Amtsärztliche Untersuchung

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Zecki 72
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Amtsärztliche Untersuchung

Beitrag von Zecki 72 »

Hallo,

kann mir jemand sagen, wie genau eine amtsärztliche Untersuchung abläuft, in der es um die Dienstfähigkeit geht?
Wird nur die Erkrankung betrachtet, wegen der man zuletzt mehrere Monate krankgeschrieben ist, oder muss man alle bekannten Erkrankungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen angeben. Wenn ja, wird das dann als Gesamtbild summiert, oder wie bei der Festsetzung des GdB
nur das schlimmste Leiden zur Einschätzung der Dienstfähigkeit berücksichtigt?
Wenn ich keine Gutachten der behandelnden Ärzte mitnehme, muss ich dann alle Fachärzte benennen, bei denen ich im letzten Jahr in Behandlung war?
Kann ich "gezwungen" werden, eine stationäre Reha zu machen, obwohl ich ambulant nachweisbar intensiv in Behandlung bin?
Die private Kv hat mir mitgeteilt, dass sie sich nicht an den Kosten für Anfahrt, Unterbringung und Verpflegung beteiligen würde.

Grüße

Zecki
Blue Ice Ultra
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Re: Amtsärztliche Untersuchung

Beitrag von Blue Ice Ultra »

*****, schon wieder so eine Kristallkugelfrage.

Allgemeiner Hinweis: Du hast als Beamter eine Verpflichtung die Dienstfähigkeit zu erhalten bzw. wiederherstellen zu lassen. Wenn der AA meint Du solltst ein stat. Reha machen, kannst Du das natürlich ablehnen, solltest Dir aber darüber im klaren sein das die Ablehnung auch disziplinarische Konsequenzen haben kann. Insofern ist es irrelevant ob Du oder Dein behandelnder Arzt meinen das Du ambulant intensiv in Behandlung bist. - Grundsätzlich wird bei der Prüfung der DDU immer die Gesamtheit der gesundheitlichen Beeinträchtigungen erfasst, alles andere macht auch keinen Sinn.
sheela
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Re: Amtsärztliche Untersuchung

Beitrag von sheela »

Es werden alle Leiden bei der amtsärztlichen Begutachtung berücksichtigt. Wenn Du im Besitz von fachärztlichen Gutachten bist, solltest Du diese zum Termin mitbringen, ansonsten musst Du alle Ärzte nennen. Du wirst vorab vom Gesundheitsamt angeschreiben mit der Bitte, beiliegende Vordrucke auszufüllen.
LG
sheela
Zecki 72
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Re: Amtsärztliche Untersuchung

Beitrag von Zecki 72 »

Danke für die Antworten. Die Einladung zum Termin ist vor einer Woche gekommen, aber keine Vordrucke zum Ausfüllen.
Zweck der Untersuchung: Dienstunfähigkeit nach BBG § 44, Mitzubringen: Personalausweis,Vorhandene und aktuelle Untersuchungsbefunde, Berichte ihrer Arztes, Hilfsmittel.
Ich bin seit ein paar Monaten vom Neurologen wegen Bossing durch Vorgesetzte krankgeschrieben, Grundlage des Konfliktes sind u.a. meine Einschränkungen durch meine Grunderkrankung (50% schwerbehindert). Die Schwerbehindertenbeauftragte hat mir geraten, die beim Fehlzeitengespräch im Januar nicht zu erwähnen, dass sich mein Rheuma verschlechtert hat (haben die Kollegen und Vorgesetzten aber bemerkt).
Der Leiter der Personalstelle ging nun davon aus, dass meine nun sechsmonatige Erkrankung rein psychisch ist und meint, dass 6 Monate Therapie wohl ausreichen, um mich wieder auf die alte Stelle zurückzuschicken. Meinem Wunsch nach Umsetzung will er nicht nachkommen. Die Rheumatologin meint, ich dürfte nur 3-4 Std. pro Tag mit Erholungspausen am PC arbeiten und bräuchte dafür spezielle Tastatur und Maus. Sie hat aber keinen bericht geschrieben sondern meint, den müsse der Amtsarzt bei ihr anfordern.
Der Neurologe geht davon aus, dass man mich zum sozialpsychiatrischen Dienst schicken wird und eine "Zwangskur" anordnen wird.
Kater-Mikesch
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Re: Amtsärztliche Untersuchung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Zwecki,

eine Reha musst du vermutlich machen, aber dies geht auch mit ambulanter Rehe - also morgens hin und nachmittags wieder nach Hause - erkundige dich mal in deiner Umgebung, ob das angeboten wird.
Wenn dein behandelnder Arzt der Meinung ist, dass du eine ambulate Reha machen kannst/sollst, dann ist das natürlich bindend. Gründe brauchen dafür erst einmal nicht genannt zu werden, aber du wirst deine Gründe ja haben - im Zweifelsfall wird dein behandelnder Arzt das auch argumentieren können.

