle angerufen hat. Er teilte den uDisziplinarführer mit, dass ich versucht haben soll, Rechnungen von meinem Klinikaufenthalt doppelt einzureichen ! Nachdem der Sachbearbeiter Leistungen dieses Klinikaufenthaltes nicht anerkannt hat, habe ich diese mit expliziten Hinweis im Beihilfeantrag, dass Widerspruch eingelegt wurde, diese Leistungen bei der Beihilfe beantragt. IN ALLEN BELEGEN an die Beihilfestelle wurde explizit auf das Dienstunfallgeschehen hingewiesen.#
Durch den Anruf bei dem Disziplinarfüher und den anschließend gefertigten unrichtigen Aktenvermerk, der wiederum Inhalt der Verwaltungsgerichtsakte ist, wurde ich erheblich diskreditiert ! Ich kann anhand der Aktenlage beweisen, dass in jedem Beihilfeantrag dieser Hinweis erfolgt ist !
Weiterhin habe ich in einem Vermerk der Leiterin Dienstunfallfürsorge festgestellt, dass mein PTBS und der ausgelöste Tinnitus aufgrund der vorliegenden fachärztlichen Berichte kausal zusammenhängen sollen.
In der Nichtanerkennung meines Dienstunfalls schreibt die Dienstunfallfürsorge, dass eine Kausalität keineswegs vorliege ! also der krasse Widerspruch zum vorgefundenen Aktenvermerk der Referentin !
Mein Anwalt meinte, dass ich mir wegen der falschen Vermerke des Sachbearbeiters keine Gedanken machen müsse, dass gehöre manchmal zu deren Werkzeug, gleichwohl ist dies aber in den Gerichtsakten vorhanden!
Ich habe daraufhin eine Dienstaufsichtsbeschwerde verfasst und die Versicherung an Eides Statt sowie die besagten Aktenvermerke an den zuständigen Präsidenten versandt.
Auch habe ich in der Dienstaufsichtsbeschwerde hingewiesen, ob das Untersuchungsverfahren gem. § 45 BeamtenVG in meinem Fall mit der erforderlichen Objektivität durchgeführt wurde, zumal sich der Sachbearbeiter und der Schadensverursacher gut kennen!

Da mich diese vorgefundenen Lügen und die Diskreditierung sehr belasten, habe ich zudem noch eine Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft versandt - Tatvorwurf "Verleumdung".
Ach ja, habe soeben Nachricht vom zuständigen Disziplinarführer erhalten, der Sachbearbeiter und seine Referentin wurden zur Stellungnahme aufgefordert !

Wie seht Ihr im Forum den Sachverhalt, was kann, was sollte man vielleicht noch tun?


Für Eure Anworten besten Dank !
walkuere
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeige bei der Staatsanwa

Beitrag von walkuere »

....vielleicht ein wenig mit dem TB Betrug beschäftigen, bevor man eine Meinung fasst...:
1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Soweit zu deinen Äüßerungen....;-))

Gruß Walkuere
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Brauner
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeige bei der Staatsanwa

Beitrag von Brauner »

In der Hauptsache verlierst Du Dein Ziel aus den Augen.

Willst Du einen Dienstunfall anmelden? Das hast Du bereits, auch wenn der Sachbearbeiter noch Seiten gefüllt hat.

Willst Du das noch mehr passiert?

Verleumdung solltest Du immerhalb 3 Monate anzeigen, nachdem es Dir bekannt geworden ist. Sonst tritt eine Verjährung ein.

Wenn Du Betrugsvorwürfe machen willst, dann benötigst Du mehr Beweise. Ansonsten setzt Du Dich der Gefahr aus, wegen falscher Anschuldigungen strafbar zu machen. Dies ist sogar einfacher, weil Du in der Klemme sitzen wirst.
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
walkuere
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeige bei der Staatsanwa

Beitrag von walkuere »

Beitrag / Antwort zu dibedupp

...ich würde an Deiner Stelle einfach mal den Text, also mein Anliegen in Ruhe durchlesen.... und ein wenig "Rechtsverständnis" mitbringen... ;-))
....Ich habe geschrieben, dass meines Erachtens das Untersuchungsergebnis nicht mit der erforderlichen Objektivität geführt wurde... und ich demnach Zweifel hege.... :roll: :wink: :D

