Vorteilsannahme / Bestechlichkeit
Verfasst: 18. Mär 2013, 16:20
Bundesfreiwild hat geschrieben:
Also würde die GmbH vielleicht auf seine Tarifkraft (das ist der Beamte ja im Vordergrund bei der GmbH) zugehen und ein Abfindungsangebot machen. Da der Beamte in diesem Zustand auf dem Papier Tarifkraft ist, könnte eine tarifrechtliche Abfindung gezahlt werden (die das Beamtenverhältnis nicht berührt).
T-GmbH zahlt, Tarifkraft kassiert. Dann kommt der vereinbarte Kündigungstermin, die Beurlaubung aus dem Bea-Verhältnis zur GmbH erlischt, der Beamte ist wieder normaler T-Beamter und geht dann in den Vorruhestand.
Sind Abfindungsangebote für Beamte strafbar?
http://dejure.org/gesetze/StGB/331.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/332.html