Wer verlasst Beihilfewechsel von 50 auf 70% bei 2. Kind?

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Schnitz
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Wer verlasst Beihilfewechsel von 50 auf 70% bei 2. Kind?

Beitrag von Schnitz »

Hallo zusammen,

ich bin bei der Google Suche auf dieses Forum gestoßen. Ich bedanke mich schon einmal im voraus für Eure Unterstützung. Ich habe folgendes Problem:


ich bin Beamter (Lehrer) in Niedersachsen. Die GKV meiner Frau hat uns mitgeteilt, dass unsere beiden Kinder aufgrund meiner letzten Gehaltserhöhung nicht mehr kostenlos bei der GKV versichert sein können. Ich rief daraufhin bei der PKV (Debeka) an, um zu fragen, wie hoch der Beitrag für meine 3 und 4 Jahre alten Kinder wäre. Die Dame sagte mir, dass Kinder zu 80% beihilfeberechtigt seien und ich ja als Vater von ZWEI Kindern sowieso zu 70%. Letzteres war mir neu und somit musste ich feststellen, dass ich drei Jahre lang 55 Euro pro Monat (= 1.980,-) zu viel Versicherungsbeitrag bezahlt habe. Laut PKV hätte ich nach der Geburt meiner Tochter am im Mai 2010 automatisch auf 70% gestuft werden müssen. Ich habe daraufhin bei der Beihilfestelle angerufen, wo man mir sagte, ich würde immer noch bei 50% stehen. Normalerweise würden die Beamten schriftlich darauf hingewiesen werden, dass bei zwei Kindern die Möglichkeit besteht, auf 70% zu wechseln. Dies sei bei mir laut Computer bedauerlicherweise nicht geschehen. Eine Pflicht zur Mitteilung bestünde allerdings nicht (=> Fürsorgepflicht?). Natürlich sagen beide Seiten, dass es kein Geld zurückgibt.

Ich kann verstehen, dass die Versicherung mich darauf nicht hinweist, zumal meine Kinder dort noch nicht versichert waren. Ansonsten wäre das Problem sicher schon vorher zur Sprache gekommen. Ich kann aber nicht nachvollziehen, dass ich seit drei Jahren Kindergeld sowie Familienzuschläge für zwei Kinder über die OFD (Oberfinanzdirektion) beziehe (nachweislich auf jeder Gehaltsabrechnung) und von der LBV (Landesstelle für Bezüge und Versorgung), die ja zur OFD gehört, nicht informiert werde. Nicht einmal dann, wenn dort ein Beihilfeantrag von mir bearbeitet wird. Alle Beihilfebescheide weisen ausdrücklich 50% aus. Wäre ich nicht in jungen Jahren zu höheren Weihen gelangt, wäre mein Gehalt erst in einigen Jahren über die Grenze von 4.350 Euro gestiegen, bei welcher ja die Kinder nicht mehr kostenlos bei der GKV versichert sein können. Ich möchte mir gar nicht ausmahlen, wie viele Tausend Euro ich dann zuviel gezahlt hätte.
Zu allem Überfluss ist die LBV der Meinung, ich müsste erst den Versicherungstarif wechseln und den Nachweis einreichen, um zukünftig 70% Beihilfe zu bekommen. Die Debeka sieht es genau andersherum. Dort möchte man zuerst eine Bestätigung der LBV, dass ich zu 70% beihilfeberechtigt bin, um mir einen günstigeren Tarif zu gewähren...

Ich habe mir bereits alle Unterlagen (Beihilfeverordnung, Info-Blätter) durchgelesen. Dort steht immer, dass man ab dem zweiten Kind 70% bekommt, nicht dass man dann die Möglichkeit hat oder dass man das beantragen muss. Ich hatte ja seinerzeit nach der Geburt eine Änderungsmitteilung an das Land Nds. geschickt, ansonsten würde ich ja kein Kindergeld und keinen Zuschlag bekommen.

