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Mitnahme Erfahrungsstufe beim Wechsel zur Kommune in NRW

Verfasst: 11. Feb 2013, 13:27
von AlterPinguin
Ich bin SAZ12 und habe bei einer Kommune in NRW eine Zusage für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst ab September diesen Jahres. Auf copzone de habe ich jetzt gelesen, das alle neu anfangenden Kommissarsanwärter ohne Bezug zu ihrem Alter mit Erfahrungsstufe 2 nach ihrer Ausbildung anfangen werden.
Mich beschäftigt natürlich jetzt genau dieselbe Frage. Da ich ja schon nach Ende meiner Ausbildung 12 Jahre im Öffentlichen Dienst/Bundeswehr beschäftigt gewesen bin, ob ich ebenso in Erfahrungsstufe 2 oder 3 eingruppiert werde. Dieses wäre für mich ein enormer hoher finanzieller Nachteil (auf 10 Jahre gerechnet knapp 90.000€ Brutto im Gegensatz zur Bundesbesoldung und ohne einrechnen der Übergangsgebührnisse), weil ich derzeit in Erfahrungsstufe 5 eingruppiert bin. Diese würde ich natürlich auch sehr gerne mitübernehmen.
Ich weiß dass, das Gesetz noch nicht verabschiedet worden ist, sondern erst im Entwurf vorliegt.
An wen kann ich mich wenden um eine absolut verbindliche Antwort zu bekommen, in welcher Erfahrungsstufe ich nach meiner Ausbildung eingruppiert werde.

Wo kann ich weitere Informationen bekommen?
Lohnt es sich die Landesregierung anzuschreiben? Wenn ja wen?

Dienstrechtsanpassungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Leider werde ich daraus nicht schlau, bzw. habe die Passage, wo beschrieben wird, das die zuvor erworbene Erfahrungsstufe erhalten bleibt nicht gefunden.
Oder habe ich einfach nur irgendwas übersehen und schiebe vollkommen zu Unrecht Panik?

Ich bin für Antworten sehr dankbar.

Re: Mitnahme Erfahrungsstufe beim Wechsel zur Kommune in NRW

Verfasst: 11. Feb 2013, 14:03
von Gerda Schwäbel
AlterPinguin hat geschrieben:Leider werde ich daraus nicht schlau, bzw. habe die Passage, wo beschrieben wird, das die zuvor erworbene Erfahrungsstufe erhalten bleibt nicht gefunden
Eine solche Passage gibt es nicht, aber die bisher zurückgelegte Zeit wird berücksichtigt! Das ergibt sich aus der Entwurfsfassung von § 27 Abs. 2 Sätze 2 bis 4
Die Stufe wird mit Wirkung vom Ersten des Monats festgesetzt, in dem das Beamtenverhältnis begründet wird. Ausgehend von diesem Zeitpunkt beginnt der Stufenaufstieg. Frühere Dienstzeiten mit Anspruch auf Dienstbezüge in einem Beamten-, Richter- oder Soldatenverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29 Absatz 1) im Geltungsbereich des Grundgesetzes führen zu einer Vorverlegung des Beginns des Stufenaufstiegs auf den Zeitpunkt der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge, soweit in § 30 nichts anderes bestimmt ist; Satz 1 zweiter Halbsatz und Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.
Eine verbindliche Auskunft kann derzeit niemand geben, aber es besteht kein Grund zur Panik.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel

Re: Mitnahme Erfahrungsstufe beim Wechsel zur Kommune in NRW

Verfasst: 11. Feb 2013, 14:53
von AlterPinguin
Vielen Dank für die doch sehr beruhigende Antwort.

Nur noch mal zum Verständnis.
Der Wechsel vom Beamten auf Widerruf zum Beamten auf Probe nach Beendigung der Ausbildung, ändert demnach nicht die Erfahrungsstufe?

Re: Mitnahme Erfahrungsstufe beim Wechsel zur Kommune in NRW

Verfasst: 11. Feb 2013, 16:24
von Gerda Schwäbel
AlterPinguin hat geschrieben:Der Wechsel vom Beamten auf Widerruf zum Beamten auf Probe nach Beendigung der Ausbildung, ändert demnach nicht die Erfahrungsstufe?
So "ändert nicht die Erfahrungsstufe" kann man das nicht sehen. Die Systeme Bund (8 Stufen) und NRW (12 Stufen) sind ja schließlich nicht vergleichbar. Die Vorzeit ist anzurechnen, wobei ich nicht glaube, dass der Tag der Begründung des Soldatenverhältnisses maßgeblich sein wird, sondern der Zeitraum von 12 Jahren. Das würde bedeuten, dass Sie dann das Grundgehalt der siebten Stufe erhalten.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel

Re: Mitnahme Erfahrungsstufe beim Wechsel zur Kommune in NRW

Verfasst: 12. Feb 2013, 09:38
von AlterPinguin
Nochmals vielen Dank für die schnelle, für mich auch zufriedenstellende und kompetente Antwort.