...meine Antwort zu deinen Beitrag ist keinesfalls böse gemeint.... :roll:
.... :mrgreen: ,,,aber als Betroffener schilderte ich meinen Beitrag so wie ich ihn erlebt habe....
walkuere
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeige bei der Staatsanwa

Beitrag von walkuere »

Beitrag zu Brauner:
nee, ich bin in der Dreimonatsfrist und habe die Anzeige wegen Verleumdung auch schon versandt !
Haben mir auch Kollegen dazu geraten...
den TB : Betrug kam von dibedupp..... aber geht ja garn nicht !
Ich meine, wenn SB so Link spielen und Lügen verfassen, muss man sich dagegen wehren...wer sich nicht wehrt, hat verloren und die aktenkundigen Vermerke werden womöglich als wahr gewertet, weil der Betroffene hat Akteneinsicht erhalten, die Vermerke gelesen und hingenommen....---- dann wird es schon so stimmen---- ODER???
Gerda
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeige bei der Staatsanwa

Beitrag von Gerda »

walkuere hat geschrieben: Disziplinarfüher
sorry, das verstehe ich nicht - aber vielleicht bin ich ja auch "nur" blond :mrgreen:

Ansonsten hast du dir mächtig was vorgenommen, was ich gut verstehen/nachvollziehen kann, brauchst ein dickes Fell dafür und im Laufe der Zeit wirds doch dünner.....
Ich würd mir das auch nicht mehr gefallen lassen.
Wann hast du die Dienstaufsichtsbeschwerde und die Anzeige bei der StA geschaltet? Hast schon Infos, oder ists ganz frisch.....

Gerda
walkuere
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeige bei der Staatsanwa

Beitrag von walkuere »

Danke Gerda für deinen Beitrag!
Es könnte vermutlich ein harter Kampf werden, aber ich habe ja die Fehler in der Dienstunfallakte vorgefunden. Die Verantwortlichen der Dienstunfallfürsorge müssen jetzt eine Stellungnahme abgeben. Die Fehler stehen ja fest, ich bin deshalb gespannt, wie sich die Verwaltung da herauswringen will?
Alle falschen Behauptungen habe ich widerlegt und auf die bestimmten Seiten in der Dienstunfallakte hingwiesen!
Die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ist dort eingegangen, der TB der Verleumdung wird durch die zuständige Kriminalpolizei geprüft werden. Interessant hierbei ist, dass ich anhand der Akten nachweisen kann, dass der SB gelogen und mich diskreditiert hat !
Mal sehen was dabei rauskommt.
Ich habe auch auf den Grundsatz zur Besorgnis der Befangenheit hingewiesen, da der SB mit dem Schadensverursacher befreundet ist.... ---- somit steht das ganze Untersuchungsverfahren gem. § 45 BeamtenVG,das bis dato fast zwei Jahre andauert, von der durchgeführten Objektivität des SB, in Frage.....-----
Zumal zwei wichtige Vermerke der Referentin sich in der Dienstunfallakte befinden, welche die Kausalität meiner Erkrankung mit dem Ereignis bestätigt, bzw. nach fachärztlicher Meinung mein Krankheitsbild nur bei einen stationären Aufenthalt von 3-4 Tagen festgestellt werden kann...---- die Verwaltung, der zuständige SB, aber eine Begutachtung von 45 Minuten als ausreichend erachtet....und die Kausalität mit dem Ereignis ablehnte!!! ---- alles protokolliert in der Dienstunfallakte.... :wink: :lol:
Vielleicht sind die aber auch überfordert, da die Verwaltung ja zuerst die Akteneinsicht in die Dienstunfallakte ablehnte, als jedoch das Verwaltungsgericht der Akteneinsicht zustimmte, hat man vermutlich diese dann nicht mehr durchgesehen, sondern diese dem VG zugesandt--- die vorgefundenen widersprüchlichen Vermerke, welche gegen die Verwaltung sprechen--- hat man ( leider :?: ) in der Akte belassen.....

Mal sehen wie die Verwaltung reagiert.
Bin seit Januar im Ruhestand....

Viele Grüße

Walkuere
Gerda
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeige bei der Staatsanwa

Beitrag von Gerda »

...gut dass du im Ruhestand bist und das hoffentlich auch bleibst oder ists der planmäßige Ruhestand?