Ich würde mich nicht auf die (unqualfizierten) Meinung von Blue Ice Ultra einlassen, denn was für ein Grund kann der Dienstherr denn bei einem Diszi vortragen?
Auch wenn du keine Rehe machen würdest, ist das kein Grund für ein Diszi - es würde aber für eine spätere Beurteilung der Dienstunfähigkeit für die negativ ausfallen, wenn du dem Vorschlag des AA wegen einer Reha-Maßnahme (egal ob ambulant oder stationär) nicht nachgekommen bist...

Ob eine Kur/Rehe ambulant oder stationär durchgeführt wird, ist für einen Erfolg der Maßnahme unerheblich. Es sei denn, dass du gesundheitlich so stark gefährdest bist, dass eine
(geschlossene) Maßnahme als sinnvoll und wegen der Fürsorge angesehen wird - das würde ich aus der Fernsicht aber erst einmal bezweifeln...
Denn psychische Problem haben ja nichts damit zu tun, dass man bekloppt ist...

Wenn du eine ambulante Maßnahme durchführen kannst (Frag mal deinen behandelnden Arzt, ob er eine Tagesklinik in deiner Nähe kennt).
Wegen der Kosten musst du mal in den Bedingungen der Krankenkasse nachsehen - und auch mal ggf. deine Beihilfestelle anrufen bzw. anfragen. Natürlich wird die Therapie bei einer Tagesklinik bezahlt - inkl. Verpflegung - das ist doch normal - eine Tagesklinik ist auch wesentlich günstiger als eine stationäre Unterbringung.
Und bei der Kolleginnen, die auch die in der Tagesklinik war, wurden die Fahrtkosten nach Bestätigung der Tagesklinik, gezahlt - einfach mal deine Beihilfe und Krankenkasse nochmals fragen...

Eine (stationäre oder ambulante) Rehe wird im jeden Fall gezahlt - ggf. gibt es noch einen geringen Eigenanteil (z. B. 10 Euro für die ersten 14 Tage), den mal bezahlen muss...das wäre aber doch zu verkraften - oder???

Auf jeden Fall wünsche ich dir viel Erfolg...

Zum AA würde ich alle Unterlagen (Berichte, Diagnosen usw. mitnehmen, da i. d. R. der AA auf Grund dieser Unterlagen UND seiner persönlichen Untersuchung (Gespräch und körperliche Untersuchung) sein Diagnose mit Gutachten fertigt...
Zecki 72
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Re: Amtsärztliche Untersuchung

Beitrag von Zecki 72 »

Danke. Tagesklinik klingt gut, da fallen keine Kosten für Unterbringung und Verpflegung an!!! Hab auch schon eine in der näheren Umgebung gefunden. Das Programm klingt gut.
Gerda
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Re: Amtsärztliche Untersuchung

Beitrag von Gerda »

Apropos Therapie: Ja, Tagesklinik ist möglich, wird auch von den Krankenkassen übernommen. Alternativ geht auch ein stationärer Aufenthalt, also eine stationäre Therapie. Dies ist einem Klinikaufenthalt gleichzustellen und die Finanzierung erfolgt auch durch KK + Beihilfe.

Für Rehamaßnahmen sind, glaube ich, viele Beamte nicht versichert. Das scheint ein recht häufig auftretendes Problem zu sein. Geht mir auch so und ich hatte nen stat. Aufenthalt - war sehr effektiv und ich bin davon überzeugt, dass das effektiver ist, als eine Tagesklinik, weil man auch aus seinem gewohnten Umfeld mal weg ist und sich tatsächlich ausschließlich um sich kümmern kann. Tagesklinik bedeutet, den ganzen Tag dort zu sein und dann das häusliche Umfeld auch weiterhin zu haben, also ist nicht ohne....

Zum Amtsarzt würde ich grundsätzlich alle med. Unterlagen mitnehmen, was die ganze Sache erleichtert. Meine Erfahrungen bezüglich Amtsarzt sind durchweg positiv, also keine Bedenken haben. Man ist nicht umsonst dienstunfähig geschrieben :wink:

Ganz so abwägig ists übrigens nicht, dass der Dienstherr disziplinarrechtlich vorgehen kann, wenn man etwas nicht macht oder verweigert. Die Verpflichtung zur Gesunderhaltung/Gesundung hat jeder Beamte, was im Beamtenrecht auch entsprechend festgehalten ist. Persönlich kenne ich zwar keinen etwaigen Fall, aber nichts ist unmöglich :wink:

Steht zwar hier auch schon irgendwo geschrieben, aber du hast auch ein Anrecht auf eine Mehrfertigung des amtsärztlichen Gutachtens, würd ich beim Amtsarzt zur Sicherheit dran erinnern.

