AZV Beamte §13 Definition ?

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63siggi
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AZV Beamte §13 Definition ?

Beitrag von 63siggi »

Hallo,
ich habe da eine Frage zur Arbeitszeitverordnung für Beamte und dort speziell zu § 13 Bereitschaftszeit Abs 1

Bei Bereitschaftsdienst kann die regelmäßige tägliche Arbeitszeit und die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit entsprechend den dienstlichen Bedürfnissen angemessen verlängert werden. Hierbei darf in einem Bezugszeitraum von zwölf Monaten die durchschnittliche Arbeitszeit 48 Stunden im Siebentageszeitraum nicht überschreiten.


In dem letzten Satz wird ein Bezugszeitraum von 12 Monaten genannt in dem die durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Std im Siebentagezeitraum nicht überschritten werden darf.

Wie ist das zu lesen ?

Darf man z.B. 3 Monate lang 96 Std pro Woche machen und hat dann 3 Monate frei wenn es dem Dienstherrn so passt ?
Oder darf ich nun tatsächlich nur 48 Std innnerhalb von 7 Tagen machen ?

Ich verstehe diese Formulierung nicht.

Könnte mir das bitte jemand erläutern ?

Danke
egyptwoman
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Re: AZV Beamte §13 Definition ?

Beitrag von egyptwoman »

So wie es formuliert wird, du darfst in 7 Tagen max. 48 h arbeiten mehr nicht. Also kommst du auf keine 96 h in der Woche sondern max. auf 48 h in 7 Tagen.

egyptwoman
63siggi
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Re: AZV Beamte §13 Definition ?

Beitrag von 63siggi »

So lese ich das auch, allerdings verstossen wir dann fast wöchentlich gegen diese AZV
Im Feuerwehrdienst machen wir mehr Std im 7 Tageszeitraum als erlaubt.
Beispiel:
Montag 24 Std
Dienstag frei
Mittwoch 11 Std
Donnerstag frei
Freitag 24 Std
Samstag frei
Sonntag 24 Std

ergibt für den 7 Tagezeitraum 85 Std.
Ist ein Beispiel aus meinem aktuellen Dienstplan.
Bundeswehrfeuerwehr modifizierter Schichtdienst.
z.Z. wird das so erklärt, das die Gesamtstundenleistung auf das Jahr berechnet wird
Soll heißen : 52 Wochen a 48 Std= 2496 Std/Jahr
Somit machen wir im Durchschnitt 48 Std/Woche im Berechnungszeitraum von 12 Monaten.

Wie ist in diesem System der 7 Tage Zeitraum zu erklären ?
Adler
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Re: AZV Beamte §13 Definition ?

Beitrag von Adler »

Ich stoppel mir etwas zusammen:

Erstmal gilt für Bundesbeamte eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 41 h. (§ 3 AZV).

Kann für Mehrarbeitszeit kein Freizeitausgleich gegeben werden, gilt faktisch die 48h-Woche (§ 3 Abs. 5 AZV).

In einem 24-Stunden-Zeitraum ist eine Mindestruhezeit von 11 zusammenhängenden Stunden (§ 5 Abs. 3 Satz 1 AZV) zu gewähren und
in einem 7-Tages-Zeitraum zusätzlich eine zusammenhängende Mindestruhezeit von 24 Stunden zu gewähren ist (§ 5 Abs. 3).

Also im 7-Tageszeitraum darf es nur 6 Arbeitstage geben.
Bei dir scheint Do. der freie Tag zu sein.

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11  11  11  24    11  11  11  frei
  13  13  13    13  13  13          (78h incl. Pausen)
24      11      24      24    Dienst  = 83 h
MoooDiiiMiiiDoooFrrrSaaaSooo
Mit deinem Dienstsystem ist die Mindestruhezeit eingehalten und zusätzlich der freie Tag.

Das Dienstsystem hat sogar noch Luft nach oben, weil der 24h-Stundenzeitraum § 5 Abs. 3 AZV "kreativ" betrachtet werden kann.
Bei 24h-Dienst kann man zB. 12h davon einen 24h-Zeitraum zuordnen und die anderen 12h dem nächsten 24h-Zeitraum.


Auf die Dauer funktioniert der Dienstplan nicht, weil die Jahresarbeitszeit nicht
2496 h überschreiten darf.

Bei 83 h x 52 = 4316 h geht nicht auf Dauer. D.h. ist System wäre nur eine bestimme Anzahl von Wochen (ca. 30 Wochen) zulässig und 22 Wochen wäre Freizeitausgleich zu gewähren.
Wobei man den 12-Monatszeitraum natürlich auch "kreativ" betrachten kann.

Siehe auch BVerwG, Urt. v. 29.09.2011, Az. 2 C 32 - 37.10 bezüglich Anspruch auf Freizeitausgleich bei mehr als 48h/Woche Dienst.

Hinweis für die Zukunft:
Mit BGBl. Nr. 44 aus 2012 wird § 13 AZV geändert: Abs. 2 und 3 fallen weg, aber erst ab 01.10.2017.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
63siggi
Beiträge: 11
Registriert: 11. Mär 2012, 12:57
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Re: AZV Beamte §13 Definition ?

Beitrag von 63siggi »

Hallo Adler,
vielen Dank für die Mühe die du dir da gemacht hast.

Meine eigentliche Frage ist ja : Darf ich mehr als 48 Std innerhalb eines 7 Tage Zeitraum arbeiten ?
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
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Re: AZV Beamte §13 Definition ?

Beitrag von Blue Ice Ultra »

63siggi hat geschrieben: Meine eigentliche Frage ist ja : Darf ich mehr als 48 Std innerhalb eines 7 Tage Zeitraum arbeiten ?
Kurzfristig ja, im Ganzjahresdurchschnitt nein.
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