Dennoch hast mir meine Frage noch nicht beantwortet :wink:

Gerda
walkuere
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeige bei der Staatsanwa

Beitrag von walkuere »

Hallo Gerda,
ich bin vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden...mit der Möglichkeit der Reaktivierung in einem Jahr....
bin aber seit dem Vorkommnis Schwerbehindert 60 GdB ( PTBS und Tinnitus aufgrund des Vorkommnisses ) .
Ich habe die Dienstaufsichtsbescherde an die Präsidenten o.V.i,A sowie nachrichtlich an den zuständigen Disziplinarführer versandt ( Dienstaufsichtsbeschwerde Mitte April ; Strafanzeige vor zwei Wochen). Einen Abdruck meiner Strafanzeige hat zudem noch der zuständige Disziplinarführer nachrichtlich per Email erhalten.

Habe gegenüber den Disziplinarführer geäußert, dass ich momentan alles Pressewirksam zusammenschreiben.... er hat mir davon abgeraten und meinte, dass ich zwar pensioniert bin, aber den Fall "Öffentlich" zu machen, dass könnte für mich unangenehm werden.... habe dann geschrieben, dass ich vorerst von einer Abgabe an verschiedene Medien ( Report, Spiegel TV , Panorame etc) absehe...---- könnte mir da was passieren ?, wenn man solche Vorkommnisse medienwirksam an die Öffentlichkeit bringt???... das Fehlverhalten der Behörde ist ja alles beweisbar !!!

Die Strafanzeige habe ich direkt an die Staatsanwaltschaft versandt.... war 30 Jahre bei einer Strafverfolgungsbehörde, da sollte man das raushaben...zwinker...
Alle Fragen hoffentlich jetzt beantwortet.... :wink:

Viele Grüße

Walkuere
Gerda
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeige bei der Staatsanwa

Beitrag von Gerda »

Hi walküre,

ah, also rein poforma an den Disziplinarführer. Das hatte mich interessiert....

Naja, was passieren kann, wenn man an sich an die Medien wendet, weiß ich nicht. Ich habe so manches Mal auch gedacht, ich müsste mal ein Buch schreiben, habs aber nicht getan, meine Erlebnisse im öD (bei meinem DH) sind auch bezeichnend.....

Ich wünsch dir einfach sehr, dass du zum Zuge kommst und dass es Gerechtigkeit doch noch ein wenig gibt.

Gerda
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeige bei der Staatsanwa

Beitrag von walkuere »

Antwort für wirtschaft_frei

Ich wurde im Dienst von einem Kollegen massiv beleidigt und bedroht, die Bedrohung war mit Schußwaffen assoziiert. Leide ein einer PTBS und Tinnitus, soweit zu meinem Krankheitsbild, welches von mehreren Fachärzten anhand des Vorfalls diagnostiziert wurde. Ebenso wurde die Kausalität zwischen Auslöser "Tinnitus" und die "PTBS" bejaht.
Bin nach wie vor in Behandlung und nehme täglich meine Psychopharmaka....
Hatte auch schon einen vierwöchigen Klinikaufenthalt hinter mir, den ich aber wegen fehlender Kostenübernahme des o.a. Sachbearbeiters abbrechen musste.... UNGLAUBLICH ABER WAHR ! .... die Amtsärztin hat den Vorfall als hanebüchen wiedergegeben,,,, so etwas habe sie in Ihrer Amtsgeschichte noch nie erlebt, dass ein SB fachärzliche Entscheidungen wiederlegt bzw, nicht anerkennt....

Die Kollegen welche den Vorfall mitgenommen haben, wurden auch zeugenschaftlich einvernommen und haben dies auch so wiedergegeben....


Gruß

Walkuere
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeige bei der Staatsanwa

Beitrag von Brauner »

walkuere hat geschrieben:A...

>>> SNIP



Die Kollegen welche den Vorfall mitgenommen haben, wurden auch zeugenschaftlich einvernommen und haben dies auch so wiedergegeben....


Gruß

Walkuere
In der großen Masse an Vorgeschichten wird Dein Fall nicht mehr durchschaubar. Niemand wird sich die Mühe machen, bis ins Detail alles nochmal aufzurollen.

Erst Recht, wenn Du zu Unrecht in Teilen im Ganzen belogen und betrogen wurdest.

Es liegt daran, dass Du Nebensächlichkeiten zu sehr aufbauscht, Tatsachen aber nicht klar darstellen kannst.

Wenn es Stafanzeigen gegeben hat, wird aufgrund von Tatsachen und Zugenaussagen von der Staatsanwaltschaft ein Beschluss gefast.


http://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeige bei der Staatsanwa

Beitrag von Brauner »

walkuere hat geschrieben:A...

