Aufwendungen für antiallergische bettausstattungen
Moderator: Moderatoren
Aufwendungen für antiallergische bettausstattungen
Guten Tag!
Seit vielen Jahren habe ich eine nachgewiesene Hausstauballergie.
Mein Arzt wollte mir eine Verordnung ausstellen zum einpacken der Matratze im Bett. Im Sanitätshaus wurde mir einen Anti-Milben - Matratzenbezug empfohlen mit der PZN: 3511178 und dem Strichcode zur eindeutigen Zuordnung EAN: 4024189816203. Darüber hinaus bekam ich die Info, das die Krankenkassen dieses Hilfsmittel normaler Weise übernehmen.
Meine Beihilfestelle ist bei der Postbeamtenkrankenkasse angegliedert und diese hat bei meiner Voranfrage geschrieben, dass diese Aufwendungen für antiallergische Bettausstattungen gemäß BAnstPT-Vfg 301-1 6561 vom 24.07 1995 der allgemeinen Lebenshaltung zuzuordnen ist.
Leider finde ich diese Verfügung nicht. Wer hat hierzu weitergehende Infos?
Gruß forsbert
E-Mail: **** Entschuldige forsbert, hier aber keine Privat Mail Adi´s, zu deiner eigenen Sicherheit. Nutze die PN *******,
Seit vielen Jahren habe ich eine nachgewiesene Hausstauballergie.
Mein Arzt wollte mir eine Verordnung ausstellen zum einpacken der Matratze im Bett. Im Sanitätshaus wurde mir einen Anti-Milben - Matratzenbezug empfohlen mit der PZN: 3511178 und dem Strichcode zur eindeutigen Zuordnung EAN: 4024189816203. Darüber hinaus bekam ich die Info, das die Krankenkassen dieses Hilfsmittel normaler Weise übernehmen.
Meine Beihilfestelle ist bei der Postbeamtenkrankenkasse angegliedert und diese hat bei meiner Voranfrage geschrieben, dass diese Aufwendungen für antiallergische Bettausstattungen gemäß BAnstPT-Vfg 301-1 6561 vom 24.07 1995 der allgemeinen Lebenshaltung zuzuordnen ist.
Leider finde ich diese Verfügung nicht. Wer hat hierzu weitergehende Infos?
Gruß forsbert
E-Mail: **** Entschuldige forsbert, hier aber keine Privat Mail Adi´s, zu deiner eigenen Sicherheit. Nutze die PN *******,
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Re: Aufwendungen für antiallergische bettausstattungen
Ich habe keine Ahnung, was "BAnstPT-Vfg 301-1 6561" bedeutet. Aber ich kenne die Bundesbeihilfeverordnung. In deren Anlage 12 heißt es aktuell:
Viele Grüße
Gerda Schäbel
Die Rechtsprechung sagt, dass das Kosten der allgemeinen Lebenshaltung sind.Nicht zu den beihilfefähigen Hilfsmitteln gehören Gegenstände, die weder notwendig noch wirtschaftlich angemessen (§ 6 Absatz 1) sind, die einen geringen oder umstrittenen therapeutischen Nutzen oder einen geringen Abgabepreis haben (§ 25 Absatz 2) oder die zur allgemeinen Lebenshaltung gehören. Nicht beihilfefähig sind insbesondere folgende Gegenstände:
1.1 ...
1.3 Anti-Allergene-Matrazen, Matrazenbezüge und Bettbezüge
1.4 ...
Viele Grüße
Gerda Schäbel
Re: Aufwendungen für antiallergische bettausstattungen
Hi GerdaGerda Schwäbel hat geschrieben: Die Rechtsprechung sagt, dass das Kosten der allgemeinen Lebenshaltung sind.
Viele Grüße
Gerda Schäbel
od Fr. Schwäbel ?
Mein Kind (KKH) hat entsprechendes Bettzeugs erhalten ?!
arme Sau
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Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
Totale Überwachung stoppen
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Re: Aufwendungen für antiallergische bettausstattungen
Und? GKV und PKV sind zwei verschiedene Paar Schuhe, das solltest Du eigentlich wissen.arme Sau hat geschrieben:Hi GerdaGerda Schwäbel hat geschrieben: Die Rechtsprechung sagt, dass das Kosten der allgemeinen Lebenshaltung sind.
Viele Grüße
Gerda Schäbel
od Fr. Schwäbel ?
Mein Kind (KKH) hat entsprechendes Bettzeugs erhalten ?!
arme Sau
P.S.: Antiallergische Bettwäsche ist übrigens seit 2011 nach den Beihilfevorschriften NRW´s beihilfefähig.
Re: Aufwendungen für antiallergische bettausstattungen
Selbstverständlich weiß ich das PKV/GKV zwei verschiedene Schuhe sind.
Ich dachte nur, das die GKV eher restriktiver handhabt.
Punkt für die GKV
Ich dachte nur, das die GKV eher restriktiver handhabt.
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- Bundesfreiwild
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Re: Aufwendungen für antiallergische bettausstattungen
Wird je nach Bundesland wohl unterschiedlich gestaltet.
Die PostBeaKK/Beihilfe zahlt da auch nix.
Zum Glück sind die antiallergischen Kissen und Decken heutzutage praktisch schon der Standard. Im Endeffekt tut es jedes Kissen und Decke mit Poly-Füllung und -bezug, also ohne Naturfasern und ohne Naturfüllungen. Wichtig ist ein milbendichter Bezug für die (NEUE) Matratze, der verhindern soll, dass sich Milben überhaupt erst einnisten können.
