Insichbeurlaubung
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 34
- Registriert: 25. Dez 2012, 12:46
- Behörde:
Insichbeurlaubung
Liebe Kollegen/-innen,
wer kann mir helfen was die Insichbeurlaubung angeht (Deutsche Post DHL)?
Ich bin A5 und habe incl aller Zulagen z.B. Familienzuschlag usw 2550 Euro brutto = 2100 Euro/netto...
Nun gibt es eine Stellenausschreibung an der ich grundsätzlich Interesse habe, aber ich bin verunsichert, da ein Beamter der die Stelle bekommen würde sich beurlauben lassen müßte!
Bruttoverdienst im AngVerhältnis dann ca 2900 Euro/ brutto!! Stimmt es, daß ich tatsächlich weiterhin keine Sozialversicherungen bezahlen muß, nur Steuer abgeht, also ca. 300 Euro /netto mehr hätte als bisher u. sich auch bei der KK nichts ändert, ich jederzeit ins BeaVerhältnis zurück kann!
Wer weis mehr?????
Danke mfg
PDVD
wer kann mir helfen was die Insichbeurlaubung angeht (Deutsche Post DHL)?
Ich bin A5 und habe incl aller Zulagen z.B. Familienzuschlag usw 2550 Euro brutto = 2100 Euro/netto...
Nun gibt es eine Stellenausschreibung an der ich grundsätzlich Interesse habe, aber ich bin verunsichert, da ein Beamter der die Stelle bekommen würde sich beurlauben lassen müßte!
Bruttoverdienst im AngVerhältnis dann ca 2900 Euro/ brutto!! Stimmt es, daß ich tatsächlich weiterhin keine Sozialversicherungen bezahlen muß, nur Steuer abgeht, also ca. 300 Euro /netto mehr hätte als bisher u. sich auch bei der KK nichts ändert, ich jederzeit ins BeaVerhältnis zurück kann!
Wer weis mehr?????
Danke mfg
PDVD
- Mikesch
- Beiträge: 1969
- Registriert: 16. Jan 2006, 09:52
- Behörde: Zollverwaltung
- Wohnort: OL
- Geschlecht:
- Kontaktdaten:
Re: Insichbeurlaubung
Von Deinem Beamtennetto müsstest Du noch die KK abziehen, sonst hinkt der Vergleich. Ich vermute mal, dass Du nur die EKSt berücksichtigt hast.
Wie das mit dem Einkommen aussieht, dazu sind Deine Angaben zu vage, als man hier eine klare Prognose stellen kann.
Grundsätzlich sind Sozialabgaben zu zahlen, aber es gibt auch Sonderregelungen. Z.B., wenn der Dienstherr erklärt, dass Du weiterhin beihilfeberechtigt bist. Rentenversicherung fällt auf jeden Fall an.
Bei 2.900,- brutto gehen bei I/IV ca. 520,- Euro Steuern ab + 370,- Sozialabgaben ohne KK.
http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehal ... renze.html
Angaben ohne Gewähr, ich empfehle wie immer einen wirklichen Fachmann!
Wie das mit dem Einkommen aussieht, dazu sind Deine Angaben zu vage, als man hier eine klare Prognose stellen kann.
Grundsätzlich sind Sozialabgaben zu zahlen, aber es gibt auch Sonderregelungen. Z.B., wenn der Dienstherr erklärt, dass Du weiterhin beihilfeberechtigt bist. Rentenversicherung fällt auf jeden Fall an.
Bei 2.900,- brutto gehen bei I/IV ca. 520,- Euro Steuern ab + 370,- Sozialabgaben ohne KK.
http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehal ... renze.html
Angaben ohne Gewähr, ich empfehle wie immer einen wirklichen Fachmann!
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
- Mikesch
- Beiträge: 1969
- Registriert: 16. Jan 2006, 09:52
- Behörde: Zollverwaltung
- Wohnort: OL
- Geschlecht:
- Kontaktdaten:
Re: Insichbeurlaubung
Nur mal dumm gefragt, ist das nicht eine Benachteiligung der regulären Angestellten, die Sozialabgaben davon zahlen müssen?
Wer kommt denn da für die Anwartschaften auf?
Wer kommt denn da für die Anwartschaften auf?
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
- Mikesch
- Beiträge: 1969
- Registriert: 16. Jan 2006, 09:52
- Behörde: Zollverwaltung
- Wohnort: OL
- Geschlecht:
- Kontaktdaten:
Re: Insichbeurlaubung
Ach so, ja dann...
...wieder was gelernt.
...wieder was gelernt.