>>> SNIP



Die Kollegen welche den Vorfall mitgenommen haben, wurden auch zeugenschaftlich einvernommen und haben dies auch so wiedergegeben....


Gruß

Walkuere
In der großen Masse an Vorgeschichten wird Dein Fall nicht mehr durchschaubar. Niemand wird sich die Mühe machen, bis ins Detail alles nochmal aufzurollen.

Erst Recht, wenn Du zu Unrecht in Teilen im Ganzen belogen und betrogen wurdest.

Es liegt daran, dass Du Nebensächlichkeiten zu sehr aufbauscht, Tatsachen aber nicht klar darstellen kannst.

Wenn es Strafanzeigen gegeben hat, wird aufgrund von Tatsachen und Zeugenaussagen von der Staatsanwaltschaft ein Beschluss gefast. Ist das schon gemacht worden?

Was genau ist beim Diziplinarverfahren untersucht worden? Lief das Diziplinarverfahren gegen Dich?


Wie im Fall Gustl Mollath zu erkennen, ist jahrelanger Druck ungesund.

http://de.wikipeda.org/wiki/Gustl_Mollath
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeige bei der Staatsanwa

Beitrag von walkuere »

Viele Dank für die Anfrage,
aber gegen mich läuft kein Verfahren, weder Diszi noch von der StA.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde wurde ja erst vor ca. 4 Wochen versandt und ist auch dort angekommen. Untersuchungen laufen !
Die StA wurde vergangene Woche informiert.
Aber wir werden sehen was dabei herauskommt. Bin gespannt wie sich die Betroffenen äußern wollen, zumal alle von mir vorgetragenen Feststellungen beweisbar und lückenlos nachvollziehbar sind !

Achja, möchte hier nicht zuviel preisgeben.... es lesen womöglich auch noch andere ( also die Gegenseite ) mit... :mrgreen: ....deshalb wäre es taktisch unklug, ggf. Details hier zu benennen.... ----bitte da um Verständnis ! ---DANKE !
Die Kollegen, welche das damalige Ereignis mitbekommen haben, haben im Wesentlichen das Vorkommnis bejaht !

Interessant wäre es allemal zu erfahren, wenn gegen den SB ein Verfahren wegen "Verleumdung" eröffnet wurde, wie die Verwaltung darauf reagiert..... ist er weiter der zuständige SB....?
Wie reagiert womoglich das Verwaltungsgericht, wenn es davon Wind bekommt, dass gegen den SB ein Ermittlungsverfahren läuft....

Lassen wir uns überraschen....
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeige bei der Staatsanwa

Beitrag von Gerda »

walkuere hat geschrieben:Die Kollegen welche den Vorfall mitgenommen haben, wurden auch zeugenschaftlich einvernommen und haben dies auch so wiedergegeben....
Irgendwie find ich das bei dir gerade alles etwas verwirrend....

Zeugenvernehmungen erfolgen doch erst in einem Verfahren, egal ob Straf- oder Diszi..... Für die strafrechtliche Schiene dürfte es fast zu früh sein (da der Vorgang erst abgegeben wurde).... Gegen wen richtet sich denn ggf. ein Disziplinarverfahren, denn dieses muss laufen, sonst macht doch eine Weitergabe von Informationen oder etc. an den Ermittlungsführer keinen Sinn....

Auch wird das, wenn eines läuft, Diszi gehemmt, wenn strafrechtlich ermittelt wird, denn dann werden die Vorgänge bei Interesse an die StA gegeben werden müssen.... oder die StA wartet erst, bis das Diszi ggf. abgeschlossen ist.... Zweigleisig wirds kaum direkt laufen.

Auch wenn Beweisbarkeit vorliegt, solltest du gewappnet sein, das nicht immer Recht gesprochen wird wo Recht sein sollte.....

Was ich allerdings nicht ganz verstehe, dass du nur einen 4wöchigen Klinikaufenthalt hattest, denn Kostenübernahme läuft auch meist durch KK und Beihilfe.... wenn nix vom DH kommt. Und die Gutachten des Amtsarztes sowie des behandelnden Facharztes sind gut ausreichend für einen erfolgreichen Aufenthalt und deine Diagnosen sind ja nicht ohne...

Wünsch dir alles Gute

Gerda
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