Hallo Zusammen,
ich bin Kommunalbeamter und habe 2 generelle Fragen:
1. Gibt es eine zeitliche Begrenzung, wie lange Beamte überplanmäßig auf einer Stelle eingesetzt werden dürfen?
Konkreter Fall: ich sitze seit 6 Jahren mit A7 auf eine vergleichsweise A8 Stelle. 3 weitere Kollegen, die die gleichen Tätigkeiten ausüben, werden mit A8 bezahlt (ebenfalls allesamt überplanmäßig).
2. Eine Stelle soll zum 01.01. zu einer Planstelle mit A8 werden. Da aber der Stellenplan der Kommune verspätet zur Bezirksregierung zwecks Genehmigung ergangen ist und von dort auch noch nicht zurück ist, wird die Stelle über den 01.01. weiterhin als überplanmäßige Stelle mit A7 besoldet. Die Beförderung hängt letztenendes somit von der Genehmigung der Bezirksregierung ab. Genehmigt die Bezirksregierung die Planstelle erst im März, hat der Beamte dann Anspruch auf rückwirkende höhere Gehaltszahlungen ab 01.01. ?
Ich hoffe, meine Fragestellung ist verständlich.
Grüße
Cellotrixx
Kommunalbeamter, überplanmäßig, rückwirkende Beförderung?
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Re: Kommunalbeamter, überplanmäßig, rückwirkende Beförderung
zu 1.) Nein. Andererseits dürfen überplanmäßige Stellen auch keinen Dauerzustand darstellen.
zu 2.) Nein. Erst ab Beförderung und die kann mangels Stelle nicht vorgenommen worden.
zu 2.) Nein. Erst ab Beförderung und die kann mangels Stelle nicht vorgenommen worden.
Re: Kommunalbeamter, überplanmäßig, rückwirkende Beförderung
Täusche ich mich, oder hat man nicht ab 1,5 Jahren Anspruch auf Zahlung des Differenzbetrages zum höherwertigen Amt das man wahrnimmt? (was noch keine Beförderung bedeutet, aber zumindest finanziell vergleichbar ist).
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Re: Kommunalbeamter, überplanmäßig, rückwirkende Beförderung
Rechtlich normiert ist das nicht.Thust hat geschrieben:Täusche ich mich, oder hat man nicht ab 1,5 Jahren Anspruch auf Zahlung des Differenzbetrages zum höherwertigen Amt das man wahrnimmt? (was noch keine Beförderung bedeutet, aber zumindest finanziell vergleichbar ist).
Re: Kommunalbeamter, überplanmäßig, rückwirkende Beförderung
"Rechtlich normiert" im Sinne eines formellen oder materiellen Gesetzes nicht. Aber wenn man diese Aussage so allein trifft, sollte man auch gleichzeitig sagen dass es sehr wohl entsprechende (höchst?)richterliche Urteile gibt die sehr bei der Argumentation helfen.
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Re: Kommunalbeamter, überplanmäßig, rückwirkende Beförderung
Grundsätzlich richtig, aber: Die helfen einem im Zweifelsfall wenig, da eine entsprechende Zulage erst eingeklagt werden muss und fraglich ist ob das Gericht das auch so sieht.Thust hat geschrieben:"Rechtlich normiert" im Sinne eines formellen oder materiellen Gesetzes nicht. Aber wenn man diese Aussage so allein trifft, sollte man auch gleichzeitig sagen dass es sehr wohl entsprechende (höchst?)richterliche Urteile gibt die sehr bei der Argumentation helfen.