Resturlaub bei Dienststellenwechsel
Verfasst: 9. Apr 2013, 17:17
EIn Frage, zu der ich leider keine richtig passende Antwort gefunden habe...
Ich bin momentan auf einer Akademischen Rat auf Zeit Stelle (A13) an einer Uni in BaWü tätig.
Nun habe ich eine Stelle an einer Uni in Hessen in Aussicht, A13 auf Lebenszeit (wahrscheinlich ab Juni oder Juli).
Nun meine Frage: Wie sieht es aus mit der Verteilung des Urlaubsanspruchs auf die beiden Dienststellen?
Kann ich meinen Resturlaub von BaWü nach Hessen mitnehmen oder muss ich den hier erst abfeiern?
Da ich normalerweise im Herbst immer 4 Wochen Urlaub nehme, wäre das wichtig zu wissen, denn dann müsste ich mein Jahr ganz anders planen.
Vielen Dank und viele Grüße,
Michael
Ich bin momentan auf einer Akademischen Rat auf Zeit Stelle (A13) an einer Uni in BaWü tätig.
Nun habe ich eine Stelle an einer Uni in Hessen in Aussicht, A13 auf Lebenszeit (wahrscheinlich ab Juni oder Juli).
Nun meine Frage: Wie sieht es aus mit der Verteilung des Urlaubsanspruchs auf die beiden Dienststellen?
Kann ich meinen Resturlaub von BaWü nach Hessen mitnehmen oder muss ich den hier erst abfeiern?
Da ich normalerweise im Herbst immer 4 Wochen Urlaub nehme, wäre das wichtig zu wissen, denn dann müsste ich mein Jahr ganz anders planen.
Vielen Dank und viele Grüße,
Michael