Und selbst wenn es für die LBV keine Verpflichtung geben sollte, mir das mitzuteilen hätte doch beim ersten Beihilfeantrag irgendetwas passieren müssen oder sehe ich das falsch?

Für Eure Einschätzung der Lage wäre ich Euch sehr dankbar.

Gruß

Schnitz
Adler
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Re: Wer verlasst Beihilfewechsel von 50 auf 70% bei 2. Kind?

Beitrag von Adler »

PKV und Beihilfe dürfen 100 % nicht überschreiten. Das steht irgendwo in den BHV.
Ich gehe mal davon aus, dass der Beihilfestelle bekannt war, dass du 50 % in der PKV versichert bist. Dann kann sie nur 50 % erstatten.
Änderungen der Voraussetzungen macht man eigentlich auf dem Beihilfeantrag kenntlich.



Von daher muss du erst nachweisen, wie viel Prozent die PKV erstattet.
Erst dann kann die Beihilfestelle bei Vorliegen der Voraussetzungen, 70 % erstatten.

Die Debeka hat allerdings auch Recht, wenn sie sich auf § 199 Abs. 2 VVG beruft.

Ich denke, die Initiative hätte von dir ausgehen müssen.
Unkenntnis von Rechtsvorschriften schützt nicht vor den Folgen.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
Gerda
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Re: Wer verlasst Beihilfewechsel von 50 auf 70% bei 2. Kind?

Beitrag von Gerda »

Hallo Schnitz,

ja, die Initiative sollte vom Beamten selbst ausgehen. Eigentlich ists sogar anhand der Anträge auf Beihilfe erkennbar. Dort wird nachgefragt, ob sich etwaige Änderungen ergeben haben, z. B. auch die Anzahl der Kinder..... Dann erhält man von dort eine anderweitige Abrechnung. Bei der PKV reicht man die Unterlage der Beihilfe ein. Insofern ists schon richtig, dass es rückwirkend die zuviel gezahlten Beiträge bei der PKV nicht erstattet bekommt.

Wieso musst du die Kinder über dich versichern, liegst neben dem Beamtenstatus über der Beitragsbemessungsgrenze? Dann dürfte es wieder passen.

Gruss Gerda
Schnitz
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Re: Wer verlasst Beihilfewechsel von 50 auf 70% bei 2. Kind?

Beitrag von Schnitz »

Nun gut, es gibt ein Ergänzungsblatt zum Beihilfeantrag, aber normalerweise würde ich einen solchen erst mit einem Beihilfeantrag einreichen, also nicht automatisch nach der Geburt des zweiten Kindes (in meinem Fall kam der erste Antrag erst zwei Jahre später) und zum anderen finde ich es nicht unbedingt logisch, dort Kinder und Ehepartner einzutragen, die - da gesetzlich versichert - überhaupt gar keine Beihilfe beziehen. Meine Frau stand zuvor auch nicht drin.

Ich bin der Auffassung, dass ich meiner Pflicht mit dem Abesenden der Änderungsmitteilung nachgekommen bin. Diese geht in mehreren Durchschlägen u.a. an die Schulbehörde und die Oberfinanzdirektion. Die Landesstelle für Bezüge und Versorgung gehört zur OFD. Und wie gesagt, die Debeka will zunächst schriftlich, dass ich zu 70% beihilfeberechtigt bin, bevor sie den Tarif ändert.

Wenn schon keine Informationspflicht der LBV bestehen sollte, dann wäre es für mich der logische Gang gewesen, dass diese beim ersten Antrag darauf hinweist, dass ich 70% Beihilfe beziehe und meinen Versicherungsschutz anpassen muss. Die Debeka wollte mir erst nicht glauben, dass meine letzen Anträge mit 50% Beihilfe berechnet worden sind. Es käme öfter vor, dass erst beim ersten Antrag nach Geburt des 2. Kindes den Beamten die 70% in Form des Beihilfebescheides bewußt gemacht werden. Damit wurde ich - nach Aussage des Sachbearbeiters bei der LBV - zum einen entgegen den üblichen Gepflogenheiten nicht schriftlich informiert und zum anderen wurden 50% Beihilfe berechnet. Und ich kann nirgends einen Hinweis darauf finden, dass man einen Wechsel auf 70% beantragen muss. Es heißt, dass man 70% hat.
Schnitz
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Re: Wer verlasst Beihilfewechsel von 50 auf 70% bei 2. Kind?