Schau auf dich, such dir das Beste für dich Passende heraus. Dir alles Gute und gute Besserung.

Gerda
biene
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Re: Amtsärztliche Untersuchung

Beitrag von biene »

Noch ein Hinweis. Wenn der Dienstherr auf eine stationäre Reha besteht, so muss er die Kosten, die die KK nicht übernimmt tragen. Auer den 10 Euro pro Tag.
Es gibt Fälle, wo Beamte eine billige private Krankenversicherung abgeschlossen haben, wo dann keine Rehas bezahlt werden. Aber dann muss der Dienstherr zahlen, wenn er auf die Reha besteht.[/quote]
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Hallo,
ich bin seit 2008 im Ruhestand und habe nun - nach Amtsarztgespräch - die dienstl. Weisung erhalten, eine stationäre Therapie zu machen.
Das mache ich gern. Vlt. und hoffentlich bringt es ja was.....
Du schreibst, der auf stat. Reha bestehende Dienstherr muss die Kosten, die die KK nicht übernimmt tragen.
Kann ich das irgendwo nachlesen? (Hess. Landesrecht)
Noch eine Zusatzfrage: Wenn ich mich nicht in der Lage sähe zu arbeiten, die Reha-Klinik mich aber arbeitsfähig schreibt, welche Möglichkeiten
hätte ich?
Herzlichen Dank!
Kater-Mikesch
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Re: Amtsärztliche Untersuchung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Biene,

ich gehe mal davon aus, dass du dich im (vorzeitigen) Ruhestand, als vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze befindest.

Dein Dienstherr kann dir natürlich ein schönen Brief senden und Wünsche äußern, aber natürlich kann er dir nicht vorschreiben, dass du eine Reha machen musst.
Wenn dein Dienstherr Zweifel an deiner Dienstunfähigkeit hat, kann er einen Amtsarzt (ggf. auch BAD - das ist aber nicht maßgeblich) für eine Untersuchung beauftragen.
Das würde ich dem Dienstherr so mitteilen...

Ansonsten schnell mal einen Rechtsanwalt aufsuchen und sich informieren - wenn du aktuell keinen Rechtschutz hast, würde ich dir raten (also für zukünftige Fälle) schnellstens einen RS-Versicherung abzuschließen...

Wenn du in deinem jetzigen Fall zum Amtsarzt muss (und nicht mehr arbeiten willst), würde ich einen Facharzt aufsuchen und offen über die Probleme reden - wenn du dich nicht mehr in der Lage sieht, deinen Dienst zu verrichten, bitte mit genügend "Material" (Atteste, Gutachten usw.) den Amtsarzt aufsuchen und ohne wenn und aber deine Dienstunfähigkeit aufzeigen...

Der Dienstherr entscheidet sowieso selber, ob er dich wieder reaktiviert - in jedem Fall kannst du dagegen auch mit Widerspruch und Klage vorgehen...

Wenn dir der Dienstherr ohne ärztliche Untersuchung eine Kur/Reha aufzwingt, muss er natürlich für alle anfallenden Kosten aufkommen - in diesem Fall sogar für den Selbstbehalt und z. B. Fahrtkosten - das ist aber eine eher private Meinung von mir...hier bitte auch mal den Rechtsanwalt fragen...
biene
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Re: Amtsärztliche Untersuchung

Beitrag von biene »

Hallo Mikesch,

das Amtsarztgespräch fand bereits statt.
Das Gutachten habe ich angefordert, leider aber noch nicht erhalten.

Ich soll umgehend mit meinem Facharzt die REHA einleiten und spät. bis August antreten.
Familiäre Organisationen bleiben mir überlassen. - Gut ich schaffe das, wenn auch die Art und Weise
ohne persönliches Gespräch oder Nachfrage zwischenmenschlich zum Himmel schreit...

Daher noch einmal meine Fragen:
1) Muss der Dienstherr, der auf stat. Reha besteht, tatsächlich die Kosten, die die KK nicht übernimmt, tragen.
Kann ich das irgendwo nachlesen? (Hess. Landesrecht)
2) Wenn ich mich nicht in der Lage sähe zu arbeiten, die Reha-Klinik mich aber arbeitsfähig schreibt, welche
Möglichkeiten hätte ich?

Nochmals herzlichen Dank!
Viele Grüße,
biene
Kater-Mikesch
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Re: Amtsärztliche Untersuchung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Biene,

in diesem Fall kommt ja deine KK für die Kosten auf - exclusive dem Eigenbehalt...

Ich würde dir aber trotzdem raten, einen Rechtsanwalt für das Rechtsberatungsgespräch aufzusuchen - googel mal in BBG, das Gutachten muss dir auch ausgehändigt werden...
Wie gesagt, ein Rechtsberatungsgespräch wäre ratsam...
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