Mitnahme Erfahrungsstufe beim Wechsel zur Kommune in NRW
Verfasst: 11. Feb 2013, 13:27
Ich bin SAZ12 und habe bei einer Kommune in NRW eine Zusage für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst ab September diesen Jahres. Auf copzone de habe ich jetzt gelesen, das alle neu anfangenden Kommissarsanwärter ohne Bezug zu ihrem Alter mit Erfahrungsstufe 2 nach ihrer Ausbildung anfangen werden.
Mich beschäftigt natürlich jetzt genau dieselbe Frage. Da ich ja schon nach Ende meiner Ausbildung 12 Jahre im Öffentlichen Dienst/Bundeswehr beschäftigt gewesen bin, ob ich ebenso in Erfahrungsstufe 2 oder 3 eingruppiert werde. Dieses wäre für mich ein enormer hoher finanzieller Nachteil (auf 10 Jahre gerechnet knapp 90.000€ Brutto im Gegensatz zur Bundesbesoldung und ohne einrechnen der Übergangsgebührnisse), weil ich derzeit in Erfahrungsstufe 5 eingruppiert bin. Diese würde ich natürlich auch sehr gerne mitübernehmen.
Ich weiß dass, das Gesetz noch nicht verabschiedet worden ist, sondern erst im Entwurf vorliegt.
An wen kann ich mich wenden um eine absolut verbindliche Antwort zu bekommen, in welcher Erfahrungsstufe ich nach meiner Ausbildung eingruppiert werde.
Wo kann ich weitere Informationen bekommen?
Lohnt es sich die Landesregierung anzuschreiben? Wenn ja wen?
Dienstrechtsanpassungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Leider werde ich daraus nicht schlau, bzw. habe die Passage, wo beschrieben wird, das die zuvor erworbene Erfahrungsstufe erhalten bleibt nicht gefunden.
Oder habe ich einfach nur irgendwas übersehen und schiebe vollkommen zu Unrecht Panik?
Ich bin für Antworten sehr dankbar.
Mich beschäftigt natürlich jetzt genau dieselbe Frage. Da ich ja schon nach Ende meiner Ausbildung 12 Jahre im Öffentlichen Dienst/Bundeswehr beschäftigt gewesen bin, ob ich ebenso in Erfahrungsstufe 2 oder 3 eingruppiert werde. Dieses wäre für mich ein enormer hoher finanzieller Nachteil (auf 10 Jahre gerechnet knapp 90.000€ Brutto im Gegensatz zur Bundesbesoldung und ohne einrechnen der Übergangsgebührnisse), weil ich derzeit in Erfahrungsstufe 5 eingruppiert bin. Diese würde ich natürlich auch sehr gerne mitübernehmen.
Ich weiß dass, das Gesetz noch nicht verabschiedet worden ist, sondern erst im Entwurf vorliegt.
An wen kann ich mich wenden um eine absolut verbindliche Antwort zu bekommen, in welcher Erfahrungsstufe ich nach meiner Ausbildung eingruppiert werde.
Wo kann ich weitere Informationen bekommen?
Lohnt es sich die Landesregierung anzuschreiben? Wenn ja wen?
Dienstrechtsanpassungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Leider werde ich daraus nicht schlau, bzw. habe die Passage, wo beschrieben wird, das die zuvor erworbene Erfahrungsstufe erhalten bleibt nicht gefunden.
Oder habe ich einfach nur irgendwas übersehen und schiebe vollkommen zu Unrecht Panik?
Ich bin für Antworten sehr dankbar.