Beitrag von Schnitz »

@ Gerda

Wenn ich mehr als meine Frau (GKV) verdiene und abzüglich Familienzuschläge über 4.350 monatlich bekomme, dann kosten die Kinder in der GKV 150 Euro pro Kind. In der PKV kosten sie 36 Euro pro Kind.
Gerda
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Re: Wer verlasst Beihilfewechsel von 50 auf 70% bei 2. Kind?

Beitrag von Gerda »

Schnitz hat geschrieben:Es käme öfter vor, dass erst beim ersten Antrag nach Geburt des 2. Kindes den Beamten die 70% in Form des Beihilfebescheides bewußt gemacht werden.
Vorher macht es m. E. auch keinen Sinn. Hab das Prozedere auch einige Male durch, als meine Kinder mit Bundeswehr, Ausbildung + Schule eine gesunde Mischung einher legten und ich mehrfach einen Wechsel bei der PKV vornehmen musste, aber immer eben erst nach dem Ereignis.... Ja und dass die PKV den Nachweis möchte, ist auch einleuchtend....
Es ist nun einmal heutzutage so, dass man sich, sofern man etwas "erhalten" könnte, selbst kümmern muss, muss man etwas abgeben, eher nicht.....

Die Bezügestelle teiltl der Beihilfestelle auch etwaige Veränderungen nicht mit, ebenso nicht die Personalstelle....sind dann doch eher als zwei verschiedene Paar Schuhe zu betrachten.
Schnitz hat geschrieben: verdiene und abzüglich Familienzuschläge über 4.350 monatlich bekomme,
also über der Beitragsbemessungsgrenze....

Die Konstellation ein Partner PKV wegen Beamtenstatus und ein Partner GKV ist eigentlich für die Familienversicherung der Kinder unschädlich. Auch das war bei uns der Fall, Kinder bei meinem Mann versichert in der GKV. Auf die 70%ige Beihilfe hat man dennoch Anspruch.
Ob bei einem Beamten mit einer Besoldung über der Beitragsbemessungsgrenze dann die Pflicht, die Kinder in die PKV zu nehmen, hinzu kommt, weiß ich nicht, würde mich mal interessieren. Denn das ist eigentlich nur bei Beschäftigten in der freien Wirtschaft so.....
Bei mir wurde von Seiten der GKV meines Mannes mehrfach geprüft, wie hoch das Einkommen meinerseits ist, ich habe lediglich den Beamtenstatus angegeben und man war zufrieden damit.

Gerda
Klaus
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Re: Wer verlasst Beihilfewechsel von 50 auf 70% bei 2. Kind?

Beitrag von Klaus »

4.350 Euro ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze herabgerechnet auf den Monat. Wird die Grenze mindestens ein Jahr lang überschritten, können Arbeitnehmer es sich aussuchen, ob sie freiwillig in der GKV bleiben oder sich privat versichern. Kinder werden in der GKV im Rahmen der Familienversicherung kostenlos mit versichert. Wieso sollten die Kinder plötzlich je 150,- Euro zusätzlich kosten?

Beamte sind nicht pflichtversichert in der GKV. Völlig belanglos, wieviel sie verdienen.

Bei uns läuft das bei der Beihilfe so ab:

Der Beamte stellt einen Beihilfeantrag über die Personalstelle. Diese fertigt einen Prüfvermerk, auf dem auch die Kinder aufgeführt werden, für die es Familienzuschlag gibt. Steht da mehr als ein Kind, soll die Beihilfestelle sehen, was sie daraus macht. Ist die Beihilfestelle mit der Besoldungsstelle verknüpft, braucht es die Personalstelle nicht, denn dann sehen die Beihilfebearbeiter ja, ob es FZ für Kinder gibt.
Schnitz
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Re: Wer verlasst Beihilfewechsel von 50 auf 70% bei 2. Kind?