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
Re: Insichbeurlaubung
In der Regel wird vom Arbeitgeber für Insichbeurlaubte (ISB) eine Beihilfeablösesicherung abgeschlossen, die in der Höhe der Beihilfe den Arbeitgeberanteil entrichtet. Ansonsten läuft die Anwartschaften der Beamtenlaufbahn weiter. Sogar kann man während der ISB befördert werden. Also mann muss sich das so vorstellen, dass ISB eine Möglichkeit ist, etwas merh Geld zu verdienen. Jedoch ist der höher verdiente Anteil natürlich nicht ruhestandsfähig. Da kann/sollte man sich von dem Mehrverdienst etwas für sein später (immer mehr sinkenden) Ruhestandsgehalt versicherungstechnisch (Rister o. ä.) tun.
Frohe Ostern!
HeGa
Frohe Ostern!
HeGa
-
- Beiträge: 34
- Registriert: 25. Dez 2012, 12:46
- Behörde:
Re: Insichbeurlaubung
hmmmmm.....
ok erst mal danke für die Antworten, aber das ist mir dann doch alles noch immer zu unsicher, wenn ich ehrlich bin!!!!
PDVD
ok erst mal danke für die Antworten, aber das ist mir dann doch alles noch immer zu unsicher, wenn ich ehrlich bin!!!!
PDVD
Re: Insichbeurlaubung
Hallo PDVD !
Wurde den die Stelle bei euch schon ausgeschrieben? Ich dachte das erfolgt erst frühestens im Juli, da bis dahin nur versuchsweise einige Posten besetzt wurden.
Wurde den die Stelle bei euch schon ausgeschrieben? Ich dachte das erfolgt erst frühestens im Juli, da bis dahin nur versuchsweise einige Posten besetzt wurden.
-
- Beiträge: 1454
- Registriert: 19. Jul 2012, 19:22
- Behörde:
Re: Insichbeurlaubung
frag doch einfach bei deinem AG nach, dann ist es doch sicher...
- Bundesfreiwild
- Beiträge: 1946
- Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
- Behörde:
- Kontaktdaten:
Re: Insichbeurlaubung
Vor allem: Lass dir mal ein Muster eines ISB-Beurlaubungsantrages, samt Beilagen, vorlegen und lies den genau durch. Evtl. kommt es im Beamtenhintergrund zu merkwürdigen Dingen (bei der T ist es die Versetzung in eine reine Auffangeinheit), mit der man sich sozusagen ins Beamtenknie schiesst und seine eigenen Rechte wenigstens zum Teil einbüsst für den Fall, dass diese ISB mal plötzlich endet.
Da man im Hintergrund weiter Beamter bleibt und ist, wird man nicht rentenversicherungspflichtig. Allerdings können eben Besonderheiten bei der Krankenversicherung auftreten. Da sollte man mal anrufen, wie das geregelt wird, wenn man in ISB geht. So mancher hat sich schon gewundert hinterher.
Erstmal dafür sorgen, dass sämtliche Informationen erteilt werden, sie genau lesen, ggfs. jemanden fragen, der sich auskennt.
Da man im Hintergrund weiter Beamter bleibt und ist, wird man nicht rentenversicherungspflichtig. Allerdings können eben Besonderheiten bei der Krankenversicherung auftreten. Da sollte man mal anrufen, wie das geregelt wird, wenn man in ISB geht. So mancher hat sich schon gewundert hinterher.
Erstmal dafür sorgen, dass sämtliche Informationen erteilt werden, sie genau lesen, ggfs. jemanden fragen, der sich auskennt.
Re: Insichbeurlaubung
Der private Arbeitgeber muss sich verpflichten, dass er unbegrenzte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall übernimmt und Leistungen analog der Beihilfevorschriften leistet.
Das kann auch im Arbeitsvertrag geregelt werden.
(ohne Besoldung hat man ja eigentlich keinen Beihilfeanspruch. Das kann man natürlich im jeweiligen Beihilferecht aber anders gestalten.)
Der beurlaubende Dienstherr muss garantieren den beurlaubten Beamten in das aktive Beamtenverhältnis zurückkehren zu lassen, wenn der private Arbeitgeber die vereinbarten Krankenleistungen nicht mehr erbringt.
Dienstherr und Arbeitgeber müssen das bescheinigen.
Dann greift § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V.
auch nachzulesen in ...
Das man in der Rentenversicherung versicherungsfrei bleibt, steht implizit in § 4 Abs. 3 PostPersRG (Insichbeurlaubung)
Wenn dir weiterhin ruhegehaltfähige Anwartschaften per Gesetz gewährt werden, bist du nach dem SGB versicherungsfrei.
Deshalb braucht du hier für keinen Extra-Gewährleistungserstreckungsbescheid entsprechend Erlass des Bundesministerium für Post und Telekommunikation vom 01.08.1994.
(aber die aktuelle Rechtsprechung kenne ich dazu nicht).
