3. amtsärzliche Untersuchung

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
wesermeister
Beiträge: 80
Registriert: 16. Aug 2009, 19:21
Behörde:
Wohnort: Niedersachsen

3. amtsärzliche Untersuchung

Beitrag von wesermeister »

Guten Morgen zusammen,

demnächst werde ich zur 3. unnützen amtsärztlichen Untersuchung geschickt und bin nicht mehr gewillt dort hin zu gehen.

Die Behörde möchte mich - so sieht es zumindest nach der bisherigen Korrespondenz mit meinem Rechtsanwalt aus - nicht weiter beschäftigen.
Der Amtsarzt schlägt eine Umsetzung in einen anderen Bereich vor, die Dienststelle geht nicht darauf ein.

Es ist immer das Gleiche Spiel und nun möchte ich dem ganzen ein Ende setzten und den Termin zur amtsärztlichen Untersuchung verstreichen lassen.
Die Behörde kann dann gem. NBG davon ausgehen, daß ich dienstunfähig bin und wird mich hoffentlich in den Ruhestand versetzen.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder hat sonstige Erkenntnisse?
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: 3. amtsärzliche Untersuchung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Schlechte Idee.
Einfach nicht hingehen kann disziplinarisch belangt werden.

Ich würde ein ausführliches Attest meines Arztes mitbringen, in dem sich über die dauerhafte Unfähigkeit zur Dienstaufnahme, Teildienstfähigkeit, etc. ausgelassen wird.
Und dass man die Notwendigkeit sieht, den Beamten endgültig zur Ruhe zu setzen.
wesermeister
Beiträge: 80
Registriert: 16. Aug 2009, 19:21
Behörde:
Wohnort: Niedersachsen

Re: 3. amtsärzliche Untersuchung

Beitrag von wesermeister »

Naja, die Frage stellt sich, inwiefern auch tatsächlich eine disziplinarische Ahndung erfolgt.
In § 43, Abs. 1, Satz 3 NBG steht folgendes: ...Kommt die Beamtin oder der Beamte ohne hinreichenden Grund dieser Verpflichtung nicht nach, so kann sie oder er als dienstunfähig angesehen werden; sie oder er ist hierauf schriftlich hinzuweisen.

Mein behandelnder Arzt hat bereits mehrfach mitgeteilt, dass eine Umsetzung Voraussetzung für die Herstellung der Dienstfähigkeit ist, ebenso der AA.

DIe Dienststelle ist bis dato nicht mal Ansatzweise darauf eingegangen, insofern wird es auch diesmal so sein.

Langsam zermürbt mich diese Angelegenheit und deswegen wollte ich so die "Notbremse" ziehen.
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: 3. amtsärzliche Untersuchung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Stellt sich die Frage, ob der Termin als "Einladung" formuliert ist oder als dienstliche Weisung.
Ein hinreichender Grund, nicht zu kommen wäre, dass man eben krank ist.
Sollte man dann mitteilen.
wesermeister
Beiträge: 80
Registriert: 16. Aug 2009, 19:21
Behörde:
Wohnort: Niedersachsen

Re: 3. amtsärzliche Untersuchung

Beitrag von wesermeister »

Also krank bin ich, aber das ist ja auch der Grund warum ich zum 3. Mal zum AA muss :lol:

Naja, "Einladung" ist es wohl keine, eher eine Weisung.
Hingewiesen auf den § 43, Abs. 1, Satz 3 NBG und die daraus geschwächte Rechtsposition - keine Widerspruchsmöglichkeit bei Versetzung in den Ruhestand - bin ich.

Aber ein Diszi?
Was soll bei Nichtbefolgen von Weisungen schon rumkommen...Verweis...mhhh, den würde ich in Kauf nehmen!
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!
Antworten