Beitrag von Schnitz »

@ Gerda

Die GKV hat uns auch ständig mit den Einkommensnachweisen genervt und beim letzen Mal war es eben zuviel. Die Kinder sind dort nur kostenlos über meine Frau versichert, sofern ich unter 4.350 Euro verdiene, ansonsten kostet jedes Kind 150 Euro. Ob ich Beamter bin oder nicht, spielt da keine Rolle. So wurde uns das gesagt. Und da ist die PKV weitaus günstiger.
Gerda
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Re: Wer verlasst Beihilfewechsel von 50 auf 70% bei 2. Kind?

Beitrag von Gerda »

Schnitz, Klaus hat es besser beschrieben als ich. Eigentlich muss die GKV die Kinder kostenlos bei deiner Frau familienversichert belassen, ohne extra Zahlung von je 150 EUR, eben weil du Beamter bist..... Mach dich da nochmal schlau, sonst könnte es passieren, dass du nochmal Geld in den Sand setzt.... Der Beamtenstatus ist dabei vordergründig und wichtig, alles andere ist Nebensache. Da wirst du durch die GKV eine falsche Info erhalten haben..... naja und dass die GKV weiterhin nervt, musst du in Kauf nehmen....

Gerda
Klaus
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Re: Wer verlasst Beihilfewechsel von 50 auf 70% bei 2. Kind?

Beitrag von Klaus »

In der Gesetzessprache des § 10 Abs.3 SGB V lautet die Regelung wie folgt: "Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt."

Wieder mal was gelernt... :)
Gerda
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Re: Wer verlasst Beihilfewechsel von 50 auf 70% bei 2. Kind?

Beitrag von Gerda »

...ah Klaus, warst zügiger als ich... habs auch gerad gelesen, danke :wink:
Schnitz
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Re: Wer verlasst Beihilfewechsel von 50 auf 70% bei 2. Kind?

Beitrag von Schnitz »

@ Gerda (Nachtrag)

Aber Deine Information ist interessant. Ich werde da mal nachhaken. Die GKV weiß aber durch die Angaben auf dem Fragebogen, wer mein Arbeitgeber ist...
Gerda
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Re: Wer verlasst Beihilfewechsel von 50 auf 70% bei 2. Kind?

Beitrag von Gerda »

...das ist ja auch legitim, dass die KK wissen darf, wer dein Dienstherr ist.

Allerdings schau dir das hier nochmal an:
Klaus hat geschrieben:In der Gesetzessprache des § 10 Abs.3 SGB V lautet die Regelung wie folgt: "Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt."
Somit dürfte es wiederum etwas anders aussehen....mmh, schade, hab ich auch nicht gewusst.... :oops:
Schnitz
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Re: Wer verlasst Beihilfewechsel von 50 auf 70% bei 2. Kind?

Beitrag von Schnitz »

Ich habe mir das eben auch noch mal telefonisch bestätigen lassen. Beamter oder nicht ist egal...
Schnitz
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Re: Wer verlasst Beihilfewechsel von 50 auf 70% bei 2. Kind?

Beitrag von Schnitz »

Ich habe mich noch einmal schlaugemacht. Also die OFD ist die übergeordnete Institution. Untergeordnet ist die LBV, die in Niedersachsen sowohl zuständig ist für die Bezahlung als auch für die Beihilfe (wie der Name schon sagt). Die gleiche Stelle (nicht zwei verschiedene Unterabteilungen wie oben von mir geschrieben), die mir also den Familienzuschlag und das Kindergeld überweist will nichts davon gewußt haben, dass ich zu 70% beihilfeberechtig bin? Ergänzungsblatt zum Beihilfeantrag hin oder her, dass ist und bleibt mir nich plausibel...
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