Kostet alles kein Vermögen mehr. Kann man getrost auch bei den Discountern kaufen, die die Sachen öfter mal im Angebot haben.
Dran denken: Möglichst keine Gardinen und auch keine Teppiche, insbesondere kein Teppichboden im Schlafzimmer. Nicht nur die Milben sind für Allergiker ein Problem, sondern auch die Anti-Flammmittel, Anti-Pilzmittel, etc., mit denen Teppiche, Teppichböden und Wohntextilien heutzutage ausgerüstet sind. Möglichst auch keine Kleiderschränke im Schlafzimmer, Kleidung ist für Allergiker oft mehr belastet, als man gemeinhin vermutet.
Die PostBeaKK/Beihilfe zahlt da auch nix.
Zum Glück sind die antiallergischen Kissen und Decken heutzutage praktisch schon der Standard. Im Endeffekt tut es jedes Kissen und Decke mit Poly-Füllung und -bezug, also ohne Naturfasern und ohne Naturfüllungen. Wichtig ist ein milbendichter Bezug für die (NEUE) Matratze, der verhindern soll, dass sich Milben überhaupt erst einnisten können.
Kostet alles kein Vermögen mehr. Kann man getrost auch bei den Discountern kaufen, die die Sachen öfter mal im Angebot haben.
Dran denken: Möglichst keine Gardinen und auch keine Teppiche, insbesondere kein Teppichboden im Schlafzimmer. Nicht nur die Milben sind für Allergiker ein Problem, sondern auch die Anti-Flammmittel, Anti-Pilzmittel, etc., mit denen Teppiche, Teppichböden und Wohntextilien heutzutage ausgerüstet sind. Möglichst auch keine Kleiderschränke im Schlafzimmer, Kleidung ist für Allergiker oft mehr belastet, als man gemeinhin vermutet.
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Re: Aufwendungen für antiallergische bettausstattungen
Komischerweise hat in den letzten Jahren häufiger die GKV die Nase vorne gehabt (Thema Komplexversorgung oder auch so Dinge die Allergikerbettbezüge), wobei die PKV schneller dabei ist Medikamente / Behandlungsverfahren die bisher nicht ausreichend auf Ihre Wirksamkeit untersucht sind zu übernehmen.arme Sau hat geschrieben:Selbstverständlich weiß ich das PKV/GKV zwei verschiedene Schuhe sind.
Ich dachte nur, das die GKV eher restriktiver handhabt.
Punkt für die GKV
Re: Aufwendungen für antiallergische bettausstattungen
Ich leide auch unter einer Milbenallergie und bin auf Allergiker Bettwäsche angewiesen. Meinen Bettbezug bestelle ich mir immer auf ******** von der Firma Pulmanova. Außerdem achte ich darauf, dass ich ein bis zweimal in der Woche Staub im Schlafraum putze und vermeide Teppichböden. Da setzten sich die siebter auch gerne ab. Zudem sollten nicht so viele Kissen auf dem Bett sein, dass ist auch unvorteilhaft.
Re: Aufwendungen für antiallergische bettausstattungen
Ob die Krankenkassen solche Hilfsmittel wie antiallergische Bettwäsche bezahlen oder auch nicht, hängt von der jeweiligen Krankenkasse. Auch wenn man die Kosten für solche Sachen nicht erstattet bekommt, braucht man sie. Zum Glück ist es ja so, dass solche Bettausstattungen heutzutage nicht mehr so viel kosten, dabei sind sie nach wie vor sehr komfortabel, luftig und verschaffen viel Wärme.
Das Wichtigste für mich ist, dass man die antiallergische Bettwäsche bei hohen Temperaturen waschen kann. Dadurch hat man die Sicherheit, dass alle Bakterien, Milben etc. sterben. Zum Schluss bleibt noch die Entscheidung übrig, wo ich die gesuchte Ware kaufe. Ich kann Folgendes empfehlen: http://www.mk-matratzen.com/bettwaren/a ... n.html.Ich bin sicher, dass es sich lohnt, dort vorbeizuschauen.
Das Wichtigste für mich ist, dass man die antiallergische Bettwäsche bei hohen Temperaturen waschen kann. Dadurch hat man die Sicherheit, dass alle Bakterien, Milben etc. sterben. Zum Schluss bleibt noch die Entscheidung übrig, wo ich die gesuchte Ware kaufe. Ich kann Folgendes empfehlen: http://www.mk-matratzen.com/bettwaren/a ... n.html.Ich bin sicher, dass es sich lohnt, dort vorbeizuschauen.
Re: Aufwendungen für antiallergische bettausstattungen
Hallo,
Hier gilt die Bundesbeihilfe.
Die genannte Verfügung kann man entweder bei der PbeaK oder bei der BAnstPT erhalten. http://www.banst-pt.de/
Gruß vom Steinbock
Eine Info dazu findet man auch unter " Ihre Fragen - Leistungen" http://www.pbeakk.de/service/ihre-frage ... ungen.htmlforsbert hat geschrieben:Meine Beihilfestelle ist bei der Postbeamtenkrankenkasse angegliedert und diese hat bei meiner Voranfrage geschrieben, dass diese Aufwendungen für antiallergische Bettausstattungen gemäß BAnstPT-Vfg 301-1 6561 vom 24.07 1995 der allgemeinen Lebenshaltung zuzuordnen ist.
Hier gilt die Bundesbeihilfe.
Die genannte Verfügung kann man entweder bei der PbeaK oder bei der BAnstPT erhalten. http://www.banst-pt.de/
Gruß vom Steinbock