Das kann auch im Arbeitsvertrag geregelt werden.
(ohne Besoldung hat man ja eigentlich keinen Beihilfeanspruch. Das kann man natürlich im jeweiligen Beihilferecht aber anders gestalten.)
Der beurlaubende Dienstherr muss garantieren den beurlaubten Beamten in das aktive Beamtenverhältnis zurückkehren zu lassen, wenn der private Arbeitgeber die vereinbarten Krankenleistungen nicht mehr erbringt.
Dienstherr und Arbeitgeber müssen das bescheinigen.
Dann greift § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V.
auch nachzulesen in ...
Das man in der Rentenversicherung versicherungsfrei bleibt, steht implizit in § 4 Abs. 3 PostPersRG (Insichbeurlaubung)
Wenn dir weiterhin ruhegehaltfähige Anwartschaften per Gesetz gewährt werden, bist du nach dem SGB versicherungsfrei.
Deshalb braucht du hier für keinen Extra-Gewährleistungserstreckungsbescheid entsprechend Erlass des Bundesministerium für Post und Telekommunikation vom 01.08.1994.
(aber die aktuelle Rechtsprechung kenne ich dazu nicht).
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
Re: Insichbeurlaubung
§ 4 Abs. 3 PostPersRG ist ISB.
Und woher leitet sich der Beihilfeanspruch denn ab?
Und woher leitet sich der Beihilfeanspruch denn ab?
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
Insichbeurlaubung - Beihilfeanspruch
Genau genommen erhält man bei ISB keine Beihilfe, sondern "Leistungen, die der Beihilfe gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen für Bundesbeamte (Beihilfevorschriften für die Beamten der Deutsche Telekom AG) entsprechen". Dies muss im ISB-Arbeitsvertrag vereinbart werden. Die DTAG schließt für die "Leistungen, die der Beihilfe gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen für Bundesbeamte (Beihilfevorschriften für die Beamten der Deutsche Telekom AG) entsprechen" eine - unten bereits erwähnte - "Beihilfeablöseversicherung" ab. In der praktischen Umsetzung ist kein Unterschied zur "echten" Beihilfe.
Gruß
T-Onkel
T-Onkel
-
- Beiträge: 1454
- Registriert: 19. Jul 2012, 19:22
- Behörde:
Re: Insichbeurlaubung
Hallo didedupp,
das solltest du als MA des Personalbereich doch auch wissen...egal ob ISB oder UoB - die KK-Leistungen und Beihilfeleistungen sind immer getrennt aufgeführt...
Auch bei den Beamten ohne ISB oder UoB...
das solltest du als MA des Personalbereich doch auch wissen...egal ob ISB oder UoB - die KK-Leistungen und Beihilfeleistungen sind immer getrennt aufgeführt...
Auch bei den Beamten ohne ISB oder UoB...
-
- Beiträge: 34
- Registriert: 25. Dez 2012, 12:46
- Behörde:
Re: Insichbeurlaubung
hallo....samy hat geschrieben:Hallo PDVD !
Wurde den die Stelle bei euch schon ausgeschrieben? Ich dachte das erfolgt erst frühestens im Juli, da bis dahin nur versuchsweise einige Posten besetzt wurden.
nein, wurde sie noch nicht, aber es wird halt schon viel darüber geredet und unser bisheriger GF /TL wird wohl nicht mehr weitermachen...
- Bundesfreiwild
- Beiträge: 1946
- Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
- Behörde:
- Kontaktdaten:
Re: Insichbeurlaubung
Weil man immer noch Basisbeamter ist in seinem ursprünglichen Amt.
Die Insichbeurlaubung findet ja nur befristet, so lange wie sie eben dauert, auf einen höherwertigen Posten statt, UM die dem Posten entsprechende höherere Bezahlung auch bekommen zu können (die man als Beamter eben nicht bekäme, weil ein Sprung - meist in die nächste Laufbahn - mindestens aber 2 Ämter) gar nicht ginge.
Man ist und bleibt derweil aber Beamter. Das Beamtenverhältnis ruht nicht. Man wird in der ISB auch befördert - wenn man höherwertige Tätigkeit macht.
Und damit bleibt man beihilfeberechtigt.
Die Insichbeurlaubung findet ja nur befristet, so lange wie sie eben dauert, auf einen höherwertigen Posten statt, UM die dem Posten entsprechende höherere Bezahlung auch bekommen zu können (die man als Beamter eben nicht bekäme, weil ein Sprung - meist in die nächste Laufbahn - mindestens aber 2 Ämter) gar nicht ginge.
Man ist und bleibt derweil aber Beamter. Das Beamtenverhältnis ruht nicht. Man wird in der ISB auch befördert - wenn man höherwertige Tätigkeit macht.
Und damit bleibt man beihilfeberechtigt.