Frist bei Antragsantwort

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Roland08
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Frist bei Antragsantwort

Beitrag von Roland08 »

Hallo,
zu meiner Person, ich bin Beamter im mittleren Dienst bei einer Stadtverwaltung. Ich erfüllte, seit Febr. 2011 eine Tätigkeit nach A9 bin aber als A8 besoldete worden. Im März 2012 habe ich einen Antrag auf Zahlung der Zulage für die Arbeit einer höherwertigen Tätigkeit gestellt, die, ab dem 19 Monat in der Tätigkeit, im August 2012 dann auch begonnen hat. Ich habe auch seit August 2012 keine Zulage erhalten. Der Betrag beläuft sich für 6 Monate, ich bin im Februar 2013 befördert worden, auf ca. 700 Euro. Alle rechtlichen Belange sind von mir erfüllt worden, dass ich zulageberechtigt bin.
Welche Fristen gibt es für die Beantwortung von Anträgen der Stadtverwaltung?
Welche Fristen gibt es zu Bezahlung der ausstehenden Gesamtforderung der Zulage?
Gerda
Beiträge: 254
Registriert: 8. Jan 2012, 19:14
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Re: Frist bei Antragsantwort

Beitrag von Gerda »

schau mal hier: http://www.beamtentalk.de/post20131.htm ... age#p20131

In Sachen Zulage gibts schon einiges..... insbesondere ein Urteil, mit dem der DH ne recht gute Absicherung hat, leider.... Will dir damit nicht die Hoffnung nehmen, aber versuch es, gelassen zu sehen, zumal du die Beförderung erhalten hast. Fristen hab ich damals auch keine gefunden, also einfach probieren und immer wieder nachfragen. Fristen fangen erst an zu laufen, wenn du einen rechtsfähigen Bescheid in der Hand haben solltest. Zumindest kenn ich es so :wink:

Gerda
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
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Re: Frist bei Antragsantwort

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Roland08 hat geschrieben: Welche Fristen gibt es für die Beantwortung von Anträgen der Stadtverwaltung?
Welche Fristen gibt es zu Bezahlung der ausstehenden Gesamtforderung der Zulage?
zu 1. Keine, aber § 75 VwGO eröffnet Dir nach drei Monaten die Möglichkeit zu klagen (Untätigkeitsklage).

zu 2. Keine, es steht momentan ja nicht mal fest ob Dir überhaupt eine zusteht.
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